Von Florian Schröder
Kommen die Aktionäre nicht zur Hauptversammlung, kommt die Veranstaltung eben zu ihnen. Reiseunwilligen Anlegern soll die Teilnahme via Internet ermöglicht werden. Neue Gesetze schaffen endlich Rechtssicherheit.
Nach Köpfen gerechnet haben die deutschen Aktienunternehmen keinen Grund zur Klage. Wenn DaimlerChrysler oder die Deutsche Bank zur alljährlichen Hauptversammlung laden, ist ein großer Festsaal schnell ausgebucht. Tatsächlich könnte aber allein die Deutsche Bank mit ihren 500.000 Aktionären locker zehn Fußballstadien füllen. Tut sie aber nicht. "Wenn auf einer Hauptversammlung (HV) nur 30 Prozent des Aktienkapitals anwesend sind, ist es für einen einzelnen Großaktionär, der 16 Prozent an der Gesellschaft hält, bereits möglich, wichtige Entscheidungen in seinem Sinne durchzusetzen, quasi über den Kopf der abwesenden Mehrheit hinweg", warnt Kay Bommer vom DIRK, dem Deutschen Investor-Relation Kreis. Seit 1975 nahm die durchschnittliche Beteiligung des Aktienkapitals Besorgnis erregend ab.
Ein Ausweg aus dieser misslichen Lage bietet die Online-Zuschaltung von Aktionären, die am heimischen PC an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimme per Mausklick abgeben.
Das sieht auch die Bundesregierung so und will Unternehmen dazu ermuntern, ihren Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, ihre Stimme ohne leibhaftigen Präsenzzwang geltend zu machen. Im Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), eine Nivellierung des deutschen Aktiengesetzes, das im Spätsommer in Kraft tritt, heißt es, dass die Hauptversammlung für nicht anwesende Aktionäre in "Bild und Ton" übertragen werden darf. Noch interessanter wird es am 26. Februar, wenn der Cooperate-Governance-Kodex (www. corporate-governance-code.de) vorgestellt wird. Der Kodex ist das Ergebnis einer Regierungskommission, die wesentliche gesetzliche Vorschriften zu Unternehmensleitung und -überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammenfasst und Richtlinien für Aktiengesellschaften formuliert. Dort heißt es unmissverständlich, dass der Vorstand einen Vertreter bestellen soll, der für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts sorgt und auch "während der Hauptversammlung erreichbar sein soll". Für Professor Ullrich Noack von der Uni Düsseldorf läuft das ganz klar "auf die Internetzuschaltung externer Aktionäre hinaus", denn "mit Rauchzeichen oder Trommelsignalen wäre der Stimmrechtsvertreter wohl hoffnungslos überfordert".
Virtuelle Hauptversammlung
Eine weit gehende Elektronifizierung der Hauptversammlung realisierte bereits im vergangenen Jahr der Chemiekonzern Celanese, der damit als erste große Publikumsgesellschaft vorgeprescht ist. "Die Aktionäre konnten per Internet nicht nur die HV live verfolgen, sondern darüber hinaus auch bis kurz vor die jeweilige Abstimmung warten, bevor sie sich entscheiden mussten", sagt Pressesprecher Phillip Elliott, der darauf hinweist, dass im Jahr 2001 bereits knapp fünf Prozent des Aktienkapitals an den Abstimmungen auf elektronischem Wege teilgenommen haben. Die Internet-Aktionäre müssen sich bei Celanese lediglich bis fünf Tage vor der Hauptversammlung anmelden; sie identifizieren sich dabei mittels einer PIN, die sie mit der Einladung zugeschickt bekommen. Auch in diesem Jahr wird Celanese seine Pforten für virtuelle Hauptversammlungsteilnehmer wieder weit öffnen.
Die Vorreiter der schönen neuen Hauptversammlungswelt rekrutieren sich vornehmlich nicht aus jungen technologielastigen Unternehmen des Neuen Marktes, sondern eher aus größeren Unternehmen aus dem Dax- und MDax. Ein Grund sind die nicht unerheblichen Kosten, die mit einer entsprechenden Online-Option der HV verknüpft sind. "Effizient wäre es für uns, eine reine Online-Hauptversammlung zu machen; ansonsten müssen doppelte Strukturen aufgebaut werden", sagt etwa Matthias Kröner von der DAB Bank. Eine derzeit wohl noch etwas utopische Vorstellung.
Technisch sind die Probleme weit gehend gelöst, es gibt mit Ton-Art und Registrar-Services bereits spezialisierte Dienstleister, die den Unternehmen die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. "Sie müssen mit mindestens 50.000 E an zusätzlichen Kosten für die Online-Services für eine HV rechnen", sagt Thomas Licharz von Registrar-Services, zu deren Klientel neben Celanese auch DaimlerChrysler und die Deutsche Bank gehören. Die Summe ist, hält man sich die Gesamtkosten einer HV von mehreren Millionen Euro vor Augen, zwar für eine Dax-Gesellschaft marginal. Doch für kleine und am Aktienmarkt unter die Räder gekommene Technologieunternehmen sind das bereits prohibitiv hohe Kosten.
Problem: Inhaberaktien
Einer zusätzlichen technischen Hürde sehen sich Gesellschaften ausgesetzt, die keine Namens-, sondern Inhaberaktien haben - immerhin noch zwei Drittel der Dax-Unternehmen. Bei Namensaktien weiß das Unternehmen, wem die Aktien gehören, bei Inhaberaktien nur die Depotbank - eine weitere technische Herausforderung. Dennoch bewies der Latexveredler Condomi auf seiner Hauptversammlung im November des vergangenen Jahres, dass auch Gesellschaften mit Inhaberaktien keine Probleme haben, ihre Aktionäre elektronisch zuzuschalten. "Wir haben eine technisch und juristisch saubere Möglichkeit für Unternehmen mit Inhaberaktien entwickelt", sagt Dirk Zetzsche, Herausgeber des in diesen Tagen erscheinenden Buches "Die virtuelle Hauptversammlung" und bei Ton-Art Projektleiter für Online-HV's.
Eine noch weiter gehende Einbeziehung der Online-Teilnehmer bestände darin, ihnen auch die Ausübung des Auskunftsrechts zu ermöglichen und somit direkt in die Diskussion auf der HV einzusteigen. Volker de l’Homme de Courbière, Condomi-Vorstandschef, verspricht, diese Möglichkeit in diesem Jahr zuzulassen, "wenn denn rechtlich gesicherte Modelle zur Verfügung stehen". "Theoretisch denkbar", so Rita Pikó, Juristin bei Celanese, "denn das wäre formaljuristisch über den Stimmrechtsvertreter durchaus möglich, birgt jedoch die Gefahr einer ausufernden Nutzung, weshalb wir ein aktives Eingreifen in die Diskussion per Web noch nicht für ratsam halten."
Jedenfalls wird der Druck auf die Unternehmen wachsen, ihre Präsenzen auf den Hauptversammlungen zu vergrößern. Nachdem in diesem Jahr im Zuge der Unternehmenssteuerreform die Steuerfreiheit für Beteiligungsverkäufe eingeführt wurde, wächst die Neigung von Industrieunternehmen und Banken ihre Beteiligungsportfolios zu bereinigen. Die Hauptversammlung ist dabei der Ort, auf der in der Regel über größere Kapitalmarktmaßnahmen entschieden wird.
Präsenz im Internet bald höher
Mit zunehmenden positiven Erfahrungen dürfte sich die Zuschaltung per Web durchsetzen. Volker de l’Homme de Courbière: "Vielleicht wird in einigen Jahren die Präsenz mittels Online-HV höher liegen als bei der realen Hauptversammlung.
Die Vorreiter
In diesen Unternehmen wird bereits für dieses Jahr intensiv über eine weit gehende Online-Einbeziehung von Aktionären nachgedacht
Die Vorreiter
In diesen Unternehmen wird bereits für dieses Jahr intensiv über eine weit gehende Online-Einbeziehung von Aktionären nachgedacht
§WKN HV*-Termin Kapitalpräsenz Kommentar
2001** 2000**
Allianz 840 400 12.06.2002 58,8 60,6 Abstimmung bis in
§ den Tag der HV
§ wahrscheinlich
§
Bayer 575 200 26.04.2002 35,9 38,2 Steht Online-HV sehr
§ positiv gegenüber,
§ Problem: Inhaberaktien
§
Celanese 575 300 15.05.2002 55,2 50,6 Online-HV-Pionier;
§ bereits 2001 e-Abstimmug
§ live mgl.; für 2002
§ zugesichert
§
Condomi 544 490 Nov 02 78,6 68 Online-HV-Pionier. Für
§ 2002 auch Online-
§ -Diskussionsbeiträge
§ mgl.
§
Daimler§710 000 10.04.2002 37,6 39,6 In diesem Jahr Online-
Chrysler Abstimmung nur bis
§ einen Tag vor HV mgl.
§
Deutsche514 000 22.05.2002 35 31,2 Prüft wohlwollend
Bank weitreichende
§ Abstimm-
§ ungsmöglichkeiten
§
Lufthansa 823 212 19.06.2002 33,6 35,3 Will 2002 Online-HV
§ ermöglichen; Vorbehalte
§ wegen finanzieller
§ Probleme
§
Münchener843 002 17.07.2002 65,6 70 Weisungserteilung bis
Rück zur Abstimmung in
§ der HV möglich
§
RWE 703 712 06.06.2002 65,3 67 Prüft wohlwollend weit
§ reichende Abstimm-
§ ungsmöglichkeiten
§
§
* HV = Hauptversammlung; ** in Prozent; Quelle: FTD/Unternehmensangaben
© 2002 Financial Times Deutschland
Kommen die Aktionäre nicht zur Hauptversammlung, kommt die Veranstaltung eben zu ihnen. Reiseunwilligen Anlegern soll die Teilnahme via Internet ermöglicht werden. Neue Gesetze schaffen endlich Rechtssicherheit.
Nach Köpfen gerechnet haben die deutschen Aktienunternehmen keinen Grund zur Klage. Wenn DaimlerChrysler oder die Deutsche Bank zur alljährlichen Hauptversammlung laden, ist ein großer Festsaal schnell ausgebucht. Tatsächlich könnte aber allein die Deutsche Bank mit ihren 500.000 Aktionären locker zehn Fußballstadien füllen. Tut sie aber nicht. "Wenn auf einer Hauptversammlung (HV) nur 30 Prozent des Aktienkapitals anwesend sind, ist es für einen einzelnen Großaktionär, der 16 Prozent an der Gesellschaft hält, bereits möglich, wichtige Entscheidungen in seinem Sinne durchzusetzen, quasi über den Kopf der abwesenden Mehrheit hinweg", warnt Kay Bommer vom DIRK, dem Deutschen Investor-Relation Kreis. Seit 1975 nahm die durchschnittliche Beteiligung des Aktienkapitals Besorgnis erregend ab.
Ein Ausweg aus dieser misslichen Lage bietet die Online-Zuschaltung von Aktionären, die am heimischen PC an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimme per Mausklick abgeben.
Das sieht auch die Bundesregierung so und will Unternehmen dazu ermuntern, ihren Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, ihre Stimme ohne leibhaftigen Präsenzzwang geltend zu machen. Im Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), eine Nivellierung des deutschen Aktiengesetzes, das im Spätsommer in Kraft tritt, heißt es, dass die Hauptversammlung für nicht anwesende Aktionäre in "Bild und Ton" übertragen werden darf. Noch interessanter wird es am 26. Februar, wenn der Cooperate-Governance-Kodex (www. corporate-governance-code.de) vorgestellt wird. Der Kodex ist das Ergebnis einer Regierungskommission, die wesentliche gesetzliche Vorschriften zu Unternehmensleitung und -überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammenfasst und Richtlinien für Aktiengesellschaften formuliert. Dort heißt es unmissverständlich, dass der Vorstand einen Vertreter bestellen soll, der für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts sorgt und auch "während der Hauptversammlung erreichbar sein soll". Für Professor Ullrich Noack von der Uni Düsseldorf läuft das ganz klar "auf die Internetzuschaltung externer Aktionäre hinaus", denn "mit Rauchzeichen oder Trommelsignalen wäre der Stimmrechtsvertreter wohl hoffnungslos überfordert".
Virtuelle Hauptversammlung
Eine weit gehende Elektronifizierung der Hauptversammlung realisierte bereits im vergangenen Jahr der Chemiekonzern Celanese, der damit als erste große Publikumsgesellschaft vorgeprescht ist. "Die Aktionäre konnten per Internet nicht nur die HV live verfolgen, sondern darüber hinaus auch bis kurz vor die jeweilige Abstimmung warten, bevor sie sich entscheiden mussten", sagt Pressesprecher Phillip Elliott, der darauf hinweist, dass im Jahr 2001 bereits knapp fünf Prozent des Aktienkapitals an den Abstimmungen auf elektronischem Wege teilgenommen haben. Die Internet-Aktionäre müssen sich bei Celanese lediglich bis fünf Tage vor der Hauptversammlung anmelden; sie identifizieren sich dabei mittels einer PIN, die sie mit der Einladung zugeschickt bekommen. Auch in diesem Jahr wird Celanese seine Pforten für virtuelle Hauptversammlungsteilnehmer wieder weit öffnen.
Die Vorreiter der schönen neuen Hauptversammlungswelt rekrutieren sich vornehmlich nicht aus jungen technologielastigen Unternehmen des Neuen Marktes, sondern eher aus größeren Unternehmen aus dem Dax- und MDax. Ein Grund sind die nicht unerheblichen Kosten, die mit einer entsprechenden Online-Option der HV verknüpft sind. "Effizient wäre es für uns, eine reine Online-Hauptversammlung zu machen; ansonsten müssen doppelte Strukturen aufgebaut werden", sagt etwa Matthias Kröner von der DAB Bank. Eine derzeit wohl noch etwas utopische Vorstellung.
Technisch sind die Probleme weit gehend gelöst, es gibt mit Ton-Art und Registrar-Services bereits spezialisierte Dienstleister, die den Unternehmen die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. "Sie müssen mit mindestens 50.000 E an zusätzlichen Kosten für die Online-Services für eine HV rechnen", sagt Thomas Licharz von Registrar-Services, zu deren Klientel neben Celanese auch DaimlerChrysler und die Deutsche Bank gehören. Die Summe ist, hält man sich die Gesamtkosten einer HV von mehreren Millionen Euro vor Augen, zwar für eine Dax-Gesellschaft marginal. Doch für kleine und am Aktienmarkt unter die Räder gekommene Technologieunternehmen sind das bereits prohibitiv hohe Kosten.
Problem: Inhaberaktien
Einer zusätzlichen technischen Hürde sehen sich Gesellschaften ausgesetzt, die keine Namens-, sondern Inhaberaktien haben - immerhin noch zwei Drittel der Dax-Unternehmen. Bei Namensaktien weiß das Unternehmen, wem die Aktien gehören, bei Inhaberaktien nur die Depotbank - eine weitere technische Herausforderung. Dennoch bewies der Latexveredler Condomi auf seiner Hauptversammlung im November des vergangenen Jahres, dass auch Gesellschaften mit Inhaberaktien keine Probleme haben, ihre Aktionäre elektronisch zuzuschalten. "Wir haben eine technisch und juristisch saubere Möglichkeit für Unternehmen mit Inhaberaktien entwickelt", sagt Dirk Zetzsche, Herausgeber des in diesen Tagen erscheinenden Buches "Die virtuelle Hauptversammlung" und bei Ton-Art Projektleiter für Online-HV's.
Eine noch weiter gehende Einbeziehung der Online-Teilnehmer bestände darin, ihnen auch die Ausübung des Auskunftsrechts zu ermöglichen und somit direkt in die Diskussion auf der HV einzusteigen. Volker de l’Homme de Courbière, Condomi-Vorstandschef, verspricht, diese Möglichkeit in diesem Jahr zuzulassen, "wenn denn rechtlich gesicherte Modelle zur Verfügung stehen". "Theoretisch denkbar", so Rita Pikó, Juristin bei Celanese, "denn das wäre formaljuristisch über den Stimmrechtsvertreter durchaus möglich, birgt jedoch die Gefahr einer ausufernden Nutzung, weshalb wir ein aktives Eingreifen in die Diskussion per Web noch nicht für ratsam halten."
Jedenfalls wird der Druck auf die Unternehmen wachsen, ihre Präsenzen auf den Hauptversammlungen zu vergrößern. Nachdem in diesem Jahr im Zuge der Unternehmenssteuerreform die Steuerfreiheit für Beteiligungsverkäufe eingeführt wurde, wächst die Neigung von Industrieunternehmen und Banken ihre Beteiligungsportfolios zu bereinigen. Die Hauptversammlung ist dabei der Ort, auf der in der Regel über größere Kapitalmarktmaßnahmen entschieden wird.
Präsenz im Internet bald höher
Mit zunehmenden positiven Erfahrungen dürfte sich die Zuschaltung per Web durchsetzen. Volker de l’Homme de Courbière: "Vielleicht wird in einigen Jahren die Präsenz mittels Online-HV höher liegen als bei der realen Hauptversammlung.
Die Vorreiter
In diesen Unternehmen wird bereits für dieses Jahr intensiv über eine weit gehende Online-Einbeziehung von Aktionären nachgedacht
Die Vorreiter
In diesen Unternehmen wird bereits für dieses Jahr intensiv über eine weit gehende Online-Einbeziehung von Aktionären nachgedacht
§WKN HV*-Termin Kapitalpräsenz Kommentar
2001** 2000**
Allianz 840 400 12.06.2002 58,8 60,6 Abstimmung bis in
§ den Tag der HV
§ wahrscheinlich
§
Bayer 575 200 26.04.2002 35,9 38,2 Steht Online-HV sehr
§ positiv gegenüber,
§ Problem: Inhaberaktien
§
Celanese 575 300 15.05.2002 55,2 50,6 Online-HV-Pionier;
§ bereits 2001 e-Abstimmug
§ live mgl.; für 2002
§ zugesichert
§
Condomi 544 490 Nov 02 78,6 68 Online-HV-Pionier. Für
§ 2002 auch Online-
§ -Diskussionsbeiträge
§ mgl.
§
Daimler§710 000 10.04.2002 37,6 39,6 In diesem Jahr Online-
Chrysler Abstimmung nur bis
§ einen Tag vor HV mgl.
§
Deutsche514 000 22.05.2002 35 31,2 Prüft wohlwollend
Bank weitreichende
§ Abstimm-
§ ungsmöglichkeiten
§
Lufthansa 823 212 19.06.2002 33,6 35,3 Will 2002 Online-HV
§ ermöglichen; Vorbehalte
§ wegen finanzieller
§ Probleme
§
Münchener843 002 17.07.2002 65,6 70 Weisungserteilung bis
Rück zur Abstimmung in
§ der HV möglich
§
RWE 703 712 06.06.2002 65,3 67 Prüft wohlwollend weit
§ reichende Abstimm-
§ ungsmöglichkeiten
§
§
* HV = Hauptversammlung; ** in Prozent; Quelle: FTD/Unternehmensangaben
© 2002 Financial Times Deutschland