Gibt es weltweit ein Land mit größerer Korruption,

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Spitfire33:

Gibt es weltweit ein Land mit größerer Korruption,

 
27.07.02 20:26
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Seth Gecko:

Seit Mitterrand (schreibt man den so?)

 
27.07.02 21:37
ist Frankreich quasi die Heimat der politischen Korruption in der europäischen Gemeinschaft/Union. Ob die langjährige und sehr innige Freundschaft zu Dr. Helmut Kohl, der damals unser Kanzler war, zu einer Ausbreitung der "Hierarchischen Korruption von oben" von Frankreich nach Deutschland geführt hat, ist unklar, liegt aber m. E. nahe.

Beispiele für Länder, gegen die Deutschland und Frankreich Korruptionsvorschüler sind: Brasilien, Argentinien, Nigeria, Tschad, ...

cu, seth
Nassie:

In allen anderen

 
27.07.02 21:41
Ländern ist es noch viel schlimmer. Geh mal nach Asien, Afrika oder die arabischen Länder.
taos:

Seit Dr. Helmut Kohl weg ist,

 
27.07.02 21:56
läßt in Deutschland die Korruption deutlich nach.

Es werden jetzt nur die Fälle aus der Vergangenheit aufgedeckt.

Taos
Nassie:

Ist Bayern

 
28.07.02 00:32
etwa ein Land oder eher ein Geschwür ?
flexo:

In Deutschland gibt es keine Korruption

 
28.07.02 11:49
sondern nur ein überhöhte politische Belastung der Gesellschaft. Effekt der gleiche wie in den Büros von Nairobi.
Spitfire33:

Die Ausmaße etwas zu verdeutlichen.

 
28.07.02 12:41
Leider sehr viel zu lesen. Quelle BKA Schleswig-Holstein

www.flensburg-online.de/shwww/...on-in-schleswig-holstein.html

Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 1
INHALTSVERZEICHNIS
1 VORBEMERKUNGEN 3
1.1 Einleitung 3
1.2 Auftrag 3
1.3 Zielsetzung 4
1.4 Gegenstand / Begriffsbestimmung 4
1.5 Methodik der Erhebung / Auswertung 6
2 LAGEÜBERBLICK UND BEWERTUNG 7
2.1 Gegenüberstellung der statistischen Eckdaten 1994 - 2000 7
2.2 Bewertung der statistischen Eckdaten 11
2.3 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000 13
2.4 Justizdaten 14
3 DETAILLIERTE LAGEDARSTELLUNG 2000 15
3.1 Verteilung der Ermittlungsverfahren und Straftaten 15
3.2 Zielbereiche der Korruption 18
3.3 Tatverdächtige 21
3.3.1 Angaben zu den "Nehmern" (Korrumpierte) 21
3.3.2 Angaben zu den "Gebern" (Korrumpierer) 26
3.4 Dauer der korruptiven Verbindung 28
3.5 Art und Höhe der Vorteile 30
3.5.1 Angaben zu den "Nehmern" 30
3.5.2 Angaben zu den "Gebern" 32
3.6 Verfahrensbezogene Erkenntnisse 33
3.6.1 Ursprung der Ermittlungsverfahren 33
3.6.2 Polizeiliche Bearbeitung der Ermittlungsverfahren 34
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
2 Bundeskriminalamt
4 PROBLEME BEI DER ERMITTLUNGSFÜHRUNG 35
5 MAßNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER KORRUPTION 37
5.1 National 37
5.1.1 Aus- und Fortbildung 37
5.1.2 Zusammenarbeit 38
5.1.3 Sponsoring 39
5.1.4 Mögliche weitere Maßnahmen 40
5.2 International 42
5.2.1 Internationale Tagungen / Konferenzen 42
5.2.2 Internationale Gremien / Organisationen 43
6 GESETZESLAGE 47
7 SCHLUSSBEMERKUNG 51
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 3
1 VORBEMERKUNGEN

1.1 Einleitung

Bereits seit 1994 bietet das Lagebild Korruption Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend
Bundeslagebild Korruption) einen Überblick über die Korruptionssituation in
Deutschland. Damit ist es nunmehr möglich, Tendenzen und Entwicklungen der Korruptionskriminalität
über einen Zeitraum von sieben Jahren darzustellen.
Wie in den Vorjahren auch, kann lediglich über das polizeiliche Hellfeld berichtet
werden, da nach wie vor keine Möglichkeit besteht, die Erkenntnisse der Justiz und
des Zolls in einer bundeseinheitlichen Form in das Bundeslagebild einzubeziehen.
Über die Relation Hellfeld zu Dunkelfeld liegen keine gesicherten Informationen vor.
Wie in anderen Bereichen der Kontrollkriminalität auch, dürfte aber von einem Dunkelfeld
in beachtlicher Größe auszugehen sein. Eine Aufhellung des Dunkelfeldes ist
maßgeblich von den innerbehördlichen wie auch polizeilichen Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung
abhängig.
Die Basis dieses Bundeslagebildes bilden die 16 Landeslagebilder Korruption, welche
durch die Zentralstellen der Länder zu erstellen sind.
1.2 Auftrag
Das erste Bundeslagebild Korruption wurde 1994 durch die Kommission Organisierte
Kriminalität vorgelegt. Schon im Rahmen der Erstellung des ersten Bundeslagebildes
wurde jedoch festgestellt, dass die Bezüge zur Organisierten Kriminalität im Gegensatz
zu Bezügen zur Wirtschaftskriminalität eher gering waren. Aus diesem Grund
wurde mit Beschluss der 135. Tagung der AG Kripo die damalige Kommission Wirtschaftskriminalität
mit der Fortschreibung des Bundeslagebildes Korruption beauftragt.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
4 Bundeskriminalamt
1.3 Zielsetzung
Ziel des Bundeslagebildes ist es
· den Ist-Zustand der Korruptionskriminalität möglichst exakt wiederzugeben,
· Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption aufzuzeigen,
· Bekämpfungsansätze zu empfehlen und
· einen prognostischen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung dieses
Deliktsbereiches zu erstellen.
1.4 Gegenstand / Begriffsbestimmung
Laut Duden wird der Begriff "Korruption" (lateinisch corrumpere: verderben, vernichten)
definiert als
· Bestechlichkeit, Bestechung
· das Verderben, Sittenverfall, -verderbnis.
In der öffentlichen Betrachtung bezeichnet Korruption etwas Unehrenhaftes und
Anrüchiges, ein Verhalten, das von Unredlichkeit geprägt ist.
Der Begriff "Korruption" war zu keiner Zeit eindeutig definiert gewesen. Er umfasst
sowohl Handlungen, die mit Strafe belegt sind, als auch ethisch-moralisch verwerfliche
Praktiken. Korruption umfasst im weiteren Sinne den eigeninitiativen oder von
außen veranlassten und verschleierten Missbrauch einer amtlichen oder vergleichbaren
Funktion in der Wirtschaft bzw. eines politischen Mandates zur Erlangung eines
Vorteils für sich oder einen Dritten.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 5
Auch im Strafrecht wird der Begriff der "Korruption" nicht erläutert. Er umfasst vielmehr
die folgenden Straftatbestände des Strafgesetzbuches:
· § 108e StGB (Angeordnetenbestechung)
· § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr)
· § 300 StGB (Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
· § 331 StGB (Vorteilsannahme)
· § 332 StGB (Bestechlichkeit)
· § 333 StGB (Vorteilsgewährung)
· § 334 StGB (Bestechung)
· § 335 StGB (Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und
Bestechung)
Die zuvor genannten Straftatbestände gehen oft mit weiteren Delikten, wie Betrug,
Untreue, Strafvereitelung im Amt, Verletzung von Dienstgeheimnissen, Falschbeurkundung
und Verstößen gegen strafrechtliche Nebengesetze einher.
Zur Erleichterung des Verständnisses wird im folgenden Text der Begriff des Vorteilsnehmers
/ Korrumpierten durch "Nehmer" und der Begriff des Vorteilsgewährers /
Korrumpierenden durch "Geber" ersetzt.
Die Fallkomplexe werden bei der Bewertung des Sachverhaltes in strukturelle und
situative Korruptionsfälle unterschieden.
Situative Korruption: Hierunter sind Korruptionshandlungen zu verstehen,
denen ein spontaner Willensentschluss zugrunde liegt,
d.h. die Tatbestandsverwirklichung erfolgt als unmittelbare
Reaktion auf eine dienstliche Handlung und unterliegt
keiner gezielten Planung oder Vorbereitung.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
6 Bundeskriminalamt
Strukturelle Korruption: Hier handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung
auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver
Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung
bewusst geplant wurde. Es liegen demnach konkrete bzw.
geistige Vorbereitungshandlungen vor, die eine Spontanität
der Handlung ausschließen.
Die kriminelle Energie der Tatverdächtigen ist im Bereich der strukturellen Korruption
in der Regel höher zu veranschlagen als in den Fällen situativer Korruption.
1.5 Methodik der Erhebung / Auswertung
Für die Bundeslagebilder Korruption 1994 und 1995 / 1996 wurde noch jedes Korruptionsverfahren
in einem bundesweit einheitlichen und anonymisierten Erhebungsraster
erfasst. Diese Raster waren durch die sachbearbeitenden Dienststellen auszufüllen
und über die zuständigen Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt zu
übersenden. Das Bundeskriminalamt wertete alle eingegangenen Raster aus und
erstellte auf dieser Basis das Bundeslagebild Korruption.
Aufgrund festgestellter Defizite im Zusammenhang mit den Erhebungsrastern erfolgte
mit der Erstellung des Bundeslagebildes Korruption 1997 / 1998 eine Änderung
der Erhebungsmodalitäten. Die Grundlage für das Bundeslagebild Korruption
bilden seitdem die Zulieferungen der Landeskriminalämter, welche auf Basis der
Meldungen des im Mai 1998 in Kraft getretenen "Nachrichtenaustausches bei Korruptionsdelikten"
ein Landeslagebild Korruption zu erstellen haben und dieses dem
Bundeskriminalamt zwecks Zusammenführung in ein Bundeslagebild zuliefern.
Alle für das Bundeslagebild benötigten Daten gehen aus dem Nachrichtenaustausch
hervor, so dass im Normalfall keine gesonderten Erhebungen bei den sachbearbeitenden
Dienststellen mehr notwendig sind.
Über den "Nachrichtenaustausch bei Korruptionsdelikten" werden jedoch nur polizeiliche
Ermittlungsverfahren gemeldet. Informationen aus dem Bereich der Justiz können
so nicht gewonnen werden (siehe Ziffer 2.4).
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 7
2 LAGEÜBERBLICK UND BEWERTUNG
2.1 Gegenüberstellung der statistischen Eckdaten 1994 - 2000
Verfahren
Nachdem im letzten Jahr erstmals ein leichter Rückgang der Verfahrenszahl um
3,5 % auf 1.034 Verfahren zu verzeichnen war, kann für das Jahr 2000 eine deutliche
Steigerung um 20,2 % auf 1.243 Verfahren festgestellt werden.
Einen Überblick über die Jahre 1994 bis 2000 gibt das folgende Schaubild:
258
55
291
79
410
128
993
114
1.072
97
1.034
191
1.243
338
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Entwicklung der Verfahrenszahlen 1994 - 2000
Gesamtzahl darunter Verfahren von situativer Korruption
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
8 Bundeskriminalamt
Der Anteil der Verfahren in Fällen situativer Korruption steigt ähnlich wie 1999 stark
an, von 18,5 % (1999) auf nun 27,2 %. Dies ist der höchste Wert seit Einführung des
Bundeslagebildes Korruption. Die deutliche Steigerung ist vor allem auf einen Großkomplex
aus Niedersachsen zurückzuführen. Bei der Polizeidirektion Hannover wird
seit längerem ein äußerst umfangreicher Ermittlungskomplex gegen Bauherren und
Bedienstete eines städtischen Bauordnungsamtes bearbeitet, das in insgesamt 162
Einzelverfahren geführt wird. 151 Verfahren betreffen Fälle situativer Korruption.
Nachfolgendes Beispiel zeigt auf, dass Fälle von situativer Korruption in nahezu allen
Bereichen der öffentlichen Verwaltung mit Bürgerkontakt entstehen können:
Der Beschuldigte brach die an seinem PKW angebrachten amtlichen Pfandsiegel
eines Finanzamtes. Als dies festgestellt wurde, bat er den zuständigen
Sachbearbeiter, von der Erstattung einer Anzeige abzusehen. Im Gegenzug
würde er es ihm "schon recht machen, man könne da miteinander ins Geschäft
kommen".
In diesem Fall ging der Beamte auf die Offerte nicht ein und brachte den Sachverhalt
inkl. des Bestechungsversuchs zur Anzeige.
Der Anteil der Verfahren mit Bezügen zur Organisierten Kriminalität hat sich im Vergleich
zum Vorjahr von 11 Verfahren (1,1 %) auf 5 Verfahren (0,4 %) mehr als
halbiert.
Straftaten
Mit dem Anstieg der Verfahrenszahl um 20,2 % geht auch ein deutlicher Anstieg der
in diesen Verfahren registrierten Korruptionsstraftaten einher. Für das Jahr 2000
wurden in den Verfahren, die dem Bundeslagebild Korruption zugrunde liegen, insgesamt
9.348 Korruptionsstraftaten festgestellt, ein Anstieg von 38,6 % gegenüber
dem Vorjahr (6.743 Straftaten).
Darüber hinaus wurden insgesamt 1.693 sonstige Straftaten festgestellt. Hierbei
handelt es sich um Straftaten, die innerhalb desselben Verfahrens in direktem Zusammenhang
mit den Korruptionsdelikten stehen. Korruptionsdelikte werden in der
Regel nicht isoliert begangen, sondern sie dienen dazu, andere Straftaten erst zu
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 9
ermöglichen oder bereits begangene Straftaten zu verdecken. Hervorzuheben sind
hier vor allem Formen von Betrugs- und Untreuehandlungen.
Nachfolgendes Schaubild verdeutlicht die Entwicklung der erfassten Straftaten in den
Jahren 1994 bis 2000:
Die Ursache für das auffallend hohe Straftatenaufkommen im Jahr 1995 liegt darin
begründet, dass in jenem Jahr rund 6.500 Straftaten allein aus zwei Einzelverfahren
in die Statistik eingeflossen sind. Auch 1994 stammten ca. 7.100 Straftaten aus lediglich
8 Verfahren.
11.241
2.462
15.968
2.291
9.505
3.849
12.612
3.261
11.049
2.905
6.743
2.580
9.348
1.693
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Festgestellte / gemeldete Straftaten 1994 - 2000
Korruptionsstraftaten direkt damit zusammenhängende Straftaten
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
10 Bundeskriminalamt
Tatverdächtige
Der seit 1996 festzustellende kontinuierliche Anstieg bei den ermittelten Tatverdächtigen
setzt sich auch im Jahr 2000 fort. Während 1995 noch 1.330 Personen zu verzeichnen
waren, stieg diese Zahl bis auf 2.535 Personen im Jahr 1999 an. Für 2000
ist erneut ein deutlicher Anstieg von 12,5 % auf 2.853 Tatverdächtige zu verzeichnen.
Hervorzuheben ist die Veränderung des Verhältnisses zwischen "Gebern" und
"Nehmern". Während 1994 und 1995 jeweils doppelt so viele "Geber" wie "Nehmer"
gemeldet wurden, stellt sich dieses Verhältnis in den Folgejahren nahezu ausgeglichen
dar. In 2000 ist erstmals eine deutliche Überzahl der "Nehmer" zu verzeichnen.
Nachfolgende Grafik verdeutlicht diese Entwicklung:
Unter "Sonstige" wurden Personen erfasst, deren Tatbeitrag nicht unmittelbar zuzuordnen
war, wie Vermittler, Gehilfen oder Geldboten.
1.080
477
920
410
807 832
1.065
858
48
973
1.050
17
1.181
1.299
55
1.243
1.601
9
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Übersicht "Geber" / "Nehmer" / "Sonstige"
Geber Nehmer Sonstige
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 11
2.2 Bewertung der statistischen Eckdaten
Nachdem im Jahr 1999 sowohl bei der Verfahrenszahl als auch bei der Straftatenzahl
ein Rückgang festzustellen war, ist im Berichtszeitraum 2000 wieder ein deutlicher
Anstieg der Verfahrens-, Straftaten- und auch Tatverdächtigenzahl zu verzeichnen.
Insbesondere der Anstieg der Verfahrenszahl um 20,2 % und der Straftatenzahl
um 38,6 % ist als erheblich zu bezeichnen.
Der Anstieg der Verfahrenszahl und der Zahl der Tatverdächtigen setzt den Trend
der Jahre 1995 bis 1998 fort. In diesem Zeitraum war ein stetiger Anstieg dieser
Eckdaten zu verzeichnen. 1999 stagnierte die Anzahl der Verfahren auf hohem Niveau,
was aber schon im Bundeslagebild Korruption 1999 nicht als Entwarnung gewertet
wurde.
Für den Anstieg der Zahlen sind sicherlich mehrere Faktoren verantwortlich. So haben
sicherlich u.a.
· die konsequente Anwendung interner Verwaltungsvorschriften,
· Innenrevisionen,
· Spezialdienststellen bei Polizei und Staatsanwaltschaften sowie
· die Berichterstattung der Medien
dazu beigetragen, Korruptionssachverhalte aufzudecken und die Sensibilität und
damit die Anzeigenbereitschaft sowohl der Bürger als auch der Amtsträger zu erhöhen.
Regionale Schwerpunkte bilden erneut die Länder Niedersachsen, Bayern, Schleswig-
Holstein und erstmals Sachsen-Anhalt. Niedersachsen weist - mit einem Anteil
von über 20 % an der Gesamtverfahrenszahl - mit Abstand die meisten Verfahren
auf. Dies ist vor allem auf den bereits erwähnten Ermittlungskomplex gegen mehrere
Mitarbeiter eines Bauamtes zurückzuführen, die für eine Vielzahl von privaten Bauherren
gegen Bezahlung die notwendigen Bauanträge ausarbeiteten.
Die unterschiedliche Verteilung der Verfahrenszahlen ist nicht darauf zurückzuführen,
dass die Bürger einzelner Länder korruptionsanfälliger sind als andere, sondern
ist viel mehr ein Indiz für die unterschiedlichen Aktivitäten der Länder in der Korruptionsbekämpfung
(siehe auch Punkt 7).
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
12 Bundeskriminalamt
Im Einzelnen stellt sich die regionale Verteilung wie folgt dar:
Land 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Baden-Württemberg 24 27 67 52 76 43 40
Bayern 27 36 46 222 145 156 132
Berlin* - 32 59 130 193 91 67
Brandenburg 11 2 5 8 9 45 54
Bremen** 7 2 6 - 24 8 17
Hamburg 33 27 38 54 198 111 90
Hessen 36 20 39 29 56 30 39
Mecklenburg-Vorpommern 15 13 10 59 7 34 38
Niedersachsen 9 5 7 15 14 147 253
Nordrhein-Westfalen 26 43 39 256 176 27 68
Rheinland-Pfalz 24 14 20 12 7 8 18
Saarland 3 3 12 29 17 45 52
Sachsen 17 27 33 51 35 39 86
Sachsen-Anhalt 10 9 4 16 20 20 114
Schleswig-Holstein 5 15 14 52 83 208 111
Thüringen 9 16 11 8 12 19 63
BKA*** 2 - - - - 3 1
Gesamt 258 291 410 993 1.072 1.034 1.243
* Für Berlin liegen für 1994 keine Zahlen vor.
** Für Bremen liegen für 1997 keine Zahlen vor.
*** Für das BKA wurden 1995-1998 keine Korruptionsverfahren gemeldet.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 13
2.3 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2000
Die PKS weist für das Jahr 2000 - ähnlich wie dieses Lagebild - eine deutliche Zunahme
bei der Zahl der Straftaten und Tatverdächtigen auf. Unter dem Punkt "Wettbewerbs-,
Korruptions- und Amtsdelikte" werden insgesamt 5.223 Straftaten
(§§ 108e, 299, 300, 331-335 StGB) mit 4.593 Tatverdächtigen aufgeführt. Einen
Überblick über die Entwicklung der PKS-Daten im Verlauf der Jahre 1994 - 2000
ermöglicht folgendes Schaubild:
Die Differenz zwischen den Zahlen des Bundeslagebildes und der PKS sind auf die
unterschiedlichen Erhebungsmodalitäten zurückzuführen. Bei der PKS handelt es
sich um eine Ausgangstatistik, d.h. die relevanten Daten werden erst nach Abschluss
der polizeilichen Ermittlungen und Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Im Gegensatz
dazu werden die Daten für das Bundeslagebild zeitnah erfasst, d.h. zu Beginn
der polizeilichen Ermittlungen (Eingangsstatistik).
3.242
1.467
3.036
2.292
4.442
2.247
4.404
2.291
3.566
2.571
3.015
1.840
5.223
4.593
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
PKS-Daten
Fallzahlen Tatverdächtige
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
14 Bundeskriminalamt
Insbesondere die daraus resultierenden unterschiedlichen Erfassungszeiträume haben
zur Folge, dass die Daten der PKS und des Bundeslagebildes Korruption nicht
direkt miteinander vergleichbar sind.
2.4 Justizdaten
Eine bundesweit einheitliche Einbeziehung von Informationen der Justiz ist nach wie
vor nicht möglich. Es ist bekannt, dass eine erhebliche Anzahl der Korruptionsverfahren
von den Staatsanwaltschaften direkt, also ohne Beteiligung der Polizei, bearbeitet
wird. Die Einbeziehung dieser Daten würde zu einer Steigerung der Aussagekraft
des Bundeslagebildes Korruption beitragen.
Möglichkeiten zur Einbeziehung der Justizdaten in das Bundeslagebild Korruption
werden seit 1998 in den Sitzungen des Strafrechtsausschusses behandelt; ein Ergebnis
liegt bisher nicht vor.
Trotz der fehlenden Regelung zur Einbeziehung der Justizdaten sind einige Länder
in der Lage, Angaben der Justiz in das jeweilige Landeslagebild einzubeziehen. Dies
ist jedoch nur aufgrund von sehr engen persönlichen Kontakten in Ländern mit
Schwerpunktdienststellen sowohl auf Seiten der Justiz als auch auf Seiten der Polizei
möglich. In Hamburg, Berlin und Thüringen besteht ein geregelter Informationsaustausch
zwischen Polizei und Justiz, so dass die Verfahren der Staatsanwaltschaften,
welche ohne polizeiliche Beteiligung bearbeitet werden, zumindest zur
Kenntnisnahme mitgeteilt werden. Die Daten der Justiz beschränken sich jedoch nur
auf die statistischen Eckdaten, detailliertere Angaben zu den Tatverdächtigen oder
zu den Verfahren werden in den Verfahrensregistern der Justiz nicht gespeichert.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 15
3 DETAILLIERTE LAGEDARSTELLUNG 2000
3.1 Verteilung der Ermittlungsverfahren und Straftaten
Für das Jahr 2000 wurden in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 1.243 Korruptionsermittlungsverfahren
gemeldet. Die regionale Verteilung der Verfahren ergibt
sich aus folgender Grafik:
40
132
67
54
17
90
39
38
253
68
18
52
86
114 111
63
1
0
50
100
150
200
250
300
Anzahl
der
Verfahren
BW BY BR BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH BKA
Länder
Regionale Verteilung der Korruptionsverfahren
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
16 Bundeskriminalamt
Regionale Schwerpunkte im Jahr 2000 sind neben Niedersachsen die Länder Bayern,
Schleswig-Holstein und erstmals Sachsen-Anhalt. Während Bayern mit 132
Verfahren einen leichten Rückgang an Korruptionsverfahren zu vermelden hat (1999:
156 Verfahren), verzeichnen die Länder Niedersachsen mit 253 Verfahren (plus 106
Verfahren) und Sachsen-Anhalt mit 114 Verfahren (plus 94 Verfahren) den größten
Anstieg an Korruptionsverfahren. Ursächlich für die hohe Verfahrenszahl in Niedersachsen
ist ein umfangreicher Ermittlungskomplex (162 Einzelverfahren) um mehrere
Mitarbeiter eines Bauordnungsamtes. Diese haben für eine Vielzahl von Bauantragsstellern
entgegen der Genehmigungslage die notwendigen Unterlagen für die
Bauanträge erstellt und sich dafür entlohnen lassen.
Schleswig-Holstein, 1999 noch das Land mit der höchsten Verfahrenszahl, hat im
Jahr 2000 den stärksten Rückgang an Korruptionsverfahren zu verzeichnen. Hier
macht sich die sukzessive Abarbeitung des umfangreichen Korruptionskomplexes
um das Landesbauamt Kiel bemerkbar. Aus diesem Komplex floss eine Vielzahl von
Verfahren in die Statistik des Jahres 1999 ein.
In den alten Ländern (inkl. Berlin und BKA) wurden 888 oder 71,4 % aller gemeldeten
Korruptionsverfahren bearbeitet (1999: 877 Verfahren bzw. 84,8 %). In den neuen
Ländern waren 355 oder 28,6 % der Ermittlungsverfahren anhängig; dies bedeutet
wie bereits 1999 (157 Verfahren bzw. 15,2 %) eine Verdoppelung sowohl bei der
Verfahrenszahl als auch beim prozentualen Anteil. Hierfür zeichnen sich vor allem
die Länder Sachsen (plus 47 Verfahren), Sachsen-Anhalt (plus 94 Verfahren) und
Thüringen (plus 44 Verfahren) verantwortlich.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 17
In den 1.243 Ermittlungsverfahren wurden insgesamt 11.041 Einzeldelikte ermittelt.
Bei 9.348 Straftaten handelt es sich um Korruptionsdelikte:
· Vorteilsannahme 3.698 Delikte
· Bestechlichkeit 2.320 Delikte
· Vorteilsgewährung 736 Delikte
· Bestechung 2.261 Delikte
· Bes. schw. Fälle der 101 Delikte
Bestechung / Bestechlichkeit
· Bestechlichkeit / Bestechung im 232 Delikte
Geschäftlichen Verkehr
Die verbleibenden 1.693 Straftaten stehen in direkten Zusammenhang mit den Korruptionshandlungen
und sind vorwiegend den Straftatengruppen Vermögensdelikte
(Untreue, Betrug) und sonstige Straftaten im Amt (Verletzung des Dienstgeheimnisses)
zuzuordnen.
Der Anteil der Korruptionsverfahren mit berichteten Bezügen zur Organisierten Kriminalität
beträgt 0,4 % (5 Verfahren). Damit setzt sich der Trend der Jahre seit 1994
fort, in denen der Anteil der festgestellten Bezüge zur OK von 12,8 % auf 0,7 % im
Jahr 1998 fiel. Lediglich im Jahr 1999 war ein leichter Anstieg auf 1,1 % zu verzeichnen.
Im Vergleich hierzu weist das Lagebild Organisierte Kriminalität für das Jahr
2000 insgesamt 24 Verfahren (2,8 % aller gemeldeten OK-Verfahren) aus, in denen
Korruptionsstraftaten ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen waren. Dieser Unterschied
dürfte u.a. auf das Meldeverhalten der sachbearbeitenden Dienststellen zurückzuführen
sein. Werden im Rahmen eines OK-Verfahrens auch Korruptionsdelikte
bekannt, wird dies in der Meldung für das Lagebild OK mitgeteilt. Eine zusätzliche
Meldung über den Nachrichtenaustausch bei Korruptionsdelikten, welcher die Basis
für das Bundeslagebild Korruption bildet, erfolgt in der Regel nicht.
Der weitaus überwiegende Teil der Korruptionsverfahren weist Bezüge zur Wirtschaftskriminalität
auf.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
18 Bundeskriminalamt
3.2 Zielbereiche der Korruption
Die hauptsächlichen Zielbereiche der Korruption lassen sich in folgende Bereiche
untergliedern1:
· Allg. öffentliche Verwaltung mit 833 Verfahren
· Strafverfolgungs- / mit 197 Verfahren
Justizbehörden
· Wirtschaft mit 131 Verfahren
In den Verfahren, bei denen eine Beeinflussung der Wirtschaft vorliegt, handelt es
sich um Straftaten gemäß §§ 299, 300 StGB (bis August 1997: § 12 UWG).
Nachfolgend ist ein charakteristischer Fall von Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr dargestellt:
Der beschuldigte "Nehmer" war als Abteilungsleiter in einem Unternehmen für
Bau- und Heimwerkerbedarf verantwortlich für die Erteilung von Aufträgen an
Lieferanten und für die Überprüfung und Freigabe der Rechnungen. In dieser
Funktion wandte sich der Beschuldigte an mindestens zwei Auftragnehmer
und machte den Fortgang der Geschäftsbeziehungen (Geschäftsvolumen von
mehreren Millionen DM) von der Lieferung hochwertiger PKW an ihn bzw. seine
Frau abhängig. Als Gegenleistung wurden die Geschäftsbeziehungen zwischen
dem Unternehmen und den Zulieferern intensiviert und nicht berechtigte Forderungen
(Scheinrechnungen) seitens der Zulieferer durch die Firma des beschuldigten
"Nehmers" bezahlt.
Dieser Fall zeigt, dass Vorteilsannahme und Bestechlichkeit kein alleiniges "Privileg"
für öffentliche Bedienstete (Amtsträger) sind. Auch im privatwirtschaftlichen Geschäftsverkehr
gibt es bei Auftragsvergaben Anknüpfungspunkte für Korruption. Die
im Vergleich zum Zielbereich "öffentliche Verwaltung" relativ geringe Verfahrenszahl
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass bekannt gewordene Fälle zumeist firmenintern,
d.h. ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden geahndet werden. Sollten sich
1 Zu 82 Verfahren liegen keine Angaben zum Zielbereich vor.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 19
Firmen dennoch für eine Anzeige entscheiden, erfolgt dies meist direkt bei den
Staatsanwaltschaften. Die Einbeziehung der Polizei bleibt dann die Ausnahme.
Auch in diesem Jahr ist in erst Linie die Allgemeine öffentliche Verwaltung (833 Verfahren)
Zielbereich der Korruption. Die Verfahren mit Angaben zu den betroffenen
Verwaltungszweigen lassen sich wie folgt unterteilen:
· Vergabe öffentlicher Aufträge in 385 Verfahren
darunter bei Bauvorhaben in 219 Verfahren
darunter bei Beschaffungen in 97 Verfahren
· Dienstleistungen in 67 Verfahren
(Erteilung behördl. Genehmigungen
wie z.B. Arbeits-, Aufenthalts-, Fahrund
waffenrechtliche Erlaubnisse etc.)
833
197
131
0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Anzahl
der
Verfahren
Allg. öffentliche
Verwaltung
Strafverfolgung
/ Justiz
Wirtschaft Politik
Zielbereiche der Korruption
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
20 Bundeskriminalamt
In den Verfahren mit dem Zielbereich Strafverfolgungs- / Justizbehörden waren Polizeibehörden
mit 158 Verfahren am häufigsten betroffen. Dies bedeutet im Vergleich
zum Vorjahr (86 Verfahren) annähernd eine Verdoppelung. Die hohe Anzahl an
Verfahren, in denen Mitarbeiter von Polizeibehörden Zielbereich der korruptiven
Handlungen waren, ist vorwiegend auf folgenden Sachverhalt zurückzuführen:
Im Rahmen eines Korruptionsverfahrens gegen Verantwortliche einer hessischen
Zulieferfirma für Telekommunikationssysteme wurde bekannt, dass diese
im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland Vertreter von Sicherheitsbehörden
(Polizeidienststellen, Zolldienststellen, Verfassungsschutzämter) mit
Hilfe von Sachzuwendungen und großzügigen Bewirtungen bei der Beschaffung
von Telekommunikationsüberwachungstechnik beeinflusste. Die Verfahren
wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgetrennt und von den
betroffenen Ländern selbständig bearbeitet.
Es ist jedoch abzusehen, dass eine Vielzahl dieser Verfahren aufgrund der geringen
Vorteile (Bewirtungen in Höhe von 20 bis 50 DM) nach § 170 II StPO eingestellt werden.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 21
3.3 Tatverdächtige
3.3.1 Angaben zu den "Nehmern" (Korrumpierte)
In den 1.243 Ermittlungsverfahren wurde insgesamt gegen 2.853 Tatverdächtige ermittelt,
darunter fallen 1.601 tatbereite "Nehmer".
Angaben zur Zugehörigkeit zu Behörden bzw. privatwirtschaftlichen Unternehmen
liegen von 1.564 "Nehmern" vor. Diese sind in folgender Grafik zusammenfassend
dargestellt:
Nachdem in den Jahren 1997-1999 die Mehrheit der polizeilich registrierten "Nehmer",
bedingt durch die "Herzklappenverfahren", dem Gesundheitssektor zuzurechnen
waren, stammt der größte Teil der "Nehmer" mit 20,9 % im Jahr 2000 wieder aus
Baubehörden.
Verteilung der "Nehmer" nach Behörden und
Unternehmen der Wirtschaft
Kommunalbehörden
17 %
Sonstige
35,7 %
Wirtschaftsunternehmen
1,4 %
Gesundheit
16,2 %
Baubehörden
20,9 %
Polizeibehörden
8,8 %
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
22 Bundeskriminalamt
Die zweitgrößte Gruppe stellen "Nehmer" aus Kommunalbehörden (17 %), gefolgt
vom Gesundheitssektor (16,2 %). Hierbei handelt es sich in der Regel um angestellte
Ärzte in Krankenhäusern, welche von Medizintechnik- und Pharmaunternehmen Zuwendungen
u.a. in Form von Kongressreisen oder Sachmitteln erhielten. Im Gegenzug
erhofften sich die Firmen eine Bevorzugung der eigenen Produkte im Rahmen
von Beschaffungen durch die Krankenhäuser.
Mit 138 "Nehmern" (8,8 %) stellen die Angehörigen von Polizeibehörden - wie im
Vorjahr - die viertgrößte Gruppe der "Nehmer" dar. Die Ursache für die verhältnismäßig
hohe Zahl von "Nehmern" aus Polizeibehörden ist u.a. auf den bereits erwähnten
Korruptionskomplex um eine hessische Firma für Telekommunikationstechnik zurückzuführen.
22 Personen sind Wirtschaftsunternehmen zuzuordnen. 559 Personen gehören
"sonstigen Behörden / Unternehmen der Wirtschaft"2 an.
2 Hierunter fallen Angehörige verschiedenster Behörden oder Unternehmen der Wirtschaft wie z.B.
Justizvollzugsanstalten, TÜV, Umweltbehörden, Straßenverkehrsämter etc.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 23
Funktion
Zu 1.569 von insgesamt 1.601 "Nehmern" liegen Angaben zu ihrer Funktion zur Tatzeit
vor. Demnach war der weitaus überwiegende Teil (1.001 Personen) in sachbearbeitender
Funktion tätig. In der Regel handelt es sich hierbei um langjährig tätige
Sachbearbeiter mit Entscheidungsvollmachten. 295 "Nehmer" waren einer leitenden
Funktion zuzuordnen. Damit ist die Leitungsebene stärker vertreten als ihr prozentualer
Anteil an den Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung vermuten ließe. Bei 17
"Nehmern" handelte es sich um Bürgermeister. 256 weitere "Nehmer" verteilen sich
auf sonstige Funktionsbereiche.
Die prozentuale Verteilung ergibt sich aus nachfolgender Grafik:
Verteilung der "Nehmer" nach Funktion
Leitung
18,8 %
Bürgermeister
1,1 %
Sachbearbeitung
63,8 %
Sonstige
16,3 %
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
24 Bundeskriminalamt
Amtsträgereigenschaft
1.243 oder 77,6 % der Tatverdächtigen sind Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB),
Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete
(§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Der Anteil der für den öffentlichen Dienst besonders
verpflichteten Personen wird an Bedeutung gewinnen, weil immer mehr Bereiche
des Verwaltungshandelns nicht mehr durch die öffentliche Hand selbst, sondern
von privaten Dienstleistern durch vertragliche Bindungen ausgeführt werden. Als
Beispiel kann die Durchführung von Ausschreibungen oder die Überwachung von
Bauvorhaben durch private Ingenieurbüros genannt werden.
328 oder 20,5 % der Tatverdächtigen sind keine Amtsträger, sondern in der Regel
Tatverdächtige aus Verfahren gem. §§ 299 u. 300 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr).
Bei 30 Personen liegen keine Angaben zum rechtlichen Status vor.
Dauer der Aufgabenwahrnehmung
Von den insgesamt 1.601 "Nehmern" können zu 615 Personen Angaben bezüglich
der Dauer ihrer Aufgabenwahrnehmung gemacht werden. Die Auswertung dieser
Angaben zeigt, dass mit 70,2 % (432 "Nehmer") der weitaus überwiegende Teil der
Tatverdächtigen mehr als 5 Jahre in derselben Tätigkeit eingebunden ist, davon 259
Personen sogar mehr als 10 Jahre. Diese Feststellung findet sich bereits als Konstante
in den vorherigen Bundeslagebildern. Sie zeigt auf, dass mit zunehmender
Verweildauer in ein und derselben Tätigkeit die Gefahr zunimmt, korruptiven Angriffsversuchen
zu verfallen.
Dies kann nachfolgende Fallschilderung verdeutlichen:
Über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren wurden alle Abbruchmaßnahmen
einer großen Stadt im Ruhrgebiet innerhalb eines Baukartells, bestehend
aus mindestens vier Baufirmen, aufgeteilt. Die Bildung des Kartells war
nur unter Mithilfe zweier Amtsträger aus dem Umweltamt der betroffenen Stadt
möglich. Diese beiden Amtsträger, bereits seit über zehn Jahren zuständig für
die Vergabe von Abbruchmaßnahmen der städtischen Liegenschaften, teilten
den Kartellmitgliedern alle Erkenntnisse über die Eigenkalkulation der Stadt
mit, so dass die Firmen entsprechende Angebote auf die Ausschreibungen
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 25
abgeben konnten. Darüber hinaus wurden Nachtragsrechnungen erstellt, die
durch die beschuldigten Amtsträger sachlich richtig gezeichnet wurden.
16
45
122
173
259
0
50
100
150
200
250
300
Anzahl
der
"Nehmer"
bis 1 1 bis 2 3 bis 5 6 bis 10 mehr als 10
Beschäftigungsdauer in Jahren
Dauer der Aufgabenwahrnehmung
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
26 Bundeskriminalamt
3.3.2 Angaben zu den "Gebern" (Korrumpierer)
Von insgesamt 2.853 Tatverdächtigen können 1.243 oder 43,6 % der "Geber"-Seite
zugeordnet werden.
Von diesen 1.243 "Gebern" sind 341 Personen (27,4 %) ohne erkennbaren Bezug zu
einer Branche, das heißt sie handelten als Privatpersonen.
Bei fünf ermittelten "Gebern" (0,4 %) handelt es sich um Straftäter, z.B. in Haft
befindlichen Personen, welche versuchten, JVA-Bedienstete zu bestechen.
Zu 73 "Gebern" lieferten die Landeslagebilder Korruption keine Angaben zur Herkunft.
Die 824 einer bestimmten Branche angehörenden "Geber" können wie folgt zugeordnet
werden:
Nahezu jeder vierte tatverdächtige "Geber" stammt aus der Baubranche.
Verteilung der "Geber" mit Angaben zur Branche
Handel
10 %
Gesundheit
10,7 %
Industrie
4,4 %
Sonstige
14,3 %
Handwerk
20,1 %
Hoch- / Tiefbau
25,2 %
Dienstleistungsgewerbe
15,3 %
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 27
Funktion
Von den 824 "Gebern", die einer bestimmten Branche zugeordnet werden konnten,
liegen zu 789 Personen Angaben bezüglich ihrer Funktion vor. Demnach handelt es
sich u.a. um
· 268 Firmeninhaber
· 244 Geschäftsführer
· 81 leitende Angestellte.
Somit sind 75 % der "Geber" der oberen Führungsebene zuzuordnen.
Lediglich 69 (8,8 %) Tatverdächtige waren Angestellte ohne herausgehobene Führungsverantwortung.
127 Personen (16,1 %) hatten eine sonstige Funktion inne.
Nationalität
Über 1.208 "Geber" liegen Angaben zur Nationalität vor. 989 der tatverdächtigen
"Geber" (81,9 %) sind deutscher Herkunft. Damit bleibt dieser Anteil im Vergleich
zum Vorjahr konstant (1999: 81,2 %). Bei 91 "Gebern" ist die Staatsangehörigkeit
ungeklärt.
Von den restlichen 128 "Gebern" anderer Nationalitäten stellen ex-jugoslawische
(3 %) und türkische (1,7 %) Staatsangehörige den größten Anteil.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
28 Bundeskriminalamt
3.4 Dauer der korruptiven Verbindung
Nachdem die Mehrzahl der im Jahr 1999 aufgedeckten korruptiven Verbindungen
zwischen ein und zwei Jahren andauerte, zeigt sich im Jahr 2000 wieder ein anderes
Bild. Die Dauer der korruptiven Verbindungen im Jahr 2000 betrug in der überwiegenden
Zahl der Fälle zwischen sechs und zehn Jahren. Dies entspricht auch der
Verteilung, die in den Jahren vor 1999 festzustellen war.
Die detaillierte Verteilung ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild3:
In den Fällen, in denen die korruptive Verbindung nur bis zu einem Monat andauerte,
handelt es sich fast immer um Fälle situativer Korruption, d.h. der Kontakt zwischen
"Nehmer" und "Geber" beschränkt sich auf eine einzige Tathandlung.
3 Mehrfachnennungen sind möglich, da ein "Nehmer" zu mehreren "Gebern" eine korruptive Verbindung
haben kann.
271
164 148
219
573
14
0
100
200
300
400
500
600
Anzahl
der
"Nehmer"
bis 1
Monat
1 - 11
Monate
1 - 2
Jahre
3 - 5
Jahre
6 - 10
Jahre
mehr als
10 Jahre
Dauer
Dauer der korruptiven Verbindung
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 29
Nachfolgender Fall zeigt auf, wie lange korruptive Beziehungen bestehen können,
ohne aufgedeckt zu werden:
Mehrere Amtsträger eines Amtes für Straßen- und Verkehrstechnik ließen sich
regelmäßig mit Geld und Sachleistungen dafür bestechen, dass sie bei Auftragsvergaben
Manipulationen durchführten. Diese Manipulationen bewirkten,
dass immer wieder der selbe Firmenkreis (fünf Firmen) an Aufträge, vornehmlich
im Straßenbau, kamen. Durch die Firmen wurden Leistungen in Rechnung
gestellt, die entweder nur teilweise oder gar nicht erbracht wurden. Die beschuldigten
Amtsträger zeichneten diese Rechnungen ab, wodurch es zu unrechtmäßigen
Auszahlungen seitens der Stadt als Auftraggeber kam. Dieses
korruptive Geflecht, welches im Jahr 2000 aufgedeckt wurde, bestand teilweise
bereits seit 1990.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
30 Bundeskriminalamt
3.5 Art und Höhe der Vorteile
3.5.1 Angaben zu den "Nehmern"
Aus 1.120 Verfahren liegen Angaben zu den von den "Nehmern" erhaltenen Vorteilen
vor.
Die Auswertung dieser Daten ergab, dass wie in den letzten Jahren, Geld- und
Sachzuwendungen jeglicher Art die am häufigsten erlangten Vorteile sind.
Die verschiedenen Vorteilsarten gehen aus nachfolgender Grafik hervor:
68
2
2
56
58
58
143
257
476
0 100 200 300 400 500
Anzahl der Verfahren
Sonstiges
Rabatte
Nebentätigkeit
Arbeits- / Dienstleistungen
Reisen
Teilnahme an
Veranstaltungen
Bewirtung / Feier
Sachzuwendungen
Bargeld
Art der Vorteile der "Nehmer"
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 31
Nachfolgender Sachverhalt zeigt neben einer typischen Form von Manipulierung bei
Auftragsvergaben nahezu die gesamte Palette der Vorteilsarten:
Mehrere Amtsträger der Stadtverwaltung einer Großstadt im Ruhrgebiet hatten
sehr engen Kontakt zu den Verantwortlichen einer großen Baufirma mit dem
Schwerpunkt Tiefbau und Wartung von Straßenbeleuchtungen. Die Verantwortlichen
der Baufirma gaben bei Ausschreibungen neben dem eigentlichen
Angebot immer noch ein Blankoangebot ab, welches durch die beschuldigten
Amtsträger vorschriftsmäßig perforiert und mit Eingangsstempel versehen
wurde. War das Angebot der besagten Baufirma nicht das Günstigste, wurde
mit Hilfe des Blankoangebotes nachgebessert. Für diese Dienste erhielten die
beschuldigten Amtsträger Vorteile in Form von Mobiltelefonen (einschließlich
der Folgekosten), Tankkarten für die Privat-PKW, Eintrittskarten für Großveranstaltungen
wie Tennisturniere, Fußballspiele und Konzerte, Übernahme der
Reparaturkosten der Privat-PKW, Bargeldzuwendungen, Urlaubsreisen, Kreditfinanzierungen,
Kraftfahrzeuge etc.
Die Angaben zum Wert der Vorteile (soweit bekannt) ergeben einen Betrag von ca.
11,3 Millionen DM.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
32 Bundeskriminalamt
3.5.2 Angaben zu den "Gebern"
Zu den Vorteilen auf der "Geber"-Seite liegen aus 1.045 Verfahren Angaben vor. Die
Auswertung dieser Verfahren ergab wie bereits in den Vorjahren, dass die Erlangung
von Aufträgen den Schwerpunkt der angestrebten Vorteile bildet. Erst mit großem
Abstand folgen Vorteile wie "sonstige Wettbewerbsvorteile" und "Bezahlung
fingierter / überhöhter Rechnungen".
Die genaue Verteilung ist aus folgender Grafik abzulesen:
Die Angaben zu den Werten der realisierten Vorteile in den hier ausgewerteten Verfahren
ergeben einen Betrag von insgesamt ca. 108 Millionen DM.
313
1
21
42
58
60
104
446
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450
Anzahl der Verfahren
Sonstige
Aufenthaltserlaubnisse
behördenint. Informationen
Beeinflussung der
Strafverfolgung
behördliche
Genehmigungen
Bezahlung fingierter /
überhöhter Rechnungen
sonst. Wettbewerbsvorteile
Erlangung von Aufträgen
Art der Vorteile der "Geber"
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 33
3.6 Verfahrensbezogene Erkenntnisse
3.6.1 Ursprung der Ermittlungsverfahren
Die Auswertung der 1.138 Verfahren, zu denen Angaben über ihre Entstehung vorliegen,
ergab, dass nach wie vor die Mehrheit der Verfahren von Amts wegen eingeleitet
werden (736 Verfahren). Mehreren Ermittlungsverfahren liegt oftmals nur ein
Anfangsverdacht zu Grunde; im Laufe der Ermittlungen ergeben sich dann neue Korruptionssachverhalte
mit neuen Tatverdächtigen, in deren Folge sich das Ursprungsverfahren
ausweitet und neue Verfahren durch die Polizei / Staatsanwaltschaft eingeleitet
werden.
Neben den "von Amts wegen" eingeleiteten Verfahren entstehen Verfahren auch
durch Anzeigen von
· anderen Behörden in 87 Fällen
· anonymen Hinweisgebern in 61 Fällen
· der betroffenen Behörde in 37 Fällen
· nicht tatbereiten "Nehmern" in 24 Fällen
· Personen aus dem Umfeld des "Gebers" in 22 Fällen.
Folgender Fall zeigt eine der vielfältigen Formen der Verfahrensentstehung auf:
Die Steuerfahndung eines Finanzamtes erhielt eine Geldwäscheverdachtsanzeige
über ein Konto mit ungewöhnlichen Kontobewegungen. Auf das Konto
wurden Verrechnungsschecks in Höhe von 20.000 DM eingereicht und umgehend
in bar abgehoben. Ermittlungen der Steuerfahndung ergaben, dass dieses
Konto dem Geschäftsführer einer Firma für chemische Produkte (u.a. Reinigungsmittel)
zur Verfügung gestellt wurde. Die Steuerfahndung informierte
daraufhin das zuständige Landeskriminalamt. Die weiteren polizeilichen Ermittlungen
ergaben, dass zwei Mitarbeiter aus dem Bereich Beschaffung einer
Hochschule seit mindestens sechs Jahren Aufträge zur Lieferung von Reinigungsmaterialien,
Hygieneartikel etc. ohne Ausschreibungen vergaben. Dafür
erhielten sie von dem Lieferanten Provisionen von 10 % des Umsatzes. Die
Vorteile betrugen jeweils über eine Million DM.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
34 Bundeskriminalamt
3.6.2 Polizeiliche Bearbeitung der Ermittlungsverfahren
Zu diesem Punkt liegen Angaben aus 1.212 der insgesamt 1.243 Ermittlungsverfahren
vor. Wie bereits im Vorjahr wird mittlerweile mehr als die Hälfte der Verfahren
(54,9% oder 665 Verfahren) bei Spezialdienststellen für Korruptionsbekämpfung bearbeitet.
1997 lag dieser Anteil noch bei lediglich 14,2 %. Damit setzt sich die in den
letzten Jahren festgestellte zunehmende Spezialisierung der Korruptionsbekämpfung
fort.
452 oder 37,3 % der 1.212 Ermittlungsverfahren wurden bei Fachdienststellen "Wirtschaftskriminalität"
(Wikri) bearbeitet. Aufgrund der engen Verbindungen von Korruptionsdelikten
mit Wirtschaftsstraftaten wie Betrug oder Untreue ist die Korruptionsbekämpfung
in Ländern, in denen keine Spezialdienststellen existieren, regelmäßig bei
den Wikri-Dienststellen angesiedelt.
Die Bearbeitung von Korruptionsverfahren durch Spezialdienststellen zur Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität bzw. durch Sonderkommissionen / Ermittlungsgruppen
spielt mit 1,8 % (22 Verfahren) bzw. 0,9 % (11 Verfahren) eine untergeordnete
Rolle.
62 Verfahren (5,1 %) wurden durch "sonstige Polizeidienststellen" bearbeitet.
Die Gesamtverteilung der Verfahren auf die sachbearbeitenden Dienststellen ergibt
sich aus folgendem Schaubild:
Sachbearbeitende Dienststelle
Sonderkommission /
Ermittlungsgruppe
0,9 % Fachdienststelle
Wikri
37,3 %
Sonstige
Polizeidienststelle
5,1 %
Spezialdienststelle
OK
1,8 %
Spezialdienststelle
Korruption
54,9 %
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 35
4 PROBLEME BEI DER ERMITTLUNGSFÜHRUNG
Bezüglich der Schwierigkeiten bei der Ermittlungsführung von Korruptionsverfahren
treten seit der Erstellung des ersten Bundeslagebildes Korruption (1994) immer wieder
die gleichen Problemfelder auf:
· mangelnde Kooperationsbereitschaft der betroffenen Behörden / Firmen
· aufgrund der sehr großen Mengen an sichergestellten und auszuwertenden
Unterlagen sehr zeit- und personalintensive Ermittlungen
· vorzeitiges bekannt werden von Ermittlungen aufgrund unzureichender
Geheimhaltung
· unsachgemäße Medienberichterstattung schon im Anfangsstadium des
Verfahrens
· fehlende Zeugen- oder Opferaussagen aufgrund konspirativen Vorgehens
der Täterseite
Neben diesen teilweise auch auf andere Deliktsbereiche übertragbaren Ermittlungsproblemen
werden auch immer wieder fehlende strafrechtliche bzw. strafprozessuale
Möglichkeiten zur Aufklärung von Sachverhalten genannt. Allem voran wird die Aufnahme
der §§ 332 und 334 sowie des § 300 StGB als Katalogstraftat des § 100 a
StPO (Telefonüberwachung) gefordert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
§§ 332 und 334 StGB im § 100 c StPO enthalten sind (Abhören des nicht öffentlich
gesprochenen Wortes in Wohnungen), dem vermeintlich schwerwiegenderen Eingriff,
ist die Nichtaufnahme in den § 100 a StPO wenig nachvollziehbar.
Die Tatsache, dass man bei Korruptionsdelikten in der Regel keine individuellen
Opfer und Zeugen, sondern nur Täter hat ("Geber" und "Nehmer"), macht die Aufklärung
komplexer Sachverhalte ohne Aussagen eines an der Tat Beteiligten kaum oder
nur sehr schwer möglich. Aus diesem Grund wird seit Jahren die Schaffung einer
"Kronzeugenregelung" diskutiert, welche die Aussagebereitschaft auf Seiten der Tatverdächtigen
erhöhen und die Aufdeckung weiterer korruptiver Verbindungen ermöglichen
könnte.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
36 Bundeskriminalamt
Als weiteres Problemfeld werden die mangelnden Möglichkeiten zur Absicherung von
potenziellen Zeugen gesehen. Aus Angst vor wirtschaftlichen und dienstlichen
Nachteilen wagen mögliche Zeugen von korruptiven Handlungen nicht den Schritt
zur Polizei oder Justiz. Dadurch erfahren die Strafverfolgungsbehörden oftmals nur
durch eigene Ermittlungen von Korruptionshandlungen, Hinweise aus dem engsten
Umfeld der Tatverdächtigen sind eher selten. Ein Indiz für die Angst von Zeugen vor
persönlichen Nachteilen ist der relativ hohe Anteil von anonymen Anzeigen (siehe
Punkt 3.6.1 "Ursprung der Ermittlungsverfahren").
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 37
5 MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER KORRUPTION
5.1 National
5.1.1 Aus- und Fortbildung
Bereits zum zweiten Mal führte das Bundeskriminalamt vom 17. bis 26.05.00 das
Seminar "Korruption als ganzheitliche Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden"
durch. Das Seminar richtete sich an Polizeibeamte, welche mit der Bearbeitung von
Korruptionsdelikten befasst sind und umfasste Themen wie
· Typologie der Korruption im öffentlichen Vergabewesen
· Korruptionsbekämpfung aus Sicht der Innenrevisionen
· internationale Aspekte der Korruption
· Mängel der Strafverfolgung und deren Konsequenzen
· Korruption im Zusammenhang mit Kartellen.
Das Seminar sollte dazu dienen, den Beamten einen Einblick in die Arbeit anderer,
ebenfalls mit Korruptionsbekämpfung (präventiv / repressiv) befassten Behörden zu
gewähren, Andockpunkte für eine Zusammenarbeit mit diesen zu erkennen und im
eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Ferner sollte durch die Darstellung großer
und komplexer Korruptionsverfahren auf die Besonderheiten und Schwierigkeiten
der Korruptionsermittlungen hingewiesen werden.
Neben dem Bundeskriminalamt führten auch die Länder (u.a. Baden-Württemberg,
Bayern, Rheinland-Pfalz) sowie der Bundesgrenzschutz Seminare und Lehrgänge
zum Thema Korruption durch.
Auch außerhalb der Strafverfolgungsbehörden finden regelmäßig Seminare zum
Themenkomplex Korruption statt. Als Beispiel kann hier die Fachtagung der DBB
Akademie (Deutscher Beamtenbund) zum Thema "Korruption in der öffentlichen
Verwaltung und Strategien zu ihrer Bekämpfung" im November 2000 erwähnt werden.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
38 Bundeskriminalamt
5.1.2 Zusammenarbeit
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es Ansätze der Polizei, im Rahmen
der Korruptionsbekämpfung mit anderen Behörden und Institutionen zu kooperieren.
Ziel dieser Kooperation ist, das jeweils vorhandene Wissen zu bündeln und
Doppelarbeit zu vermeiden.
Das Bundeskriminalamt strebt die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Behörden,
wie dem Bundesrechnungshof und dem Bundesministerium für Verteidigung (Referat
ES4), an.
Auf Länderebene gibt es verschiedene Konzepte zur Intensivierung der Bekämpfung
der Korruptionskriminalität. Neben der "Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe" in Berlin, der
"Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung" in Baden-Württemberg oder der
"Antikorruptionskonferenz" in Hamburg gibt es seit Oktober 2000 in Niedersachsen
eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Justizministeriums,
der folgende Behörden angehören:
· Justizministerium
· Generalstaatsanwaltschaft Celle
· Staatsanwaltschaft Hannover
· Innenministerium
· Landeskriminalamt
· Polizeidirektion Hannover
· Finanzministerium
· Landesrechnungshof
· Landeskartellamt
· Zollfahndung Hannover
Ziel dieser Arbeitsgruppe ist eine grundlegende strukturelle Neuordnung der Korruptionsbekämpfung
auf der Grundlage eines ressortübergreifenden Konzepts.
4 Ermittlungen in Sonderfällen
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 39
5.1.3 Sponsoring
In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen wird Sponsoring seitens des Bundes, der
Länder und der Kommunen vermehrt als Finanzierungsinstrument zur Entlastung der
öffentlichen Haushalte diskutiert.
Für den Begriff "Sponsoring" existiert noch keine einheitliche Definition. Unter Sponsoring
versteht man im Allgemeinen die öffentliche Zuwendung von Geldern, Sachund
/ oder Dienstleistungen durch Unternehmen (Sponsor) zur Förderung von Personen,
Gruppen und Organisationen. Als Beispiele können hier die Bereiche Sport,
Kunst, Bildung und humanitäre Zwecke genannt werden. Für den Bereich der Bundesverwaltung
ist Sponsoring in der "Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention
in der Bundesverwaltung" vom 17.06.98 geregelt:
"Für die Annahme von Zuwendungen von außerhalb der Dienststelle stehenden
Dritten zu Gemeinschaftsveranstaltungen und Gemeinschaftseinrichtungen der Beschäftigten
ist die vorherige Zustimmung der obersten Dienstbehörde einzuholen.
Das gleiche gilt für jede Art von freiwilliger materieller Förderung (Sponsoring) zugunsten
von Tätigkeiten, Veranstaltungen und Einrichtungen der Dienststelle."
Neben den Vorteilen für die öffentliche Hand (u.a. Entlastung des Haushaltes) erwartet
auch der Sponsor Vorteile. Durch die Zuwendungen zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben versprechen sie sich einen Ansehensgewinn. Darüber hinaus ist Sponsoring
ein geeignetes Mittel, um Verbraucher in einer für sie annehmbaren Form und
auf breiter Ebene anzusprechen. Durch das Sponsoring verfolgt der Sponsor also
eigene Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
Eine latente Gefahr besteht in dem fließenden Übergang zwischen erlaubtem Sponsoring
und strafrechtlich relevanter Einflussnahme. Durch das zur Verfügung stellen
bestimmter kostenloser Produkte, kann eine Abhängigkeit von bestimmten Firmen
entstehen. Daher sollte im Falle des Sponsoring immer eine Abwägung des Korruptionsrisikos
erfolgen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es Bereiche der Hoheitsverwaltung
(z.B. Strafverfolgungsbehörden) gibt, in denen Sponsoring nur sehr zurückhaltend
oder gar nicht stattfinden sollte.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
40 Bundeskriminalamt
Damit Sponsoring den erhofften Zweck erfüllen kann ohne Korruptionsrisiken einzugehen,
sollten folgende Empfehlungen beachtet werden:
· Erstellung einer einheitlichen und klaren Definition des Begriffs "Sponsoring"
· Aufnahme verbindlicher Regelungen in die jeweiligen Verwaltungsvorschriften
des Bundes und der Länder
· Erstellung von Rahmenvorgaben für Sponsoringverträge
· völlige Transparenz der Finanzierung gesponserter Maßnahmen sowie der
Gegenleistung seitens der Behörde
5.1.4 Mögliche weitere Maßnahmen
Zur effektiveren Korruptionsbekämpfung könnte die Schaffung eines Korruptionsregisters
(sog. "Schwarze Liste") beitragen. In solch ein Register sollen Firmen, welche
der Korruption überführt worden sind, aufgenommen werden und für eine bestimmte
Dauer von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden (Vergabesperre).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie arbeitet derzeit an einem
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung illegaler Praktiken bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge. Darunter fällt auch die Einführung eines Korruptionsregisters.
Die Möglichkeiten des Strafrechts zur repressiven Bekämpfung der Korruption sind
begrenzt; daher gebührt der Prävention Vorrang. Organisationsstrukturen und Entscheidungsprozesse
in Verwaltung und Wirtschaft müssen so ausgestaltet werden,
dass sie möglichst wenig korruptionsanfällig sind. Dies kann u.a. durch Maßnahmen
wie
· Mehr-Augen-Prinzip
· Rotation von Personal in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen
· Strenge Personalauswahl für korruptionsgefährdete Organisationseinheiten
· Sensibilisierung und Belehrung der Beschäftigten
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
Bundeskriminalamt 41
· Korruptionsprophylaxe und -bekämpfung als ein Themenschwerpunkt bei
Aus- und Fortbildung
· konsequente Dienst- und Fachaufsicht
· Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung bei Beschaffungen und
Bauleistungen
· Durchführung von Risikoanalysen in korruptionsgefährdeten Bereichen
erreicht werden.
Als weitere Maßnahmen für eine verbesserten Bekämpfung der Korruptionskriminalität
sind u.a.
- die Bildung von Spezial- oder Schwerpunktdienststellen zur Korruptionsbekämpfung
bei Polizei und Staatsanwaltschaften wie beispielsweise in
Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen,
- die Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung,
um den Tätern ihre durch Korruption erlangten Vorteile zu entziehen,
- die Schaffung zentraler Anlauf- und Beratungsstellen mit kompetenten Ansprechpartnern
bei Korruptionsverdachtsmomenten, an die sich Informanten
mit Angst vor persönlichen Nachteilen auch anonym wenden können
zu nennen.
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42 Bundeskriminalamt
5.2 International
Korruption ist kein nationales Problem. Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft
gewinnt die Aufgabe der Eindämmung der grenzüberschreitenden Korruption
immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund befassen sich internationale bzw.
supranationale Organisationen wie z.B. IKPO, UN und Europäische Union verstärkt
mit diesem Thema.
5.2.1 Internationale Tagungen / Konferenzen
Die nachfolgende Auflistung stellt eine Auswahl der wichtigsten Tagungen / Konferenzen
im Jahr 2000 dar, die auf das Thema Korruption aufmerksam gemacht und
Lösungsansätze zur Eindämmung der Korruption erarbeitet haben:
- "Corruption and Organised Crime: Challenges For The New Millenium",
07. - 11.05.00 in Abuja / Nigeria:
Dies ist eine von der Regierung in Nigeria und vom UN-Büro für Drogenbekämpfung
initiierte Konferenz zu Themen wie Korruption und Organisierte
Kriminalität in Afrika sowie zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung der transnationalen Kriminalität.
- "2nd International Conference on Corruption-related Crime", 13. - 15.06.00
in Lyon / Frankreich:
Ziel dieser von der IKPO veranstalteten Konferenz war es, Vertreter von
Strafverfolgungsbehörden, Regierungs- und Nicht-Regierungs-
Organisationen sowie Kriminalwissenschaftler zusammen zu bringen, um
an Hand von Fallbeispielen die Gefahren von Korruption aufzuzeigen und
neue Möglichkeiten zur Bekämpfung vorzustellen.
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Bundeskriminalamt 43
- "Regional Conference of Central and East European Countries on Fighting
Corruption", 30. - 31.03.00 in Bukarest / Rumänien:
Diese von der USA veranstaltete Konferenz richtete sich in erster Linie an
die osteuropäischen und südosteuropäischen Staaten. Auf dem Weg der
Demokratisierung und Implementierung marktwirtschaftlicher Reformen
gibt es in diesen Staaten Strukturen, die Korruption besonders begünstigen.
Es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, diese Staaten in
Gesetzgebung, Prävention und Bekämpfung an den Standard der EUStaaten
bzw. der USA heranzuführen.
5.2.2 Internationale Gremien / Organisationen
Neben Konferenzen zum Thema Korruption gibt es auch Einrichtungen, die sich über
einen längeren Zeitraum oder auf Dauer mit Korruption beschäftigen:
- GRECO (Groupe d'Etats contre la corruption - Staatengruppe gegen Korruption)
1999 ist zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung seitens des Europarates
mit der Einrichtung von "GRECO" ein europäisches Evaluierungsund
Überwachungssystem in Kraft getreten. Ziel der Staatengruppe gegen
Korruption ist es, die Fähigkeit ihrer Mitglieder zur Bekämpfung der Korruption
zu verbessern, indem sie durch einen dynamischen Prozess der
gegenseitigen Evaluierung und des von gleichgestellten Partnern ausgehenden
Drucks die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen in diesem
Bereich verfolgt. Zur Durchführung dieser Aufgabe entsendet "GRECO"
aus Sachverständigen bestehende Teams in die Mitgliedsstaaten, um
Informationen über die jeweilige Gesetzgebung und Praxis einzuholen.
Ferner werden den Mitgliedsstaaten Fragenkataloge zur Beantwortung übersandt.
Die Ergebnisse werden dann in sogenannten Evaluierungsberichten
zusammengefasst.
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44 Bundeskriminalamt
- IGEC (Interpol Group of Experts on Corruption)
Die IGEC wurde 1998 vom Generalsekretariat der IKPO ins Leben gerufen.
Sie hat die Entwicklung und Implementierung von Korruptionsbekämpfungskonzepten,
insbesondere innerhalb der Strafverfolgungsbehörden,
zur Aufgabe. Die IGEC setzt sich aus Vertretern der Strafverfolgungsbehörden
aus Australien, Hong Kong, Malaysia, den Niederlanden,
Großbritannien, den USA, Südafrika und dem Generalsekretariat der IKPO
zusammen. Unterstützt werden sie dabei von einer Beratergruppe bestehend
aus Vertretern von Transparency International, der Weltbank, der
OECD, den Vereinten Nationen, international renommierten Richtern und
Wissenschaftlern.
Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte der Arbeit der IGEC:
Ø Zusammenstellung weltweit bestehender Bekämpfungskonzeptionen
Ø Zusammenstellung einer Liste mit weltweiten Ansprechpartnern /
Kontaktdienststellen
Ø Einrichtung einer Web-Site im Internet zum Thema Korruption
Ø Erstellung eines Veranstaltungskalenders mit allen
Konferenzen / Initiativen zum Thema Korruption
Ø Untersuchungen zur Kapazität, Glaubwürdigkeit und Integrität der
Strafverfolgungsbehörden
Ø Entwicklung von Präventions- und Ausbildungskonzepten
Ø Formulierung von "Global Standards" zur Bekämpfung der
Korruption innerhalb der Strafverfolgungsbehörden.
- Transparency International (TI)
Bei Transparency International handelt es sich um eine gemeinnützige
Nicht-Regierungsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie hat sich zur Aufgabe
gemacht, Korruption im internationalen Geschäftsverkehr und auf Länderebene
zu bekämpfen. TI wurde 1993 gegründet und wird getragen von
Persönlichkeiten aus Industrie- und Entwicklungsländern, aus Wirtschaft,
Politik sowie privaten Vereinigungen und Organisationen der Entwicklungshilfe.
Die Arbeit wird finanziert durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und
Sachleistungen.
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Bundeskriminalamt 45
Über sogenannte "nationale Chapter" sollen vor allem die stark betroffenen
Länder beim Aufbau korruptionshemmender Strukturen beraten werden.
Darüber hinaus erstellt TI jedes Jahr einen Korruptionsindex (Corruption
Perception Index). Dieser setzt sich aus bis zu 12 verschiedenen Untersuchungen
zusammen und vermittelt ein Bild, wie korrupt der öffentliche
Sektor eines Landes von der internationalen Gemeinschaft wahrgenommen
wird. Nähere Informationen zu TI unter www.transparency.org oder
www.ti-deutschland.de.
- OLAF (Office Europeen de Lutte Antifraude)
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung wurde in der jetzigen Form
1999 durch die Europäische Kommission gegründet. Das Amt hat als Aufgabe
die Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen illegalen Aktivitäten
zum Schaden der finanziellen Interessen der Gemeinschaft. Über
den Schutz der finanziellen Interessen hinaus ist das Amt allgemein zuständig
für alle Maßnahmen gegen rechtswidrige Handlungen zu Lasten
der EU, die verwaltungs- oder strafrechtlich geahndet werden können. Zudem
koordiniert OLAF die Aktivitäten der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung
von Betrug zu Lasten der EU. Die Mitarbeiter von OLAF verfügen
bei der Durchführung von Ermittlungen über volle Unabhängigkeit.
Derzeit beträgt der Personalstand von OLAF etwa 150 Mitarbeiter, soll im
Laufe des nächsten Jahres jedoch etwa 330 Stellen erreichen. Die Mehrzahl
der Bediensteten von OLAF verfügen bereits über eine in nationalen
Bereichen erworbene Berufserfahrung. Sie kommen aus den verschiedensten
Bereichen wie Polizei, Justiz, Finanzverwaltung, Zoll und Landwirtschaftsverwaltung
der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
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46 Bundeskriminalamt
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Bundeskriminalamt 47
6 GESETZESLAGE
Im Bundeslagebild Korruption 1999 wurden die beiden Gesetze "EUBestechungsgesetz"
und "Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Bestechung"
kurz vorgestellt. Nachfolgender Vergleich soll die Unterschiede und Gemeinsamkeiten
der beiden Gesetze herausstellen:
EU-Bestechungsgesetz: Internat. Bestechungsgesetz:
Strafbarkeit
- § 332 StGB
- § 334 StGB - § 334 StGB
- § 335 StGB - § 335 StGB
- § 336 StGB - § 336 StGB
- § 338 StGB - § 338 StGB
Nicht strafbar
- § 331 StGB - § 331 StGB
- § 332 StGB
- § 333 StGB - § 333 StGB
Auslandstaten
Täter ist
- Deutscher - Deutscher
- Ausländer
- als Amtsträger i.S.d. § 11 StGB
- als Gemeinschaftsbeamter
mit Sitz im Inland
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48 Bundeskriminalamt
oder die Tat richtet sich gegen
- Richter oder Amtsträger i.S.d. - ausländische Amtsträger
§ 11 StGB, auch EU-Amtsträger, wenn - ausländische Soldaten
dieser Deutscher i.S.d. Art. 16 GG ist - ausländische Abgeordnete
- deutsche oder ausländische
Parlamentarier ausländischer
Organisationen
Status
- Gleichstellung vor dem Gesetz nach - Ausdehnung des Geltungsbereiches
dem Schutzprinzip i.S.d. § 5 StGB - nach dem Schutzprinzip i.S.d.
Schutz inländischer Rechtsgüter in § 5 StGB
Abweichung vom Territorialitätsprinzip.
- Erfasst ist jeder Richter, Amtsträger oder
gleichgestellte Beamte der Mitglieds-
staaten oder einer Institution der EU.
Besonderheiten
- Gegenstand ist die zukünftige pflicht- - Gegenstand ist die zukünftige pflicht-
widrige dienstliche Handlung oder widrige dienstliche Handlung oder
Unterlassung. Unterlassung.
- Handlung und Unterlassung muss
mit dem Mandat im Zusammenhang
stehen.
- Eine Dienst- oder Mandatspflichtver-
letzung ist nicht Voraussetzung.
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Bundeskriminalamt 49
- Der internationale geschäftliche
Verkehr muss tangiert sein,
ausreichend ist eine ausländische
Institution im Inland.
Erläuterungen zum EU-Bestechungsgesetz:
Beamter i.S.d. EU-Bestechungsgesetz sind nationale Beamte, einschließlich der nationalen
Beamten eines anderen Mitgliedsstaates sowie die Gemeinschaftsbeamten.
Gemeinschaftsbeamter i.S.d. EU-BestG ist
- jede Person, die Beamter oder den Beamten i.S.d. EU-Statuten gleichgestellter
Angestellter oder sonstiger bei der EU beschäftigter öffentlich Bediensteter
und
- jede Person, die der EU von den Mitgliedsstaaten oder von öffentlichen
oder privaten Einrichtungen zur Verfügung gestellt wurde und dort Aufgaben
der Beamten oder sonstigen Bediensteten der EU wahrnimmt.
Jede Person, die Mitglied oder Beschäftigter einer Einrichtung zur Gründung der EU
ist, wird dem Gemeinschaftsbeamten gleichgestellt. Hierunter fallen insbesondere
- die Europäische Agentur für Zusammenarbeit
- die Europäische Investitionsbank
- das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
- die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- das Europäische Hochschulinstitut
- der Europäische Investitionsfonds
- die Europäische Umweltagentur
- die Europäische Stiftung für Berufsbildung
- die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
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50 Bundeskriminalamt
- die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln
- die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- das Harmonisierungssamt für den Binnenmarkt
- das Europäische Währungsinstitut
- das Gemeinschaftliche Sortenamt
- die Übersetzungszentrale für die Einrichtung der Europäischen Union
- die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Ausnahmen bilden das "Europäische Patentamt" und "Europol".
Die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Anwendung bereits bestehender oder noch
zu erlassener Gemeinschaftsverträge muss so ausgerichtet sein, dass die Bestechung
sich nachteilig auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU auswirkt. Für
die Zwecke des Strafverfahrens wird der Ausdruck des nationalen Beamten entsprechend
der Definition von Beamten oder Amtsträger im innerstaatlichen Recht ausgelegt.
Mit dem EU-BestG werden die nationalen Amtsträger der Mitgliedsstaaten
sowie die Gemeinschaftsbeamten der Definitionen des § 11 StGB gleichgestellt.
Nicht eingeschlossen sind Personen, die den Voraussetzungen des § 108 e StGB
unterliegen.
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Bundeskriminalamt 51
7 SCHLUSSBEMERKUNG
Im Berichtsjahr 2000 ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der gemeldeten Ermittlungsverfahren
um 20,2 % zu verzeichnen. Exakte Aussagen, inwieweit diese Entwicklung
einen tatsächlichen Anstieg der Korruption widerspiegelt oder lediglich das Ergebnis
einer Hellfeld-Dunkelfeld-Verschiebung ist, sind nicht möglich. Korruption ist im besonderen
Maße ein Kontrolldelikt, dessen Aufdeckung vielfach auch das Ergebnis
von Art und Umfang der Kontrollmaßnahmen innerhalb der Verwaltung und einer
zweckentsprechenden Organisation der Strafverfolgungsbehörden ist. Die Zahl der
gemeldeten Ermittlungsverfahren ist also auch ein Erfolgsparameter unterschiedlicher
Aktivitäten bei der Korruptionsbekämpfung. Ein herausragendes Beispiel für den
positiven Zusammenhang zwischen dem Stand der Bekämpfungsorganisation und
der Entwicklung der Verfahrensz
Spitfire33:

Fortsetzung

 
28.07.02 12:51
Ein herausragendes Beispiel für den
positiven Zusammenhang zwischen dem Stand der Bekämpfungsorganisation und
der Entwicklung der Verfahrenszahlen ist die Hansestadt Hamburg mit dem "Dezernat
Interne Ermittlungen" und einer hochentwickelten behördenübergreifenden Zusammenarbeit.
Im Vergleich zu Hamburg steht das Verfahrensaufkommen anderer
Länder über Jahre hinweg in einem gewissen Widerspruch zum Investitionsaufkommen
und der tatsächlichen Größe des jeweiligen öffentlichen Sektors.
Empirische Untersuchungen zum Ausmaß des Dunkelfeldes bei Korruption liegen
nicht vor. Die Tatsache, dass bei Korruptionsdelikten ausschließlich Täter beteiligt
sind und unmittelbare Geschädigte, welche die Tat wahrnehmen und zur Anzeige
bringen könnten, fehlen, lässt jedoch ein überdurchschnittlich hohes Dunkelfeld vermuten.
Bei der Verteilung der Korruptionsdelikte ist für die gesamte Bundesrepublik festzustellen,
dass nahezu alle Ressorts der öffentlichen Leistungs- und Eingriffsverwaltung
betroffen sind. Alle Bereiche, in denen es um die Vergabe von Geldern oder um
die Erteilung von Genehmigungen geht, sind besonders stark korruptionsgefährdet
und bedürfen einer stetig angepassten Kontrolle.
Bundeslagebild Korruption 2000.doc
52 Bundeskriminalamt
Empirisch gesichertes Wissen über die Gesamtheit der durch Korruption verursachten
Schäden gibt es in Deutschland nicht. Die immer wieder in den Medien genannten
zweistelligen Milliardenbeträge basieren auf Hochrechnungen und Schätzungen,
die z.T. von Fachleuten auf dem Gebiet der Strafverfolgung stammen und auf durchaus
transparenten Annahmen basieren. Diese hohen Zahlen können auf der Basis
des hier vorliegenden Zahlenmaterials nicht verifiziert werden.

Tendenziell gravierender als die materiellen Schäden sind jedoch die Auswirkungen
der Korruption auf das Ansehen, die Integrität und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen
Verwaltung. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit
und Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Vertreter.
Prognosen zur zukünftigen Entwicklung dieses Deliktsbereiches sind nicht möglich.
Bei zunehmender Kontrolleffizienz der Strafverfolgungsbehörden durch die Einrichtung
von Spezial- oder Schwerpunktdienststellen, sind in den kommenden Jahren
jedoch zumindest weiter steigende Verfahrenzahlen zu erwarten.


Meiner Fragestellung habe ich nichts hinzu zu fügen.
Schnorrer:

Welcher Fragestellung? o.T.

 
28.07.02 21:55
Spitfire33:

Gebe zu: Kein Schwulenthema,sondern viel Text.

 
29.07.02 15:47
vega2000:

Italien

 
29.07.02 15:51
<img src=/images/voting.png border=0> Gibt es weltweit ein Land mit größerer Korruption, 735447
Spitfire33:

Es geht weiter. Heute Gysi. Wer morgen? o.T.

 
30.07.02 15:34
Ratzel:

Die Nummer 1, ist ...........

 
30.07.02 16:20
Big ISRAEL (die usa!!), da hat Germany nie eine Chance!! Sorry.
Faceless:

Habt Ihr eigentlich

 
30.07.02 16:29
sonst keine Probleme? Allein die Formatierung ist ja schon eine Zumutung, und da soll noch einer über Korruption nachdenken...
TD714788:

Zum Thema "nachdenken"

 
30.07.02 16:35
Da ist doch extra ein Link zum raufklicken, da bekommst Du auch alles schön formatiert.

Grüsse,
Tyler Durdan

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