GIGABELL

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BESUCHER:

GIGABELL

 
26.08.01 12:58
Hi Leute
mein Name ist Tom und ich bin neu in diesem Board
ich komme aus Luxemburg und arbeite im Material Management
bei Cargolux Airlines Int.
wollte mich damit ein wenig vorstellen ,man hat ja Manieren
meine Frage ist ob jemand von euch weiss
ob man und wo man noch Gigabell handeln kann?
Levke:

Herzlichen Glückwunsch !!

 
26.08.01 13:04
das erste Posting und gleich zu Erheiterung beigetragen !

Herzlich Willkommen bei Ariva !

Und sag' mal: Was soll ich in Hamburg wählen ?

Achja - Deine Gigabell sind weniger wert als die Babybell in meinem
Kühlschrank
DarkKnight:

Im Bahnhofsviertel gibts, gleich neben der

 
26.08.01 13:16
Trattoria "Da Enzo" einen Laden "Import-Export", den bestitz Chalet, der Araber. Soweit ich weiß, kann man dort noch Gigabell verscherbeln respektive einhandeln. Nebst Uhren, Zigaretten, Pistolen, Whisky und sonstige Sachen, die das arabische Herz erfreuen.

PS: die Losung lautet: "Ken sent me"
Arbeiter:

Tach BESUCHER

 
26.08.01 13:25
Material Management nannte man das früher nicht Werkzeug- Ausgabe?
hjw2:

..womit alles gesagt ist. o.T.

 
26.08.01 13:56
Peet:

wirklich wahr o.T.

 
26.08.01 16:37
monique:

Verkaufen kannst Du Gigabell nicht, aber hoffen:

 
27.08.01 08:12
Magazin: Deutsche Börse soll für Gigabell-Anleger-Verluste haften
München (vwd) - Die Deutsche Börse AG, Frankfurt, soll im Zusammenhang mit der Insolvenz des Internet-Dienstleisters Gigabell AG, Frankfurt, für Anleger-Schäden haften. Wie das Wirtschaftsmagazin "Focus-Money" berichtet, prüft der Tübinger Rechtsanwalt Heinz Steinhübel derzeit Klagen betroffener Anleger gegen die Börse. Seine Recherchen hätten ergeben, dass Gigabell keinerlei ordnungsgemäße Buchführung unterhalten habe. Angesichts solcher Mängel hätte die Deutsche Börse das Papier "niemals zum Handel zulassen dürfen". Sollte die Börse sich weigern, Anlegern Schäden zu ersetzen, werde er Klage einreichen. Gleichzeitig prüfe er zur Zeit auch Ansprüche gegen das Land Hessen als Aufsichtsbehörde der Börse, so Steinhübel zu Focus-Money.


Nach der Pleite des Unternehmens will ein Jurist die Börse für den Schaden haftbar machen.

München - Sechs Monate nach dem Rauswurf von Gigabell aus dem Neuen Markt droht der Deutsche Börse AG ein juristisches Nachspiel. Der Tübinger Anwalt Heinz Steinhübel ist der Ansicht, dass die Börse für das Gigabell-Desaster mitverantwortlich ist, weil sie vor dem IPO des Internet-Dienstleisters ihre Prüfpflicht bei der Zulassung vernachlässigt hat.
Die Argumentation Steinhübels stützt sich unter anderem auf die Tatsache, dass das Finanzwesen der Aktiengesellschaft nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprach. Zu dieser Einschätzung kommmen nicht nur verschiedene Fachleute von außen, sondern auch der Insolvenzverwalter Dirk Pfeil.

Der hatte in dem Pleite-Unternehmen ein regelrechtes Chaos vorgefunden. Nach seinen Worten herrschte in der Finanzbuchhaltung "gähnende Leere"; bei seinem Amtsantritt als Sequester habe er weder den genauen Umsatz noch die Beschäftigtenzahl ermitteln können. Es gab kein computergestütztes Rechnungswesen, noch nicht einmal einen Sammelordner - nur einige "lose Blätter in Schubladen".

"Buchprüfung war für Gigabell zweitrangig"

Auch mit den Banken ging der Ökonom nach einer ersten Bestandsaufnahme hart ins Gericht: "Ich rätsele noch immer, worin die Leistung der Emissionshäuser besteht." Die Kreditinstitute - darunter HSBC Trinkaus & Burkhardt und die DG Bank - sowie PR-Firmen und Berater hätten sich mit immensen Honoraren beim Börsengang die Taschen vollgestopft. Eine vernünftige Buchprüfung und Betreuung scheine dagegen zweitrangig gewesen.


Versäumnisse gab es nach Ansicht Steinhübels aber nicht nur bei den Finanzinstituten, sondern auch bei der Deutschen Börse AG: "Das Börsengesetz sieht vor, dass vor der Zulassung geprüft werden muss, ob dem Anleger eine Übervorteilung droht. In diesem Zusammenhang hätte sich die Deutsche Börse AG das Unternehmen sehr genau ansehen müssen. Dies ist aber offensichtlich nicht geschehen, denn sonst hätte man die eklatanten Versäumnisse im Finanzressort von Gigabell rechtzeitig entdeckt."

Der Tübinger Anwalt befindet sich mit dieser Argumentation in guter Gesellschaft. Verschiedene Kollegen des Juristen, die sich mit dem Fall Gigabell befasst haben, neigen ebenfalls zu der Ansicht, dass dem Unternehmen bei seinem IPO die Börsenreife fehlte.

Sollte die Deutsche Börse AG sich weigern, für die Schadensersatzansprüche der geprellten Anleger aufzukommen, hat Steinhübel noch einen zweiten Pfeil im Köcher. Seiner Ansicht nach trifft auch das Land Hessen eine Mitschuld an dem Debakel.

"Gigabell hätte keine Zulassung bekommmen dürfen"

Steinhübel: "Die Zulassung zum Geregelten Markt ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt. Gigabell hätte die Zulassung jedoch niemals bekommen dürfen. In meinen Augen ein Fall von Amtspflichtverletzung."

Eine Schadensersatzpflicht leitet sich nach Einschätzung von Steinhübel aus dem Paragraphen 839 BGB ("Haftung bei Amtspflichtverletzung") ab. In diesem heißt es unter anderem: "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
BESUCHER:

WERKZEUGAUSGABE

 
27.08.01 08:51
hey arbeiter
schau mal besser zu das du auf den bau
kommst , dein vorarbeiter wartet schon auf dich
und haelt schon hammer und meissel bereit dass du noch ein paar
schlitze klopfen kannst.
soviel zum thema werzeugausgabe
monique:

außergerichtliche Einigung?

 
27.08.01 11:50
Im Streit um Schadensersatz wollen enttäuschte Aktionäre der zahlungsunfähigen Gigabell AG die Deutsche Börse und die Frankfurter Wertpapierbörse in den kommenden Tagen zu einer außergerichtlichen Einigung auffordern. Das sagte Rechtsanwalt Heinz Steinhübel, der rund 30 Gigabell-Anleger vertritt, der "Financial Times Deutschland" (FTD, Montagausgabe). "Das Schreiben geht in wenigen Tagen raus", sagte der Anwalt. Komme keine Einigung zustande, werde er voraussichtlich Ende September Klage einreichen. Diese würde sich indirekt auch gegen das Land Hessen richten.

Die Anwälte berufen sich auf eine Pflichtverletzung der Börse. "Bei ordnungsgemäßer Prüfung des Gigabell-Prospekts hätte die Börse zu dem Ergebnis kommen müssen, dass er unvollständig war", sagte Steinhübel der "FTD".

Die Aktionäre wollen mit einer Klage gegen die Börsen oder Konsortialbanken doch noch einen Ausgleich für ihre Verluste am Neuen Markt bekommen, schreibt die "FTD". Dem Bericht zufolge ist die Klage gegen die Börse auch kein Einzelfall. Telekom-Aktionäre würden ebenfalls die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Deutsche Börse prüfen.
Stox Dude:

GIGABELL wird in Bremen noch gehandelt

 
27.08.01 12:34
aber leider nur gegen Lebensmittelmarken fuer verarmte Giga-Investoren.
Wenigsten hat man dadurch eine warme Mahlzeit

*ggg*
Stox
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