Aussicht auf 40 Mill. DM bei der Barkapitalerhöhung ist gering - "Vorübergehende Zahlungsstörungen"
hsc Düsseldorf - Die Aktie der Refugium Holding AG, Königswinter, ist am Donnerstag um mehr als 30 % eingebrochen und erreichte zeitweise ein Rekordtief von 1,60 Euro. Der ohnehin gebeutelte Wert setzte seine Talfahrt fort, nachdem der Seniorenheim-Betreiber aus dem Siebengebirge Probleme bei der Zahlung der Gehälter an seine 3 600 Beschäftigten eingeräumt hatte. Nach den Worten des Vorstandschefs Klaus Küthe hat Refugium "vorübergehende Zahlungsstörungen", sei aber nicht zahlungsunfähig.
Garantie nur bei Eintrag
Das Ausbleiben einer erhofften Finanzspritze setzt dem Unternehmen zu. Der Zufluss sollte aus einer Barkapitalerhöhung stammen, die am 31. Januar von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen worden war. Um diese und um die gleichzeitig beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage gibt es seit der Aktionärsversammlung ein Tauziehen (vgl. BZ vom 3. März). Drei Anfechtungsklagen - darunter eine der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre - blockieren vorerst die Eintragung der Kapitalmaßnahmen ins Handelsregister und somit deren Durchführung, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Bonn. Statt der geplanten Bareinlagen von bis zu 5 Euro für jede der 4,2 Mill. neuen Aktien dürfte es nach dem neuerlichen Kursverfall ohnehin bei dem von der Gontard & Metallbank garantierten Ausgabepreis von 2,56 Euro bleiben. Das heißt, dass der Geldsegen sich von den erwarteten 40 auf rund 21 Mill. DM fast halbieren würde, selbst wenn der Registerrichter beim Amtsgericht Königswinter sich dazu entschließen würde, den Eintrag erst einmal vorzunehmen, um dann das Ende des Anfechtungsverfahrens abzuwarten. Die Bankgarantie greift auch nur, wenn die Kapitalerhöhung eingetragen worden ist. Ein rasches Beilegen der Anfechtungsklagen ist zudem nach Aussagen des Gerichtssprechers "unwahrscheinlich, da es um eine umfangreiche Auseinandersetzung geht".
Sorge der Kleinaktionäre
Grund für die Blockade der Kapitalmaßnahmen durch die Kleinaktionäre sind einerseits Zweifel an der Werthaltigkeit der Sacheinlagen. Andererseits wird die drastische Schrumpfung des Streubesitzes - sollte es grünes Licht für die Transaktionen geben - kritisiert. Wären die Kapitalmaßnahmen wie geplant über die Bühne gegangen, hätte die Pro Seniore AG, Saarbrücken, eine 50-prozentige Refugium-Beteiligung; die Gold-Zack AG aus Mettmann, die an der Gontard & Metallbank beteiligt ist, wäre mit 20 % im Boot.
Sanktionsverfahren eröffnet
Zusätzliche Probleme bereitet Refugium offenbar die Erstellung des Jahresabschlusses (vgl. BZ vom 31. März). Der Seniorenheim-Betreiber gehört zu den Unternehmen am Neuen Markt, gegen die die Deutsche Börse ein Sanktionsverfahren wegen verspäteter Vorlage des Jahresabschlusses einleiten wird. Ob bei der Festlegung einer Geldstrafe Rücksicht auf die desolate Finanzlage des Unternehmens genommen wird, vermochte eine Sprecherin der Börse nicht zu prognostizieren. Die Strafe hänge wesentlich davon ab, wie lange das Rechenwerk auf sich warten lasse.
(stammt wohl aus der Börsenzeitung)