Google ist gut, wird gern genutzt und gilt als derzeit erfolgreichster Suchdienst. Sogar Geld verdient Google - was nicht selbstverständlich ist - und seit Februar auch mit einem Modell, bei dem Kunden für Links zahlen. Dieses Konzept, sagt Overture, sei geklaut - und zerrt den Konkurrenten vor Gericht.
Die Qualität einer Suchmaschine entscheidet sich für den Nutzer dadurch, wie viele wirklich relevante Ergebnisse er auf eine Suchanfrage in den ersten zehn, höchstens 20 Nennungen findet. Wer weiter unten in der Liste landet, darf sich getrost im virtuellen Nirvana wähnen: So weit "blättert" kaum einer in den Ergebnislisten.
Wer im Web also Erfolg haben will, der braucht so etwas wie die "Pole-Position". Da wundert es kaum, dass eine vom US-Suchdienst Overture poetisch auf den Namen "Pay per Placement" getaufte Dienstleistung unter den Betreibern von Searchengines mit größter Aufmerksamkeit beobachtet wird: Dahinter verbirgt sich nichts als die Möglichkeit, gegen Zahlung eine bessere Platzierung zu erhalten.
Das ist eigentlich kältester Kaffee und wurde seit den Anfangstagen des World Wide Web etliche Male von verschiedenen Betreibern in unterschiedlichen Formen versucht. Einige der Ansätze der großen, populären Dienste scheiterten am Protest der User, die sich durch eine kommerziell bedingte Verschiebung in den Suchlisten eher betrogen fühlten.
Doch die Zeiten, durfte Overture schon im letzten Jahr feststellen, haben sich geändert: Das "Pay pay Placement"-Modell schlug ein und erwies sich als tatsächlich profitables Refinanzierungs- und Werbemodell. Auf Userseite hielt sich die Empörung in Grenzen: Inzwischen hat fast jeder begriffen, dass die Zeit der großen, kostenlosen Bescherung im Internet ihrem Ende entgegengeht.
Grund genug für Google, dem wahrscheinlich profitabelsten Suchdienst (präzise Zahlen gibt das Unternehmen nicht bekannt, plant aber den Börsengang), ebenfalls auf das Zahlmodell zu setzen. Seit Februar prangen immer öfter zart grün hinterlegte "sponsored Links" auf Platz eins der Ergebnisliste: nicht ganz Werbung, nicht ganz das, was man suchte - aber in der Regel auch nicht am Ergebnis vorbei und darum kaum störend.
Wenn man von Overture absieht, dem einst als goto.com bekannten US-Suchdienst: Der fühlt sich sogar ganz enorm gestört. Denn Google, argumentieren die Overture-Anwälte, verletze die Rechte von Overture. Der Suchdienst hatte sich unter der Patentnummer 6.269.361 das Prinzip der bezahlten Adresseinblendung schützen lassen. Jetzt verklagte Overture den vermeintlichen Patentverletzer Google.
Bei Google will man sich zu dem Prozess, der vor dem U.S. District Court in Los Angeles ansteht, nicht äußern. Der Vorgang als solcher ist aber nicht ohne Beispiel. So focht der Online-Versender Amazon über mehrere Jahre eine juristische Schlacht um das patentgeschützte Prinzip des "One-Click-Shoppings".
Im Oktober 1999 verklagte Amazon seinen Konkurrenten Barnes & Nobles, das erwähnte "One Click"-Prinzip unrechtmäßig genutzt zu haben. Amazon gewann in erster Instanz - und international begann eine hitzige Debatte darüber, ob neben rein technischen Dingen auch Geschäftsmethoden überhaupt patentfähig sein sollten.
Schon die Revisionsinstanz entschied da abschlägig - und Amazon verlor, nicht ohne erneut in Revision zu gehen. Im März 2002 endete das Verfahren mit einer außergerichtlichen Einigung der Kontrahenten, über die inhaltlich nichts bekannt ist, dafür aber, dass alle "glücklich" damit seien. Was zwar schön ist, das Grundproblem aber nicht löste: Auch im Falle Overture gegen Google steht nun wieder eine "Geschäftsmethode" zur Disposition
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Die Qualität einer Suchmaschine entscheidet sich für den Nutzer dadurch, wie viele wirklich relevante Ergebnisse er auf eine Suchanfrage in den ersten zehn, höchstens 20 Nennungen findet. Wer weiter unten in der Liste landet, darf sich getrost im virtuellen Nirvana wähnen: So weit "blättert" kaum einer in den Ergebnislisten.
Wer im Web also Erfolg haben will, der braucht so etwas wie die "Pole-Position". Da wundert es kaum, dass eine vom US-Suchdienst Overture poetisch auf den Namen "Pay per Placement" getaufte Dienstleistung unter den Betreibern von Searchengines mit größter Aufmerksamkeit beobachtet wird: Dahinter verbirgt sich nichts als die Möglichkeit, gegen Zahlung eine bessere Platzierung zu erhalten.
Das ist eigentlich kältester Kaffee und wurde seit den Anfangstagen des World Wide Web etliche Male von verschiedenen Betreibern in unterschiedlichen Formen versucht. Einige der Ansätze der großen, populären Dienste scheiterten am Protest der User, die sich durch eine kommerziell bedingte Verschiebung in den Suchlisten eher betrogen fühlten.
Doch die Zeiten, durfte Overture schon im letzten Jahr feststellen, haben sich geändert: Das "Pay pay Placement"-Modell schlug ein und erwies sich als tatsächlich profitables Refinanzierungs- und Werbemodell. Auf Userseite hielt sich die Empörung in Grenzen: Inzwischen hat fast jeder begriffen, dass die Zeit der großen, kostenlosen Bescherung im Internet ihrem Ende entgegengeht.
Grund genug für Google, dem wahrscheinlich profitabelsten Suchdienst (präzise Zahlen gibt das Unternehmen nicht bekannt, plant aber den Börsengang), ebenfalls auf das Zahlmodell zu setzen. Seit Februar prangen immer öfter zart grün hinterlegte "sponsored Links" auf Platz eins der Ergebnisliste: nicht ganz Werbung, nicht ganz das, was man suchte - aber in der Regel auch nicht am Ergebnis vorbei und darum kaum störend.
Wenn man von Overture absieht, dem einst als goto.com bekannten US-Suchdienst: Der fühlt sich sogar ganz enorm gestört. Denn Google, argumentieren die Overture-Anwälte, verletze die Rechte von Overture. Der Suchdienst hatte sich unter der Patentnummer 6.269.361 das Prinzip der bezahlten Adresseinblendung schützen lassen. Jetzt verklagte Overture den vermeintlichen Patentverletzer Google.
Bei Google will man sich zu dem Prozess, der vor dem U.S. District Court in Los Angeles ansteht, nicht äußern. Der Vorgang als solcher ist aber nicht ohne Beispiel. So focht der Online-Versender Amazon über mehrere Jahre eine juristische Schlacht um das patentgeschützte Prinzip des "One-Click-Shoppings".
Im Oktober 1999 verklagte Amazon seinen Konkurrenten Barnes & Nobles, das erwähnte "One Click"-Prinzip unrechtmäßig genutzt zu haben. Amazon gewann in erster Instanz - und international begann eine hitzige Debatte darüber, ob neben rein technischen Dingen auch Geschäftsmethoden überhaupt patentfähig sein sollten.
Schon die Revisionsinstanz entschied da abschlägig - und Amazon verlor, nicht ohne erneut in Revision zu gehen. Im März 2002 endete das Verfahren mit einer außergerichtlichen Einigung der Kontrahenten, über die inhaltlich nichts bekannt ist, dafür aber, dass alle "glücklich" damit seien. Was zwar schön ist, das Grundproblem aber nicht löste: Auch im Falle Overture gegen Google steht nun wieder eine "Geschäftsmethode" zur Disposition
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