Öffentliche Zustellung einer Anhörung
Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m.
§ 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird das
Anhörungsschreiben vom 23. Januar 2020
– Aktenzeichen WvAw-2020-05 –
für
Kampa AG, Minden
Vorstand/Aufsichtsrat
Uphauser Weg 78
32429 Minden
öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu
erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im
Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG
(www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn
seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind.
Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können.
Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der
Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301,
Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen
und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Frankfurt am Main, den 15. April 2020 Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
im Auftrag
gez. Seifert gez. Lembke