HILFE !!! Was muss man tun, um gewerblich traden zu können ???

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mmarmelade:

HILFE !!! Was muss man tun, um gewerblich traden zu können ?.

 
02.03.00 09:59
Hi,

habe in den letzten Wochen viel Spaß mit meinen Aktien gehabt (Dank an die Arivianer).

Jetzt möchten einige Bekannte von mir mit einsteigen und haben mich gefragt, ob ich für sie handeln kann. Aufgrund von Spekusteuer etc... möchte ich das aber nicht in meinem Depot tun !!!

Muss man gelernter Broker sein, oder reicht es ein Gewerbe anzumelden ???

Bitte Hilfe

Danke
schaumermal:

um himmels willen kein gewerbe anmelden!

 
02.03.00 11:40
das machst du als freiberuflicher vermögensberater und errichtest treuhandkonten. deine gemeinde, ev. auch das finanzamt, und die ihk werden dir gerne ein gewerbe aufdruecken wollen (wegen der steuern und abgaben), aber lass dich nicht ins boxhorn jagen. solange du keine angestellten hast, ist es kein gewerbe. deine einkuenfte sind aus freiberuflicher taetigkeit und sonst nix. bei problemen nimm dir einen steuerberater.

und nimm die schnauze nicht zu voll: sobald du fuer deine taetigkeit geld bekommst, bist du auch in der haftung fuer deine zusagen, verlautbarungen usw.

und sobald eine konsolidierung kommt, hast du keine freunde mehr. und die verwandtschaft wird dich auch nicht mehr kennen.

viel spass.......
Brettchen:

Ein Gewerbe ? - Keine schlechte Idee....

 
02.03.00 13:15
...denn Steuern zahlen mußt du sowieso ( Einkommensteuer ). Mit einem Gewerbe aber hättest du die Möglichkeit Vieles abzuschreiben ( PC , T-online, Büroraum und sonstige Unkosten ).
Du müßt aber auch bedenken, daß du dich z.B. auf eigene Kosten krankenversichern "darfst". Wenn du einen guten Steuerberater hast, laß dich doch beraten.

Gruß
schaumermal:

dazu braucht es kein gewerbe, brettchen

 
02.03.00 13:47
er kann auch so die aufwendungen geltend machen. als gewerbetreibender zahlt er bei gewinnerzielung nur noch zusaetzlich steuern und abgaben. und die eigene krankenversicherung ist, auch der hoehe nach, abhaengig vom umfang der taetigkeit, also nicht unbedingt ein muss.

unkosten kann er allerdings nirgendwo geltend machen, auch nicht als gewerbetreibender, denn unkosten entspringen der phantasie vieler unwissentlich unwissender.

gleich erklaert einer natuerlich, dass es wohl unkosten gibt und grenzt sie womoeglich noch gegen kosten und aufwand ab. bin gespannt wie lange es dauert....
mmarmelade:

Re: HILFE !!! Was muss man tun, um gewerblich traden zu könn.

 
02.03.00 14:53
Danke für die Infos,

bin jetzt zwar immer noch nicht schlauer, aber werde mir mal einen Steuerberater schnappen.

Man wird doch irgendwie Verträge mit den "Kunden" machen können, die eine Haftung etc.. ausschliesst.

Gewerbe wäre mir eigentlich lieber, da man da eine genaue Abgrenzung zum Privaten hat.

...aber eine richtige Ausbildung ist nicht nötig ???

Gruss
schaumermal:

was meinst du mit "privatem"???????

 
02.03.00 15:09
die abgrenzungen sind nicht logischer, sondern steuertechnischer natur. ein gewerbe bringt dir nichts. aber entscheiden musst du.
Daxwunder:

Hallo schaumermal! Soweit mit bekannt ist, benötigt man für jede .

 
02.03.00 15:17
gewerblich, freiberuflich oder privat, die mit Geld anderer Leute zu tun hat, also Finanzvermittler, Vermögens- oder Anlageberater usw. eine Genehmeigung vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Jn jedem Fall ist die Genehmigung notwendig, wenn auch für Kunden z.B. in den Staaten Geld angelegt wird. Für die Vermittlung derartiger "Einlagenkonten" in Staaten außerhalb der EU (die sog. Drittstaateneinlagenvermittlung), macht man sich ohne Genehmigung nach dem Kreditwesengestz strafbar.
Ich würde mich auf alle Fälle vor gründlich nach der Rechtslage erkundigen.
Cheyenne:

Bloß nicht gewerblich!!! Mal abgesehen von der Gewerbesteuer bra.

 
02.03.00 17:20
Genehmigung der Bakred, wirst stark überprüft und mußt etliche Auflagen erfüllen. Sobald Du Entscheidungsspielraum hast (also genau das, was ihr plant, denn Du willst ja nicht jedesmal Deine Bekannte vor Kauf oder Verkauf anrufen, oder?), sind die Tatbestandsmerkmale des §1Abs.1aSatz2Nr.3 KWG erfüllt und Du brauchst eine schriftliche Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes. Tu Dir das nicht an und lass lieber ein bißchen die Phantasie spielen, evtl. gemeinsam mit Deinem Steuerberater.    
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