Going Public: ComROAD - Anleger geprellt?

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Going Public: ComROAD - Anleger geprellt?

 
18.11.99 19:17
ComROAD - Anleger geprellt?


Am 26. November möchte das Unterschleißheimer Unter-
nehmen ComROAD sein Debüt am Neuen Markt feiern.
Plaziert werden sollen 1,29 Mio. Stückaktien (inklu-
sive Greenshoe) mit einem rechnerischen Nennwert von
1 Euro. Die Emission wird von der Concord Effekten
AG (Lead) und Hauck & Aufhäuser Privatbankiers be-
gleitet. ComROAD ist nach eigenen Angaben Technolo-
gieführer im Bereich "Global Telematic Systems & Mo-
bile Online Services". Das klingt auf den ersten
Blick recht spannend und zukunftsträchtig. Doch auf
den zweiten Blick könnte sich hinter der Emission
eine weitere Skandalfirma des Neuen Marktes verber-
gen, denn Vorstand und Aufsichtsrat sind schon in
der Vergangenheit durch äußert fragwürdiges Verhal-
ten gegenüber Anlegern aufgefallen. Umfangreiche Re-
cherchen der GoingPublic-Redaktion brachten folgende
Fakten ans Tageslicht:

Das Unternehmen veröffentlichte am 23. März 1998 ei-
ne Anzeige im Handelsblatt, in der Privatinvestoren
die Teilnahme an einem Private Placement angeboten
wurde. Sieben Personen folgten dem Aufruf. Im Zuge
der folgenden Kapitalerhöhung, die auf der Hauptver-
sammlung vom 14. November 1997 beschlossen worden
war, zeichneten sie zu einem Bezugspreis von 50 DM
und einem Nennwert von 5 DM je Aktie insgesamt 1,8 %
des Aktienkapitals. Der Vorstand bestätigte Mitte
1998 den Erhalt und die Annahme der Zeichnungsanträ-
ge. Kurz darauf leisteten die Investoren ihre Einla-
ge.

Am 26. November 1998 teilte das Amtsgericht München
dem Notar des Unternehmens mit, daß die Zeichnungs-
scheine aufgrund eines Formfehlers nicht § 185 AktG
entsprechen. Zwei Wochen später gingen beim Regis-

tergericht die korrigierten Zeichnungsscheine - je-
doch nur die der Altaktionäre - ein. Die Privatin-
vestoren hatten zwar ihre Einlage von insgesamt
90.000 DM geleistet, wurden von ComROAD jedoch nicht
über den Formfehler unterrichtet. Somit hatten die
Privatanleger keine Kenntnis des Formfehlers, ge-
schweige denn Gelegenheit, rechtswirksame Zeich-
nungsscheine einzureichen.

Noch im Mai 1999 hatte sich ein Investor bei ComROAD
über die Entwicklung seiner Aktien erkundigt. Der
jetzige Vorstand Bodo Schnabel sendete ihm daraufhin
Informationsmaterial zu und teilte ihm schriftlich
mit, daß der Börsengang für November 1999 im Segment
Neuer Markt geplant sei.

Am 9. Juni 1999 wurden bei einer Hauptversammlung,
zu der die Privat-Investoren nicht eingeladen waren
und die laut Protokoll sage und schreibe nur 10 Mi-
nuten dauerte, 14 Tagesordnungspunkte abgehandelt.
Dabei wurde die Aufhebung des Kapitalerhöhungs-
beschlusses vom 14. November 1997 verabschiedet und
eine neuerliche Kapitalerhöhung in gleicher Höhe be-
schlossen.

Weitere sechs Wochen später, nämlich am 27. Juli
1999 bedankte sich der Vorstandsvorsitzende Bodo
Schnabel nochmals bei den Privat-Investoren für das
entgegengebrachte Vertrauen und die Zeichnung der
Aktien aus der Kapitalerhöhung vom 14. November
1997. Gleichzeitig teilte er den Investoren jedoch
mit, daß die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
bei Prüfung des Jahresabschlusses 1998 und einer
nachfolgenden Due Diligence festgestellt habe, daß
die Kapitalerhöhung nichtig sei. Im gleichen Schrei-
ben kündigte er an, die Einlage zuzüglich einer Ver-
zinsung von 8 % p.a. in den nächsten Tagen zurückzu-
zahlen. Weiterhin stellte er die Prüfung der bevor-
rechtigten Zuteilung von Aktien im Rahmen des bevor-
stehenden Börsengangs in Aussicht.

Nur drei Tage später, am 30. Juli 1999, erwarb der
jetzige Konsortialführer Concord Effekten AG 113.800
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rech-
nerischen Nennwert von 1 Euro gegen Zahlung von
1,745 Mio. Euro aus dem Besitz von Bodo Schnabel,
Ingrid Schnabel und Hartmut Schwamm.

Am 11. August 1999 wurde bei einer weiteren Haupt-
versammlung beschlossen, das Grundkapital um 1,745
Mio. Euro auf 2 Mio. Euro anzuheben. Hierfür wurden
1,745 Mio. auf den Inhaber lautende Aktien zu einem
Preis von 1 Euro ausgegeben. Diese wurden von Herrn
und Frau Schnabel und vom damaligen Aufsichtsrat und
heutigen Vorstand Herrn Schwamm bezogen. Die Eintra-
gung ins Handelsregister wurde am 16. September 1999
vorgenommen.

Ebenfalls noch am 16. September wurde ein weiterer
Beteiligungsvertrag, diesmal mit TFG Venture Capi-
tal, abgeschlossen. Diese erwarb 56.800 Aktien im
Nennwert von 1 Euro für 1.596.151 Euro aus dem Be-
sitz von Herrn und Frau Schnabel sowie Herrn
Schwamm. Dies entspricht einem Kaufpreis von 28,10
Euro pro Aktie. Im gleichen Vertrag wurde eine wei-
tere Kapitalerhöhung vereinbart, die schon am nächs-
ten Tag von einer außerordentlichen Hauptversammlung
beschlossen wurde. An dieser Kapitalerhöhung nahmen
die Altaktionäre sowie Concord und TFG teil. Der
Ausgabebetrag für eine Aktie im Nennwert von 1 Euro
betrug 1 Euro.

Auf der bislang letzten außerordentlichen Hauptver-
sammlung am 29. September 1999 wurde schließlich die
Erhöhung des Grundkapitals um eine weitere Mio. Euro
beschlossen. Diese Aktien sowie 170.000 weitere Ak-
tien aus Altaktionärsbesitz und eines Greenshoe von
120.000 Aktien (ebenfalls aus Altaktionärsbesitz)
werden noch bis 22. November dem breiten Anlegerpub-
likum zur Zeichnung angeboten.

Soweit die Chronologie der Ereignisse. Den mit der
Anzeige geworbenen Privatinvestoren stellt sich nun
zurecht die Frage, warum sie von Vorstand und Auf-
sichtsrat über ein Jahr lang im Glauben gelassen
wurden, daß sie Aktionäre seien. Die mit 8 % p. a.
großzügige Verzinsung ihrer Kapitaleinlage ist ge-
genüber dem entgangenen Gewinn, wenn sie denn Aktio-
näre gewesen wären, ein schwacher Trost.

Dies mag um so frustrierender sein, als die Privat-
Investoren bei einem Umsatz 1998 von 4,5 Mio. DM als
Risikokapitalgeber eingestiegen sind. Nun, da sich
für 1999 ein Jahresumsatz von 18 Mio. DM und ein
Börsenerfolg abzeichnet, werden sie nachträglich als
Fremdkapitalgeber behandelt.

GoingPublic ließ die schriftlich vorliegenden Unter-
lagen von einem auf Aktienrecht spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen. Dieser kommt zu dem Schluß, daß
die Investoren zwar nicht Aktionäre geworden sind,
jedoch im Wege des Schadensersatzes wegen treuwidri-
gen Handelns der Gesellschaft, ihrer Organe und Ak-
tionäre nicht nur die geleistete Kapitaleinlage zu-
rückverlangen können, sondern darüber hinaus auch
den entgangenen Gewinn.

Dies sollte von den Verantwortlichen, aber auch von
Erstzeichnern in ihre Rechnung mit einbezogen wer-
den.

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