ARBOmedia.net AG, München:
Zur Hauptversammlung der ARBOmedia.net AG, München, am 18. Juli 2001 hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Gegenanträge eingereicht, in denen sie sich gegen die Entlastung des Vorstandes, gegen die Namensänderung von ARBOmedia.net AG in ARBOmedia AG sowie gegen die Erweiterung des Aufsichtsrates wendet.
Nach Ansicht der SdK ist dem Vorstand des am Neuen Markt notierten Unternehmens die Entlastung zu verweigern, da er den beim Börsengang (IPO) im Mai 2000 in Aussicht gestellten Umsatz von 290 Mio. DM mit 142 Mio. DM nicht einmal zur Hälfte erreicht hat. Aus einem Gewinn von rund einer Mio. DM für 1999 wurde zudem ein Verlust von mehr als 11 Mio. DM.
Legt man als eigentlichen Umsatz nicht das Volumen der vermittelten Werbeaufträge, sondern nur die daraus an ARBOmedia.net zu zahlende Provision von rund 13 Prozent (für 2000 also 18,5 Mio. DM) zugrunde, so beträgt der Verlust mehr als 60 Prozent des Umsatzes – und das nach schwarzen Zahlen im Vorjahr.
Zudem geht der Vorstand im Geschäftsbericht für das Jahr 2000 in keiner Weise auf das katastrophale Ergebnis ein. Auch ist fraglich, ob die Darstellung des Unternehmens beim IPO richtig war. Dies hat bei den Investoren zu einem deutlichen Vertrauensverlust geführt, den der Vorstand der ARBOmedia.net AG ebenso wie die Kapitalvernichtung von mehr als 250 Millionen Mark seit dem IPO zu 43 Euro je Aktie zu verantworten hat.
Die SdK wendet sich außerdem gegen die Umbenennung der Firma von ARBOmedia.net AG in ARBOmedia AG. Das Unternehmen hat in den 13 Monaten seit Börsengang seine Geschäftsstrategie nicht grundlegend geändert, daher ist kein Grund für eine Namensänderung weg von einer Bezeichnung, die Nähe zur Internetbranche signalisiert, ersichtlich. Den Firmennamen nur danach auszurichten, was an der Börse gerade „in“ ist, lehnt die SdK ab.
Schließlich hält die SdK - angesichts des bescheidenen Geschäftsumfanges – die geplante Ausweitung des Aufsichtsrates auf sechs Personen für überflüssig. So beliefe sich nach einer Aufstockung die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates auf 75.000 Euro oder 0,5 Prozent des derzeitigen Börsenwertes. Dies ist nicht akzeptabel.
Frankfurt am Main, 19. Juni 2001
Zur Hauptversammlung der ARBOmedia.net AG, München, am 18. Juli 2001 hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Gegenanträge eingereicht, in denen sie sich gegen die Entlastung des Vorstandes, gegen die Namensänderung von ARBOmedia.net AG in ARBOmedia AG sowie gegen die Erweiterung des Aufsichtsrates wendet.
Nach Ansicht der SdK ist dem Vorstand des am Neuen Markt notierten Unternehmens die Entlastung zu verweigern, da er den beim Börsengang (IPO) im Mai 2000 in Aussicht gestellten Umsatz von 290 Mio. DM mit 142 Mio. DM nicht einmal zur Hälfte erreicht hat. Aus einem Gewinn von rund einer Mio. DM für 1999 wurde zudem ein Verlust von mehr als 11 Mio. DM.
Legt man als eigentlichen Umsatz nicht das Volumen der vermittelten Werbeaufträge, sondern nur die daraus an ARBOmedia.net zu zahlende Provision von rund 13 Prozent (für 2000 also 18,5 Mio. DM) zugrunde, so beträgt der Verlust mehr als 60 Prozent des Umsatzes – und das nach schwarzen Zahlen im Vorjahr.
Zudem geht der Vorstand im Geschäftsbericht für das Jahr 2000 in keiner Weise auf das katastrophale Ergebnis ein. Auch ist fraglich, ob die Darstellung des Unternehmens beim IPO richtig war. Dies hat bei den Investoren zu einem deutlichen Vertrauensverlust geführt, den der Vorstand der ARBOmedia.net AG ebenso wie die Kapitalvernichtung von mehr als 250 Millionen Mark seit dem IPO zu 43 Euro je Aktie zu verantworten hat.
Die SdK wendet sich außerdem gegen die Umbenennung der Firma von ARBOmedia.net AG in ARBOmedia AG. Das Unternehmen hat in den 13 Monaten seit Börsengang seine Geschäftsstrategie nicht grundlegend geändert, daher ist kein Grund für eine Namensänderung weg von einer Bezeichnung, die Nähe zur Internetbranche signalisiert, ersichtlich. Den Firmennamen nur danach auszurichten, was an der Börse gerade „in“ ist, lehnt die SdK ab.
Schließlich hält die SdK - angesichts des bescheidenen Geschäftsumfanges – die geplante Ausweitung des Aufsichtsrates auf sechs Personen für überflüssig. So beliefe sich nach einer Aufstockung die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates auf 75.000 Euro oder 0,5 Prozent des derzeitigen Börsenwertes. Dies ist nicht akzeptabel.
Frankfurt am Main, 19. Juni 2001