09.01.2006
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 5.1.2006,
Zugang bei der Gesellschaft am Samstag, 7.1.2006, das
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der In-motion AG movie,
TV & music productions, Schielestrasse 43,60314 Frankfurt angeordnet
und den vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragt, ein Gutachten zu
erstellen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig bzw. überschuldet und
eine zur Eröffnung des Verfahrens ausreichende Masse vorhanden ist.
Zwar ist es der Gesellschaft im Rahmen der bislang unternommenen
Sanierungsbemühungen gelungen, einen Vergleich mit erheblichem
Forderungsverzicht mit nahezu sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft
zu erzielen. Dieser Vergleich stand jedoch unter der Bedingung, dass
auch die Hauptgläubiger einem Forderungsverzicht zustimmen. Ein
derartiger Vergleich konnte jedoch mit der amerikanischen Firma Lone
Star (Hudsons Advisors), die ein Darlehen der Dresdner Bank gegenüber
der Gesellschaft in Höhe von ca. 4 Mio. EUR übernommen hat, nicht
erreicht werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass dieser Gläubiger
auch Forderungen gegen Altaktionäre der Gesellschaft vom
Insolvenzverwalter der Gontard & Metallbank übernommen hat, die
jedoch bestritten werden, und ein Vergleich mit der Gesellschaft an
eine Einigung mit den Altaktionären geknüpft wird.