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Hauptversammlung am 15. Juni 2023 - keine Verschiebung
Bocholt, 14. Juni 2023 [17:34 Uhr] - Der Vorstand der Gigaset AG hat heute ein durch Rechtsanwälte der Goldin Fund Pte. Ltd. (In Liquidation) und Giant Achiever Holdings Limited unterzeichnetes Schreiben erhalten, in welchem eine Verschiebung der für den morgigen 15. Juni 2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung erbeten wird.
Da die fraglichen Aktien der Goldin Fund Pte. Ltd. (In Liquidation) (72,32 % der Aktien an der Gigaset AG) erst nach Ablauf der Anmeldefrist am 8. Juni 2023 (24:00 Uhr) angemeldet worden sind, konnten diese bereits aus Gründen der Gleichbehandlung der Aktionäre nicht mehr zur Hauptversammlung zugelassen werden. Die verspätet erfolgte Anmeldung wird damit begründet, dass zwischen Goldin Fund Pte. Ltd. (In Liquidation) und Giant Achiever Holdings Limited ein Rechtsstreit über die Inhaberschaft an den von Goldin Fund Pte. Ltd. (In Liquidation) gehaltenen Aktien anhängig sei. Im Rahmen einer einstweiligen Regelung bestehe eine gerichtliche Anordnung, wonach Rechte aus den von Goldin Fund Pte. Ltd. (In Liquidation) gehaltenen Aktien an der Gigaset AG nur im Einvernehmen zwischen den Parteien ausgeübt werden können.
Aus Sicht des Vorstands liegt eine Verschiebung, das heißt eine Absage und erneute Einberufung der Hauptversammlung zu einem späteren Termin, derzeit nicht im Interesse der Gesellschaft. Der Vorstand sieht sich daher gehalten, der Bitte um eine Verschiebung der Hauptversammlung nicht nachzukommen. Der Vorstand hat daher entschieden, dass die Hauptversammlung unverändert stattfinden soll.
Aus Sicht des Vorstands kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen einer zukünftigen weiteren Hauptversammlung der Gesellschaft etwaige Beschlüsse der für den morgigen 15. Juni 2023 einberufenen Hauptversammlung wieder abgeändert werden. Im Schreiben der Goldin Fund Pte. Ltd. (In Liquidation) und Giant Achiever Holdings Limited wird darauf hingewiesen, dass in Abhängigkeit vom Ausgang der morgigen Hauptversammlung gegebenenfalls auch auf die Einberufung einer solchen außerordentlichen Hauptversammlung hingewirkt werden wird, die etwaig gefasste Beschlüsse im Ergebnis wieder rückgängig macht.