Bedingte Steuerpflicht sogenannter Steuerausländer in Griechenland
Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit sowohl für die Griechen, die ihren Steuerwohnsitz wegen Umsiedelung ins Ausland verlegten, als auch für die Ausländer.
Ein im Ausland Steueransässiger (sprich sogenannter Steuerausländer) wird folglich beispielsweise für Mieten, die er aus innerhalb Griechenlands belegener Immobilien einnimmt, für Dividenden aus Aktien griechischer Gesellschaften, für Gewinne aus Beteiligungen an inländischen Kapital- und Personengesellschaften, für Guthabenzinsen bei inländischen Banken, für Bezüge von einem in Griechenland niedergelassenen Arbeitgeber / Unternehmen usw. auf Basis der griechischen Gesetzgebung besteuert werden...............
www.griechenland-blog.gr/2018/02/...n-in-griechenland/2141857/
Quelle: kathimerini.gr