und die bekannte Tatsache, dass durch Online-Bankgeschäfte neue rechtliche Probleme aufgeworfen werden.
1. AGBs und Sonderbedingungen
Verletzt der Depotinhaber seine Sorgfaltspflicht schuldhaft, z.B. indem er seine PIN oder sein Passwort anderen Personen mitteilt, oder vorsätzlich oder fahrlässig in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen lässt, hat er den daraus resultierenden Schaden zu tragen.
2. Bsp.: Eine echte Umkehr der Beweislast sei nur dann gegeben, wenn die Bank sich zur Haftung verpflichtet, solange sie dem Kunden kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann. Wenn z.B. die BfG an anderer Stelle behauptet, ihr Internet-Banking sei absolut sicher, dann wird die Überprüfung, ob bei ihr auch alles korrekt zugegangen ist, immer positiv ausfallen, und der Schwarze Peter liegt nach wie vor beim Kunden.
3. www.bundesgerichtshof.de/ - aktuelle Entscheidungen recherchieren.
Schwieriges Thema!
MT