Frage: "Der Presse entnehme ich, dass Gigaset den gleichlautenden Markennamen
an eine Tochtergesellschaft seines Hauptaktionärs Goldin Fund verkauft hat. Laut der einschlägigen Pressemitteilung sollen die Nutzungsrechte weiterhin dauerhaft, kostenfrei und weitgehend exklusiv der Gigaset Communications GmbH zur Verfügung stehen. Meine Frage nun: Gilt diese Regelung wirklich unbefristet? Oder besteht
die Gefahr, dass Gigaset für die Nutzung des Namens irgendwann 'Nutzungs-
gebühren' abführen muss? Dies würde dem Hauptaktionär Goldin im Grunde
die alleinige Abschöpfung sämtlicher (zukünftig zu erwartender) Gewinne er-
möglichen und die Minderheitsaktionären gingen leer aus? Und was heißt 'weitgehend exklusiv'? Bedeutet das, dass Goldin die angekündigten Smartphones auch außerhalb der Gigaset GmbH produzieren und unter dem Markennahmen Gigaset vertreiben kann?"
Gigaset: "Ja, die Vereinbarung ist nicht befristet. Sie gewährt einen umfassenden Bestandsschutz der Verwendungsmöglichkeit der Marke für die Gigaset AG/GmbH. Die Einschränkung bezieht sich lediglich auf den Bereich Internet of Things (IoT). Hier bleiben die Nutzungsrechte für das Produkt Gigaset elements weiter exklusiv bei der Gigaset AG/GmbH. Das Gemeinschaftsunternehmen Gigaset Mobile, in dem - wie bereits seit langem bekannt - auch die Mobiltelefone entstehen, kann aber ggf. für eigene IoT Produkte die Marke nutzen. Die Markenführung wird gemeinschaftlich erfolgen. Auf die künftige Verwendung möglicher Gewinne hat die Neuordnung der Markenrechte keinen Einfluss."
Frage: "Wenn die Markenrechte nur für IoT EXKLUSIV bei Gigaset bleiben, dann heißt das doch, dass im Handybereich Goldin die Handys auch selbst, allein und unter Ausschluss von Gigaset herstellen darf? Den Markennamen dürfen sie dann ja genauso nutzen wie Gigaset selbst? Irgendeinen gewaltigen Vorteil muss die ganze Aktion für Goldin ja haben. Sonst hätten sie es nicht gemacht."
Gigaset: "Die Handys entstehen im Gemeinschaftsunternehmen, an dem beide Parteien beteiligt sind. Goldin wird im Zuge des Smartphone-Launches große Summen in Marketing- und Werbung investieren, die das bisherige Marketingbudget der Gigaset um ein Vielfaches übersteigen. Es ist daher nur nachvollziehbar, dass Goldin diese Investitionen nicht in ein Gut vornehmen möchte, das ihr nicht gehört. Gleichzeitig will Goldin das aktuelle Geschäft von Gigaset nicht gefährden. Deshalb gewährt sie umfassende Nutzungsrechte. Zudem kann Goldin die Markenrechte nicht weiter veräußern, ohne sie vorher Gigaset wieder anzubieten."
''Quelle: E-Mail-Wechsel am 01.07.15 mit Stefan Zuber''