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selbst ordentlich neben der Spur, der "Rechtliche Hinweis" wurde in Englisch verfasst...
greenvironment.de/service/presse/newsdetail/article/greenvironment-plc-reicht-insolvenzantrag-ein/
geschafft haben. sieht nach nem kleinen rebound aus
Tux hat sich schon mal für längere Zeit verabschiedet, mein vielwissender Freund..
Damals lag es aber am Thread-Klima... denke jetzt ist es nicht anders..
Sein "alter" Acc ist schon seit Monaten gelöscht... Er hatte zwischenzeitlich anscheinend eine neue ID... Tux_72 oder so...
bei "Regelinsolvenzverfahren" nachlesen das gibt einem einen Überblick zu den Abläufen:
de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverfahren_%28Deutschland%29
ist ja nicht immer das gelbe vom Ei, daher sollte man noch weitere Recherche zum Thema betreiben...
Wichtig ist vorallem §13 der InsO: www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html#BJNR286600994BJNE001502308
Hier sollte man folgendes beachten: §13 (2) Der Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.
hat man auch einen guten Einblick über die Abläufe: www.insolvenzrecht.info/das-insolvenzverfahren/...rfahren-seite2.html
"Mit der Stellung des Antrages beginnt das Insolvenzeröffnungsverfahren. In diesem Verfahren hat das Insolvenzgericht zu überprüfen, ob ein zulässiger Insolvenzantrag gestellt worden ist, ein Eröffnungsgrund gegeben ist und das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens (§54 InsO) decken wird."
"Zur Ermittlung dieser Fragen kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, der auch die Aufgabe hat das Schuldnervermögen zu sichern und, wenn dies notwendig ist, den Betrieb fortzuführen. Die genauen Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters ergeben sich aus dem Bestellungsbeschluss des Gerichts. Immer darf er Nachforschungen anstellen und vom Schuldner Auskünfte verlangen (§22 III InsO)."
"Kommt das Gericht zu dem Ergebnis dass entweder kein Eröffnungsgrund gegeben ist oder die Masse nicht ausreicht um die Kosten zu decken, so wird der Insolvenzantrag abgewiesen und ein Insolvenzverfahren findet nicht statt."
"Liegen sowohl Eröffnungsgrund als auch ausreichend Masse vor, wird das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht eröffnet."
Ich gehe davon aus, dass die Antragsprüfung Minimum 1 Woche dauert (eher mehr)...
"Sehr gutes Gehalt"
Jetzt weiss ich wo die ganze Kohle geblieben ist...
PS: Da kann sich der SD-MOD bewerben. Ist der nicht arbeitslos nach dem Insolvenzantrag? Oder wartet man immernoch auf die 6,50?
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