von Risiken, die man ganz genau kennt und die u.U. in in wenigen Wochen schon ganz konkret werden, sie aber nicht nennt, weil dann die Aktionäre den Kurs halbieren oder vierteln würden, sind ähnliche: Möglicherweise können sich die getätigten Investitionen als wertlos erweisen.
Leider greift das Bafin in solchen Fällen nicht ein, was eigentlich seine Pflicht wäre, und fordert eine ergänzende Ad hoc-Meldung zur Korrektur der unvollständigen bzw. unklaren - und dadurch falschen - Bilanzmeldung. Denn der ungeübte Leser glaubt, dass sich es hier um eine Klausel handele, wie sie in jeder Bilanz stehe - ähnlich wie in den USA bei Backherden, dass die Gefahr bestehe, dass die Katze in den Herde springen könne.
Aber genau diese Verharmlosung liegt bei manchen Unternehmen nicht vor, die eigentlich, um das Beispiel mit dem Herd wieder aufzugreifen, davor warnen müssten, dass der Käufer schon kurz nach Kauf durch einen Starkstromschlag ins Jenseits befördert werden kann.