Die Eigenverwaltung betrifft nicht die AG, sondern nur die GmbH. Das Verfahren der AG wurde in Regelinsolvenz eröffnet. Berichts- und Prüfungstermin ist am 07.03.2024.
Mich interessiert mal, was mit dem Mehrheitsanteil an Aktien des Asiaten passiert (ist), die in seinem eigenen Insolvenztopf gelandet sein müssten. Falls es dafür einen Käufer gab/gibt, müsste der seine erworbenen Stimmrechte hier gemäß §33 bzw. §40 WpHG in Deutschland beim Emittenten und bei der Aufsicht anmelden. Bisher gibt es leider keine Infos dazu. Oder weiß ein Leser hier mehr und kann uns informieren ?