Google Split und KapSt.

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Bernd Bensel:

Google Split und KapSt.

6
08.04.14 14:05
Hallo Allerseits,

ich besitze 10 Goole Aktien.

Die normale Google Aktie wurde nun aufgeteilt in
A-Aktie mit Stimmrecht
C Aktie ohne Stimmrecht.

Nachzulesen hier: www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...Kauf-ist-1000064484

- Durch den Split gab es für jede A Aktie zusätzlich eine C Aktie.
- Der Kurs der A-Aktie hat sich halbiert.

In meinem Depot sieht es nun folgendermassen aus:

A Aktien: 10
C Aktien: 10

Kurzum: Durch die halbierung des Kurses habe ich die doppelte Anzahl Aktien. Meine Aktien haben zusammengenommen also den gleichen Wert wie vorher.

Jetzt das seltsame:
Auf dem Konto das mit meinem Depot verbunden ist finde ich eine neue Abbuchung:

Wertpapierkauf
Zins/Dividende ISIN
US38259P5089 GOOGLE IN            -XXXXX,XX EURO

Um das klarzustellen: Ich habe keinerlei Kauf veranlasst!

Die Rückfrage bei der Bank ergab das es sich bei der Abbuchung um die Kapitalertragssteuer für die "Geschenkten" C Aktien handelt!

Der Vorgang ist für mich nicht nachvollziehbar.

Warum läuft mein Konto ins Minus wenn Google einen Aktiensplit vornimmt?
Wenn es sich tatsächlich um die Kapitalertragssteuer auf die C Aktien handelt - warum zahle ich Steuern ohne einen Gewinn realisiert zu haben?
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Samio:

@roecki

 
03.06.14 17:39
Sorry, mein letzter Beitrag enthält leider einen Fehler. Richtig muss es heißen:

Wenn du bei der DAB oder der ING DiBa wärst, dann hatte man dir zwar auch insgesamt 515,49 Euro Kapitalertragsteuer abgebucht,...

Dagegen ist dies falsch:

"Wenn du bei der DAB oder der ING DiBa wärst, dann hatte man dir zwar auch 515,49 Euro Kapitalertragsteuer je C-Aktie abgebucht,..."
Roecki:

@Samio

 
03.06.14 18:32
Ich habe den Sachverhalt soeben mit meiner Depotbank durchgesprochen. Ich habe denen auch mitgeteilt, daß dieser Split von Google bei den deutschen Depotbanken auch unterschiedlich gehandhabt wird, was die Abbuchung von Kapitalertragsteuer anbetrifft.
Man reagierte überrascht dies zu hören und verwies im ersten Moment darauf, daß es sich um einen Spin-Off handelt.

Eine Klärung des Sachverhaltes, was den Anschaffungswert beider Aktien anbetrifft, wird erfolgen, da Minimum die Google C-Position, wenn nicht auch die A-Position falsch in meinem Depot stehen. Desweiteren wird geklärt, wie dies bei anderen Banken gehandhabt wird. Vielleicht ist da noch nicht das letzte Wort gesprochen!

Die Ergebnisse werde ich dann hier veröffentlichen.
Fortunus:

Einbuchung

 
03.06.14 19:03
Meiner Meinung nach wäre lediglich eine Version richtig:

vor Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y im Depot

nach Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
x Class C Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
keine Kapitalertragssteuer, da neutral

Erst beim anschließenden Verkauf wird dann ggf. Kapitalertragssteuer fällig.
Samio:

@roecki

 
03.06.14 19:16
Entweder wird eine Sachdividende angenommen, dann ist der Wert der A-Aktie in deinem Depot richtig.
Wird ein Split angenommen, dann müssten deinen beiden Aktienpositionen je 1333Euro Anschaffungskosten zugerechnet werden.
Bis jetzt scheint es noch niemand geschafft zu haben seine Bank davon zu überzeugen, dass es sich um einen Split handelt. Vielleicht gelingt es dir ja.
Falls nicht, dann bist du wenigstens einen Schritt weiter, wenn entweder der Anschaffungspreis auf 409,75Euro je C-Aktie korrigiert wird, ODER die abgeführte Kapitalertragsteuer zurücküberweisen wird, und der Anschaffungspreis von 0 Euro beibehalten wird. Die zweite Variante ist die bessere.
Viel Erfolg!
Roecki:

@Fortunus

 
04.06.14 13:10
Genau, dies ist auch meine Meinung, aber da unterschiedliche WKN für Google C-Aktie und der deutsche Staat dies als Spin-Off einstuft, wird es als Sachdividende eingestuft mit dementsprechend sofort fälliger Kapitalertragsteuer!

Größte Sauerei aller Zeiten.
Fortunus:

@Roecki

 
08.06.14 00:22
Ich weiß, bin ja selbst betroffen.
Ging nur davon aus, dass sich dieser Irrtum bis jetzt schon längst geklärt haben wird ...
Roecki:

Leider ist es kein Irrtum ...

 
18.06.14 15:15
Der Einstandskurs meiner Ursprungsaktien ist auf dem Originalkurs geblieben und sind durch den Split natürlich dementsprechend im Minus!

Der Einstandskurs der Google C Aktien wurde auf 409,75€ und nicht wie ursprünglich auf 0€.

Damit habe ich weniger Probleme, denn wenn ich jetzt das Minus ausbügel, ist beim Verkauf dementsprechend weniger Gewinn angefallen, der versteuert werden muß.

Ein Wehmutstropfen.
Fortunus:

@Roecki

 
19.06.14 10:13
So ist die Einbuchung bei mir auch erfolgt.
Ich habe mit den Google Class C Aktien allerdings bei Verkauf keinen Verlust, der verrechnet werden könnte. Somit ist es effektiv weiterhin eine 4-stellige Summe, die hier zu Unrecht von mir einkassiert wurde ...

Ich hoffe weiterhin, dass sich hier noch etwas tut. Es kann ja nicht angehen, dass diese generelle Falschbesteuerung durchgeht. Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.
Roecki:

@Fortunus

 
19.06.14 14:07
Zitat:
Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.

Antwort:
Woher hast Du den die Information? Quelle?

**************************************************

Es ist aber auch so, daß meine Google A Aktien (Altaktien) jetzt im Minus sind, weil der Einstandskurs durch die Kurshalbierung höher lag, bei mir ca. 530€. Somit entstehen hier zunächst mal keine Gewinne, die versteuert werden müssen, es sei denn Google steigt auf weit über 530€.

Bezüglich der Google C Aktien entstehen dort ja erst Gewinne oberhalb von 409,75€.

Wenn ich von 100% Gewinn ausgehen möchte, dann muß ich also noch ein bißchen halten und vor allem auch die erneute Kapitalertragsteuer plus Soli plus Kirchensteuer auf Gewinne berücksichtigen.

Ich müßte mal durchrechnen, wo der Kurs von Google stehen müßte, damit ich tatsächlich 100% Gewinn erziele, abzüglich aller Abzüge.
flobuc:

Einspruch gegen ESt einlegen

2
03.07.14 19:18
Zuteilung von Aktien einer US-amerikanischen KapG auf Grund einer Unternehmensumgliederung ("Spin-Off") keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, FG Nürnberg, Urteil vom 12.6.2013, 5 K 1552/11, Revision eingelegt, Az. des BFH VIII 47/13

Wenn schon Spin-Offs strittig sind, dann der Google-Split erst recht

Hat hier eigentlich jemand gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt der abführenden Bank Einspruch eingelegt?  
no_tax_on_sp.:

Antrag nach § 37 Abs.2 AO

 
30.08.14 15:25

habe ich auch bereits beim Betriebsstättenfinanzamt meiner Bank eingelegt und bin wie erwartet abgebügelt worden, mit wenig überzeugenden Argumenten. Da Schreiben sah ähnlich aus wie das hier: http://www.sem.berlin/finanzaemter-warten-auf-entscheidung/

Ich werde mich wehren:

Ein Häkchen in der Spalte steuerrelevant in der WM-Datenbank war Auslöser der beispiellosen Abzocke von Googleaktionären. Die Depotbanken leisteten dieser Aufforderung ihreres Verbandes gerne Folge und belasteten im vorauseilenden Gehorsam und ohne Vorwarnung die Konten ihrer Kunden, denen gegenüber sie doch eigentlich zur Sorgfalt verpflichtet sind.
Diese WM-Datenbank wird vom Bundesverband der Banken betrieben oder zumindest maßgeblich beeinflusst. Der Hautgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Michael Kemmer, wurde auf Grund des Geschicks seines Anwalts und gegen eine Geldauflage gerade von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung wegen Untreu gerettet. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/...lt-13117590.html
In seiner  Begrüßungsrede  http://bankenverband.de/veranstaltungen/...ngsrede-von-michael-kemmer
zum Gepräch in der Burgstraße am 10.07.2014 in Berlin warnt er vor zukünftigen Einflussverlusten der Banken und begründet dies mit den Aktivitäten von Google auf diesem Gebiet.

Inzwischen bin ich einen Schritt weiter und kurz davor einem hoffentlich guten Anwalt einen Auftrag zu geben. Wer sich eventuell auch daran beteiligen will und/oder einen möglicherweise in Steuerrecht erfahreneren Anwalt kennt sollte sich bald bei mir melden no_tax_on_split (at) arcor.de

Moderation
Zeitpunkt: 04.09.14 11:15
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: wekiselten

Link: Nutzungsbedingungen  

marc-temp:

Viel Zeit

 
26.12.14 10:21
vergangen, habe mal wieder die alten Unterlagen diesbezüglich gefunden. Gibt es was neues?
Zwischenzeitlich habe ich meine Google Aktien A & C verkauf und mit dem Verkauf der A Aktien deutliche Verluste realisiert, mit dem Verkauf der C Aktien kleine Gewinne.
Die Verluste wurden meinem Verlustvortrag hin zugerechnet und werden dann gegengerechnet. D.h. im Endeffekt kostet mich diese ganze Google Aktion nicht ganz so viel, wie es anfangs erschien.
flobuc:

Dieser Thread ist seltsamerweise

 
25.06.15 16:01
völlig eingeschlafen, obwohl das Thema schließlich durch Abgabe der eigenen Steuererklärung gerade jetzt aktuell ist. Mich würde sehr interessieren, ob jemand schon Reaktionen von seinem Finanzamt bekommen hat.  
flobuc:

Hat sich nach einem Blick in

 
25.06.15 16:12
ein ernster zu nehmendes Börsenforum schon erledigt.
Die Steuer gibts zurück. Na also.

investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other
juliusjr:

Komisch hab jetzt bei dab die gutschrift erhalten

 
16.07.15 18:42
is aber nur ca 70prozent von dem was ich damals an steuern gezahlt hab. ???
Habt ihr die volle summe bekommen??
Riny2000:

Korrektur der Kapitalmassnahme von Google erfolgt

 
20.07.15 12:44
Der Steuerabzug der Depotführenden Stellen wird storniert und es erfolgt eine Neuabrechnung der Kapitalmaßnahme.

Siehe Link: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...eller-Maersk.html

Tischtennispl.:

#114

 
20.07.15 18:02
Richtig, bei guten Instituten wie der Deutschen Bank erfolgt die Gutschrift automatisch. Dort steht das Geld mit Wertstellung zum 15.7.2015 schon auf dem zum Depot gehörenden Girokonto.
Auch die Spitzenabrechnung erfolgte neu, zwar geringe Beträge, aber eben korrekt abgerechnet.
Visionary_73:

Gutschrift

 
20.07.15 20:02
Habt ihr den vollen Betrag gutgeschrieben bekommen, der seinerzeit zu Unrecht einbehalten/abgeführt wurde? Meine Bank teilt mir mit, dass das Jahr 2014 schon steuerlich abgeschlossen ist, man mir nur einen anteiligen Betrag aus 2015 gutschreiben könnte (minimal) und ich mich daher an das Finanzamt wenden müsste...
Kann doch nicht sein!
Wäre daher wichtig für mich zu wissen wie eure Banken das handhaben.

Danke schon mal vorab!
Fortunus:

Korrektur

 
23.07.15 09:26
Mir wäre es auch wichtig von anderen zu erfahren, wie die Depot-führenden Banken das handhaben. Ich warte aktuell noch auf eine Gutschrift oder sonstige Aktion. Bisher habe ich nur die Ankündigung im Depot gefunden, dass die Einbuchung (Einstandskurs, Kaufzeitpunkt etc.) korrigiert werden soll. Ob auch eine automatische Rückbuchung der zu Unrecht abgeführten Beträge etc. erfolgt ist mir bisher nicht bekannt.
Tischtennispl.:

Eigentlich müssten nun alle....

 
14.08.15 18:54
Gutschriften durch sein, oder?

Ich frage mich, was kommt, wenn die neue Alphabet an den Start geht und vor allem, wenn dann einzelne Bereiche wie NEST an die Börse gehen sollten. Wer Google langfristig hält, hat nach dem Split in Google A und Google C letztlich zwar keinen Schaden, aber nervig war das Gezerre schon.
Man sollte das hier im Auge behalten.
Jedes Jahr brauche ich das nicht.
jweber:

Erstattung und erneute Belastung bei ING DIBa

 
18.08.15 14:45
Meine Depotbank ING DIBA hat mir Anfang August 2015 die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zwar erstattet aber sofort wieder erneut eine Kapitalertragssteuer in gleicher Höhe eingezogen. Begründet wird das mit der sogenannten Delta Korrektur und angeblichen Kursgewinnen?!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Roecki:

Nachruf ...

 
08.11.15 23:15
Mir wurde auch nur ein Teil der ursprünglich in 2014 abgezogenen Kapitalertragssteuer für die Google-C-Aktien, die ursprünglich als Sachdividende eingestuft wurden, wieder gutgeschrieben.

Wieviel Prozent vom ursprünglichen Abzug war es bei Euch?

Hat sich bei Euch eventuell der Aktienverlusttopf erhöht?
Tischtennispl.:

#120

 
08.11.15 23:58
Der Split und die BMF-Entscheidung waren nicht unterjährig. Es kann also sein, dass Institute bei der Jahressteuerbescheinigung Verlusttöpfe verrechnet haben. Das muss man dann nachrechnen. In der Sache sieht es so aus: www.sem.berlin/bundesfinanzministerium-bewertet-google-aktie/
Roecki:

Hallo Tischtennisplatte ...

 
09.11.15 12:36
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat im Prinzip Jeder seinen Verlusttopf aufgefüllt bekommen. Mich würde mal interessieren, um wieviel pro Aktie? Irgendwie komme ich mit den ganzen Zahlen nicht zurecht. Das passt irgendwie vorne und hinten nicht zusammen.

Auf der einen Seite ist die Rede von einem aufgefüllten Aktienverlusttopf, auf der anderen Seite wird die abgezogene Kapitalertragssteuer zurückgebucht, bei mir aber nicht in vollem Umfang. Die Frage ist, wie berechnet sich das? Das müßte doch je nach Anzahl der ehemaligen Google-Aktien bei Jedem gleich sein!

Wenn ich die komplette Kapitalertragssteuer + Soli + Kirchensteuer zurückgebucht bekäme, dann dürfte doch eigentlich der Aktienverlusttopf nicht erhöht werden?

Wie lief das bei Euch ab? Beispiele wären nett.
Roecki:

#121

 
09.11.15 12:37
Vielen Dank für den Link, ich kannte nur das Schreiben vom BMF.
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