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Geht da was bei Kampa Haus?


Beiträge: 542
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Kampa kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

Kampa AG und die Ergebnisabführung

 
08.04.16 11:24
Das Geschäftsjahr 2007 der KAMPA AG endet mit einem Jahresfehlbetrag von 36,2 Millionen Euro (Vorjahr: 0,5 Millionen Euro). Um eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr herzustellen, sind eine Reihe an außergewöhnlichen, ergebniswirksamen Effekten im Jahr 2007 zu beachten. Allerdings war auch das Vorjahr bereits durch eine Reihe an außerordentlichen Effekten gekennzeichnet.

Den größten Einfluss auf das Ergebnis haben die Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge und geringeren Erträgen aus Beteiligungen. Die Verluste in den Tochtergesellschaften sind zum einen auf die schlechte Marktverfassung im wichtigsten deutschen Absatzmarkt zurückzuführen. Zum anderen belasteten umfangreiche Rückstellungen im Zusammenhang mit dem anstehenden Personalabbau das Ergebnis. Die Verlustübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen belaufen sich auf 29,5 Millionen Euro (Vorjahr: 7,6 Millionen Euro).

Belastend wirkten sich auch die vollständige oder teilweise Abschreibung von Beteiligungsbuchwerten von vier Tochtergesellschaften in Höhe von 5,4 Millionen Euro (Vorjahr: 2,9 Millionen Euro) und die Abschreibung einer Forderung an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von 3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro) aus. Der Grund liegt in der verschlechterten Ertragslage dieser Gesellschaften.

Quelle: bundesanzeiger.de; Kampa AG Minden - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 per 25.04.2008

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tbhomy:

Rudini

 
08.04.16 11:30
Ich halte keine Vorträge, ich bringe Informationen in die Diskussion ein, die hier augenscheinlich noch fehlen !

"...noch nicht über ein Delisting entschieden, obwohl das Insolvenzverfahren bereits sieben Jahre läuft?"

Habe ich in Posting #124 bereits beantwortet...musst mal lesen. Danke.
Antworten
Rudini:

#126

 
08.04.16 11:33
Die AG haftet trotzdem nicht für die Verbindlichkeiten der Tochter-GmbHs. Solltest Du eigentlich wissen...
Antworten
tbhomy:

Rudini

 
08.04.16 11:38
"Wie lang hat es beispielsweise bei WCM gedauert bis es einen Insolvenzplan gab? Und wie waren dort vorher die Chancen für einen solchen?"

Ja komm, erzähl den Lesern hier bitte, wo man mit WCM vergleichen kann. Nicht die Stelle mit dem Beteiligungsverkauf des IV pro WCM dabei vergessen. Danke.

Hinweise auf den Wert der Beteiligungen bei Kampa AG habe ich dir ja ansatzweise bereits in Posting #126 geliefert. ;-)
Antworten
Pennyhyp:

zu 126

 
08.04.16 11:39
das waren die Aussenstände der AG zur Inso ?? Da habe ich aber schon kleinere Zahlen gelesen.  
Antworten
tbhomy:

#128

 
08.04.16 11:40
Vielleicht kannst du das für die anderen Leser (außer mir vlt.) hier kurz belegen bitte?

Wie ist bzgl. deiner Aussage der Auszug aus dem bundesanzeiger zu verstehen ?

"Den größten Einfluss auf das Ergebnis haben die Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge und geringeren Erträgen aus Beteiligungen"

??
Antworten
tbhomy:

Pennyhyp...#130

 
08.04.16 11:41
Das ist aus 2007...lies dich bitte ein. In #126 geht es mir um etwas Anderes als die Zahlen. Danke.
Antworten
Pennyhyp:

zu 129

 
08.04.16 11:41
warum sollen die Chance bei WCM andere gewesen sein ?? Was hast du damals dort geschrieben? Lese doch mal nach. Etwa das die Chancen gut stehen?  
Antworten
Rudini:

#129

 
08.04.16 11:42
Erkläre Du doch mal, warum man WCM nicht mit Kampa vergleichen kann?

Du scheinst nicht verstanden zu haben, was ich in meinem Posting zum Ausdruck gebracht habe...
Antworten
tbhomy:

Pennyhyp...#133

 
08.04.16 11:43
Frag Rudini, er soll hier mal seine Darstellungen für alle Leser nachvollziehbar erklären. Das wäre zuvorkommend.

Ich habe WCM hier zu Kampa nicht ins Spiel gebracht. Hätte ich aus nie.
Antworten
Pennyhyp:

zu 132 behauptest du jetzt

 
08.04.16 11:44
du hast doch die Zahlen hier reingesetzt.
Mich interessiert nur was für Forderungen der Insoverwalter bearbeitet.  
Antworten
tbhomy:

Rudini...Fragen nicht mit Gegenfragen beantworten.

 
08.04.16 11:44
Danke. Du hast behauptet, nicht ich.
Antworten
Rudini:

#128

 
08.04.16 11:45
Sag bloß Du kennst den Unterschied zwischen Gewinn- und Verlustzuweisungen und der Haftung nicht?  LOL

Lies dich mal ein, wie man bei einer GmbH haftet. Dann solltest Du Dir vieles selbst erklären können...
Antworten
Pennyhyp:

war klar

 
08.04.16 11:45
Antworten
tbhomy:

Willst du deine Behauptungen nun belegen...

 
08.04.16 11:46
...oder nicht? Bitte.
Antworten
Pennyhyp:

139 bezog sich auf 137

 
08.04.16 11:46
und den Unterschied oder Nichtunterschied zwischen  Kampa und WCM
Antworten
Rudini:

#135

 
08.04.16 11:49
Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass sich mein Vergleich zwischen Kampa und WCM ausschließlich auf die Dauer zw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Insolvenzplan bezieht. Steht eigentlich eindeutig in meinem Posting...

Ach ja, und auf eine Antwort auf meine Fragen im Posting #125 warte ich immernoch...
Antworten
Rudini:

#140

 
08.04.16 11:51
Welche Behauptung? Wie man als Gesellschafter einer GmbH haftet?

Wie lächerlich...
Antworten
Rudini:

#137

 
08.04.16 11:53
Du stellst also keine Behauptungen auf?  Ist klar... LOL

"Manche Insolvenzverwalter versuchen in einem engen Rahmen, den Mantel bis zum Schlußtermin noch zu verwerten. Mit zunehmender Dauer des Verfahrens wird das allerdings immer schwieriger, sagen meine Erfahrungen in dieser Hinsicht.

Falls es wider meiner derzeitigen Erwartungen noch einen Insolvenzplan geben sollte, muss dieser erst durch den Abstimmungs- und Erörterungstermin. Und das Ergebnis dessen hängt sehr stark von der Höhe der Unterbilanz ab."

Was soll das dann? Ich lese hier nur Behauptungen...
Antworten
tbhomy:

#142

 
08.04.16 11:59
Bereits beantwortet. musst mal hier mitlesen. #124. Was für ein Witz diese Diskussion hier grad...

WCM passt hier nicht her als Vergleich. Unterschiedliche Dauer und ein bestimmtest Ergebnis wg. von Kampa abweichender Aspekte zu Masse und Forderungen (Umfang Insovlenztabellle, Werthaltigkeit Beteiligungen etc.).

DAS solltest du wissen, Rudini. Oder hast du so gar keine Ahnung von Insolvenzverfahren einer AG ?? Scheint so.

 
Antworten
tbhomy:

OMG..Rudini

 
08.04.16 12:03
"Manche Insolvenzverwalter versuchen in einem engen Rahmen, den Mantel bis zum Schlußtermin noch zu verwerten."

Das ist der Sinn eines Insolvenzverfahrens, Rudini. Verwerten, abwickeln, liquidieren. ALLES, was da ist.  
Antworten
tbhomy:

Hier deine Quellen...

 
08.04.16 12:12
Ziele des Insolvenzverfahrens:
dejure.org/gesetze/InsO/1.html

Vorlage des Insolvenzplans:
dejure.org/gesetze/InsO/218.html

Erörterungs- und Abstimmungstermin:
dejure.org/gesetze/InsO/235.html

Unterbilanz, d.h. es liegt kein Vermögen mehr vor, es besteht demnach Vermögenslosigkeit und es folgt von Amts wegen:

Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften:
dejure.org/gesetze/FamFG/394.html

Das passiert, falls die nicht durch Vermögen gedeckten Schulden (Unterbilanz) am Ende des Verfahrens stehen bleiben.

So Rudini / Pennyhyp, nun eure Quellen. Danke.
Antworten
Rudini:

Da

 
08.04.16 13:02
muss ich ja schon ordentlich schmunzeln...

"WCM passt hier nicht her als Vergleich. Unterschiedliche Dauer und ein bestimmtest Ergebnis wg. von Kampa abweichender Aspekte zu Masse und Forderungen (Umfang Insovlenztabellle, Werthaltigkeit Beteiligungen etc.)."

Also um die Dauer geht es ja gerade...  LOL  Die ist nämlich vergleichbar.

Zum Rest kannst Du gar keine Angaben machen, weil Du keine hast!

Im Übrigen würde man nach Deinem Posting überhaupt keine insolventen AG`s vergleichen können, weil sie sich alle in den von Dir genannten Punkten unterscheiden.

Ernstnehmen kann ich Dein Posting daher nicht...
Antworten
Rudini:

Meine Güte homy,

 
08.04.16 13:07
was ist jetzt mit:

"...Mit zunehmender Dauer des Verfahrens wird das allerdings immer schwieriger, sagen meine Erfahrungen in dieser Hinsicht.

Falls es wider meiner derzeitigen Erwartungen noch einen Insolvenzplan geben sollte, muss dieser erst durch den Abstimmungs- und Erörterungstermin. Und das Ergebnis dessen hängt sehr stark von der Höhe der Unterbilanz ab."

Belege Deine Behauptungen in den beiden Absätzen!

Einen Nachweis, dass das Ergebnis im Abstimmungs- und Erörterungstermin von der Höhe der Unterbilanz abhängt.

Dies steht nicht in Deinen kopierten Quellen, und ist damit eine unbelegte Behauptung!
Antworten
Rudini:

Zum Abschluss

 
08.04.16 13:09
verrate mir, wofür ich eine Quelle liefern soll.

Wie man als Gesellschafter einer GmbH haftet? Oder wofür?

Sage es nur, wenn Du es nicht weißt. Für mich ist das allerdings weniger als Allgemeinbildung.   LOL
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