Artikel 5
...
-- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufenthaltsvertrag in bestimmten Fällen seine Gültigkeit verlieren kann. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um höhere Gewalt oder um das Eintreten von Umständen, die den Urlaubsaufenthalt unmöglich machen, aber von GRATISTOURS nicht verursacht wurden. (Die 49 € sind dann aber weg...,oder? flamingoe)
Artikel 14
In Anbetracht des außerordentlich geringen Verwaltungsentgelts, muss sich GRATISTOURS für die bei vollbezahlten Reisen übliche Gewährleistung nach deutschem und europäischem Reiserecht freizeichnen