..den ich mir vorstellen könnte, wäre die Veröffentlichung des Rumpfgeschäftjahresberichts 2012 bis 31.9.2012, der am 12. Oktober 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Kann das Insolvenzverfahren nun bald beendet werden ? Kann in absehbarer Zeit zum Schlusstermin geladen werden ?
Da dort im letzten Abschnitt bereits der Verkauf und die Zwangsversteigerung der Objekte bestätigt wurde, das Eigenkapital bei 0,0 Euro liegt, also aufgezehrt ist und die Verbindlichkeiten bei rund 65.000.000 (65 Millionen) Euro lagen und dennoch trotz reichlich Grundpfandrechten nicht alle Forderungen gedeckt sind, könnten nun einige Aktionäre vlt. auch im Hinblick auf die Insolvenzmasse und die Verfahrenskosten nervös werden.
Der Risikobericht liest sich leider auch nicht sehr entspannend... :-(
5. Risikobericht
Das Risiko- und Chancenmanagement wurde im Lagebericht 2011 eingehend erläutert. Aufgrund der Insolvenz im Jahre 2012 wurde auf dieser Basis weitergearbeitet, wobei sich die Aufgaben auf die Vermietung in den Bestandsobjekten und auf den Verkauf der Bestandsobjekte konzentrierte.
Bei der Vermietung musste der Entwicklung des Unternehmens Rechnung getragen werden. Bei Neuvermietungen war es nicht mehr möglich, Investitionen in die Mietbereiche vorzunehmen, so dass Mietinteressenten die Mietflächen so übernehmen mussten, wie sie waren. Das hatte zur Folge, dass die geplanten Zielmieten nicht mehr erreicht werden konnten.
Beim Verkauf der Bestandsimmobilien war die Preisfindung nicht ausschließlich auf der Basis der Marktdaten zu entwickeln, sondern es besteht das Risiko, dass die aktuelle Situation der Gesellschaft einbezogen wird. Am Markt werden Immobilien immer dann kritisch betrachtet, wenn der Verkäufer das Unternehmen nicht mehr fortführen kann, weil man sich aufgrund der Insolvenz entsprechende Abschläge erhofft.
Es besteht das Risiko, dass aufgrund dieser Situation die von der Gesellschaft vorgenommenen Bewertungsansätze korrigiert werden müssen. Hinzu kommt, dass man bei der Preisfindung auch die Gläubigerbanken mit einbeziehen muss, die ihre Forderung weitgehend erfüllt haben wollen.
Es konnte daher nicht ausgeschlossen oder verhindert werden, dass die Objekte zu geringeren Erlösen als geplant veräußert oder zwangsversteigert werden.
Risiken aus der Vermietung von Gewerbeflächen:
Als Vermieter von Gewerbeflächen trägt die GWB neben den allgemeinen Risiken der Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit eines Mieters nach Ablauf von Mietverträgen das Risiko, diese entweder mit den bestehenden Mietern zu verlängern oder neue Mieter zu finden. Aufgrund der Insolvenz der GWB konnten die Aktivitäten nur eingeschränkt ausgeführt werden, so dass vorhandene Leerstände nicht reduziert werden konnten.
Quelle:
GWB Immobilien Aktiengesellschaft - Siek - Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 30.09.2012 vom 12.10.2017
bundesanzeiger.de
Alles wie immer meine Meinung.