Ist es wirklich so, daß man Verluste von Käufen der HRE vor dem 16.10.2008 nicht steuerlich geltend machen kann?
Ich war immer der Meinung es geht.
Schade eigentlich, habe einen Großteil der Aktien davor erworben.
Gruß
R.J.
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Ist es wirklich so, daß man Verluste von Käufen der HRE vor dem 16.10.2008 nicht steuerlich geltend machen kann?
Ich war immer der Meinung es geht.
Schade eigentlich, habe einen Großteil der Aktien davor erworben.
Gruß
R.J.
Fakt ist, dass seit 13.10.2009 keine Verfügung über die Aktien mehr möglich war. Am 16.10. wurde die 1. Aktie ja verzinst. Die Bank sprach von einer Valuta 13.10. Sie sind aber im Moment noch am prüfen.
Beim "Nachschlag" gehe ich von einem Betrag von 1,70 € aus. Um mehr als 90 % der Aktien zu erhalten haben Bund bzw. Sofin für die neuen Aktien 3,- € bezahlt. Ich denke erst ab diesem Betrag kann von einer angemessenen Entschädigung gesprochen werden! Wenn die Valora das Risiko eingeht und 13 Cent bietet, wird sicher wesentlich mehr erwartet.
Vielen Dank für Eure Erklärungen.
Noch eine letzte Frage. Wenn es nun zu einem Nachschlag kommt, ist dann ein evtl. entstandener Gewinn daraus auch steuerfrei, wenn die Aktien zum Tag des Squeeze outs bereits länger als 1 Jahr im Depot waren?
Danke für den guten Austausch!
Gruß
R.J.
bei meiner Recherche im Netz bin ich darauf gestossen, daß aus einem Squeeze out entstandene Gewinne steuerfrei sein sollen, weil man ja nicht freiwillig veräussert. Bei mir ist insgesamt ein dickes Minus durch den Rauswurf entstanden. Jedoch habe ich noch einige Aktien günstiger erworben als 1,30. Dafür wurden mir Steuern berechnet.
Weiß jemand ob das rechtens ist?
Danke und Gruß!
R.J.
Erfolgt das Squeeze Out damit innerhalb eines Jahres nach dem Ankauf der Aktie, muss der Anleger die Hälfte eines möglichen Veräußerungsgewinns mit seinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Ein Unding, wie auch Jürgen Pinne, Chef des Deutschen Steuerberaterverbandes, findet. "Denn viele Privatanleger warten regelmäßig die Einjahresfrist ab, um ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft zu vermeiden. Diese Möglichkeit wird ihnen nun durch das Squeeze Out einfach entzogen". Steuerberater Strunk fordert deshalb eine gesetzliche Ausnahmeregelung. Denn für den Steuernachteil könnte schließlich der Mehrheitsgesellschafter nicht haftbar gemacht werden. "Von Schadensersatz steht im Übernahmegesetz nämlich kein Wort
von Jan Keuchel und Handelsblatt
hab ich hier gefunden
scheint so zu sein...
R.J.
aber ein Schreiben meiner Bank (Citi) auf dem in Großbuchstaben
SQUEEZE OUT
steht
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