Bei dem B1-Dokument handelt es sich um die Patenterteilung und um den Recherchebericht des Prüfers.
Wichtig: Pharmazeutika können erst seit wenigen Jahren patentiert werden. Der Patentprüfer MUSS den nötigen Sachverstand haben um die Funktionalität der Rezeptur verstehen zu können ==> sprich: der Patentprüfer muss ein Chemiker/Pharmakologe sein.
Nach der Patenterteilung besteht eine 6-monatige Einspruchsfrist für Wettbewerber, die meinen, dass die Patenterteilung eigene Rechte verletzt. Sollte ein solcher Einspruch erfolgen, bekommt die Patentschrift den Bezeichnung B-7.
Imho ist davon auszugehen, dass alle Bigplayer wie Bayer, Schering, etc. die komplette Patentschrift bereits auf dem Tisch haben und genauestens prüfen.
Decon