Hilfe erbeten !

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Minimizer:

Hilfe erbeten !

 
23.09.02 19:15
Könnte mir bitte jemand erklären, wobei es sich bei dem Begriff: "Stempelsteuer"
handelt,
und wann sie zu zahlen ist.

Recht herzlichen Dank !

MfG
Minimizer
zombi17:

Gilt für die Schweiz

 
23.09.02 19:24
Art. 132 Stempelsteuer und Verrechnungssteuer*
1 Der Bund kann auf Wertpapieren, auf Quittungen von Versicherungsprämien und auf anderen Urkunden des Handelsverkehrs eine Stempelsteuer erheben; ausgenommen von der Stempelsteuer sind Urkunden des Grundstück- und Grundpfandverkehrs.

2 Der Bund kann auf dem Ertrag von beweglichem Kapitalvermögen, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen eine Verrechnungssteuer erheben.


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Stand am 14. Mai 2002

Hilfe erbeten ! 794889
Minimizer:

Vielen Dank @zombi17 o.T.

 
23.09.02 19:28
Stox Dude:

stimmt zombi17: Gilt fuer Freier

 
23.09.02 19:30
die gerne stempeln (*g*), dementsprechend die "Stempelsteuer" .
Auch Lust/Begierde wird versteuert *g*
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