Das Indonesiche Finanzministerium fordert gemäß der Bapam rule nuber X.M 1 und den Artikeln 3 und 5 des Capital Market Law von 1995 (Law Number 8) auf, umgehend alle Endbegünstigten der Wertpapiergattung PT Bank Bali offenzulegen. Nach diesen Bestimmungen müssen Beteiligungen ab 5% an einer public company angezeigt werden.
in Deutschland werden zur Zeit ca 30% des Aktienkapitals bei der zentralen Wertpapiersammel verwahrt.
Es mußte daher bis spätestens 20.09.99 unter Angabe der Stüchzahl, Vor- und Zuname, Adresse, Straße, PLZ Wohnort, Land und Nationalität die Meldung getätigt werden.
Sofern von den Endbegünstigten keine Offenlegung gewünscht wird, ist- laut Aussage der zentralen Wertpapiersammelbank- die Möglichkeit einer Beschlagnahmung bzw. Zwangsenteignung dringend gegeben.
Wie gesagt Frist ist abgelaufen, warte jetzt auf News.
Gruß
Skippi