vom 8.11.2022
ZENTRALBANK
RUSSISCHE FÖDERATION
(BANK VON RUSSLAND)
107016, Moskau, str. Neglinnaja, 12
www.cbr.ru
Tel. (499) 300-30-00, 8 (800) 300-30-00
Von [REGNUMDATESTAMP]
ab
Informationsschreiben zur Umsetzung
erzwungene Übertragung von Rechnungslegungsrechten
auf Wertpapiere durch eine Person in deren Interesse
der Eigentümer von Wertpapieren des Russen
Aussteller
Teilnehmer des Wertpapiermarktes
Im Zusammenhang mit dem Eingang von Anfragen bei der Bank of Russia bzgl
Durchführung einer erzwungenen Übertragung der Bilanzierung von Rechten an Wertpapieren
gemäß Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 2022 Nr. 319-FZ
„Über Änderungen bestimmter Rechtsakte des Russischen
Föderation" (im Folgenden - Bundesgesetz Nr. 319-FZ) von einer Person im Interesse von
die der Eigentümer von Wertpapieren des russischen Emittenten, der Bank
Russland berichtet folgendes.
Teil 1 von Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 319-FZ legt das Recht fest
Eigentümer von Wertpapieren (eine andere Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt)
Wertpapiere) eines russischen Emittenten und das Eigentum an Wertpapieren
Russischer Emittent wird im Interesse einer anderen Person, auch einer Person, durchgeführt
in dessen Interesse der Inhaber von Wertpapieren eines russischen Emittenten handelt,
bei der russischen Hinterlegungsstelle vorlegen, wo das Depotkonto eröffnet wird
ausländischer Nominee zur Eintragung von Rechten an Wertpapieren
Russischer Emittent, Antrag auf Zwangsübertragung von Rechnungslegungsrechten
für solche Wertpapiere.
1 Wenn die Rechte an Wertpapieren eines russischen Emittenten auf einem Wertpapierdepot eines ausländischen verbucht sind
nomineller Inhaber und Durchführung von Geschäften mit solchen Wertpapieren im Ausland
2
Daher sieht das Bundesgesetz Nr. 319-FZ die Möglichkeit vor
Senden eines Antrags auf Zwangsübertragung der Buchhaltung für Rechte an Wertpapieren
Wertpapiere eines russischen Emittenten nicht nur vom Eigentümer der Wertpapiere, sondern auch
die Person, in deren Interesse der Eigentümer von Wertpapieren des Russen
der Emittent, einschließlich der Person, in deren Interesse die Person, die
nach dem Personenrecht berechtigt ist, ohne Eigentümer von Wertgegenständen zu sein
Sicherheiten, im eigenen Namen und im Interesse anderer Personen zu tätigen
rechtliche und tatsächliche Handlungen mit Wertpapieren, sowie
Ausübung von Rechten aus Wertpapieren oder durch den wirtschaftlichen Eigentümer
eine Person, die gleichzeitig die Anforderungen der Buchstaben „a“ und „b“ erfüllt
Absatz 12 des Dekrets Nr. 952, in dessen Interesse eine Person unter
ihrer Kontrolle, die Wertpapiere eines russischen Emittenten besitzt
(im Folgenden als kontrolliertes Unternehmen bezeichnet). Aufgrund der eingegangenen Bewerbung
der Person werden Wertpapiere eines russischen Emittenten gutgeschrieben.
Allerdings, wenn die kontrollierte Person unter der Kontrolle steht
mehrere Personen, dann einen Antrag auf Zwangsübertragung von Rechnungslegungsrechten an
Wertpapiere eines russischen Emittenten werden von allen Personen eingereicht
Kontrolle über die kontrollierte Person auszuüben.
Gemäß Teil 2 von Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 319-FZ zum Antrag
über die erzwungene Übertragung der Bilanzierung von Rechten an Wertpapieren des Russen
Emittenten müssen Dokumente beigefügt werden, die in der vorherrschenden Sprache verfügbar sind
Umstände und Zeugnisse des Besitzes des Antragstellers (der Person
im Interesse des Antragstellers handelnd) um den entsprechenden Betrag an Sicherheiten
Wertpapiere eines russischen Emittenten, über die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit von Zinsen
Antragsteller, über Handlungen im Interesse des Antragstellers (sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist
Organisationen, die das Recht haben, Rechte an Wertpapieren aufzuzeichnen und zu übertragen, stellt sich heraus
unmöglich wegen der Einführung von
oder in Bezug auf den Eigentümer von Wertpapieren (eine andere Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt
Wertpapiere) oder in Bezug auf ausländische Organisationen, bei denen die Rechte des Eigentümers berücksichtigt werden
Wertpapiere (einer anderen Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt), restriktive Maßnahmen
oder als Folge unfreundlicher Aktionen fremder Staaten, international
Organisationen, ausländische Finanzorganisationen, einschließlich derjenigen, die mit der Einführung verbunden sind
restriktive Maßnahmen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und Bürger
Russische Föderation.
2 Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über die vorläufige
Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“.
3
in dessen Interesse die Wertpapiere gehalten werden
russischen Emittenten), sowie über eine ausländische Organisation, in der
die Rechte des Antragstellers (einer Person, die im Interesse von
Antragsteller) auf Wertpapiere eines russischen Emittenten, auf alle ausländischen
Organisationen, bei denen Konten für im Interesse anderer handelnde Personen eröffnet werden
Personen, an denen die Rechte des Antragstellers (eine Person, die in
Interessen des Antragstellers) für Wertpapiere eines russischen Emittenten und ca
ausländischer Nominalinhaber, auf dessen Depotkonto eröffnet wurde
Russische Hinterlegungsstelle, die Rechte des Anmelders (der handelnden Person
im Interesse des Antragstellers) auf die Wertpapiere eines russischen Emittenten.
Die Frage der Angemessenheit der vorgelegten Belege
zusammen mit einem Antrag auf Zwangsumbuchung von Wertpapierrechten
russischen Emittenten, wird von der russischen Verwahrstelle entschieden, bei der die
Depotkonto
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Von [REGNUMDATESTAMP]
ab
Informationsschreiben zur Umsetzung
erzwungene Übertragung von Rechnungslegungsrechten
auf Wertpapiere durch eine Person in deren Interesse
der Eigentümer von Wertpapieren des Russen
Aussteller
Teilnehmer des Wertpapiermarktes
Im Zusammenhang mit dem Eingang von Anfragen bei der Bank of Russia bzgl
Durchführung einer erzwungenen Übertragung der Bilanzierung von Rechten an Wertpapieren
gemäß Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 14. Juli 2022 Nr. 319-FZ
„Über Änderungen bestimmter Rechtsakte des Russischen
Föderation" (im Folgenden - Bundesgesetz Nr. 319-FZ) von einer Person im Interesse von
die der Eigentümer von Wertpapieren des russischen Emittenten, der Bank
Russland berichtet folgendes.
Teil 1 von Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 319-FZ legt das Recht fest
Eigentümer von Wertpapieren (eine andere Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt)
Wertpapiere) eines russischen Emittenten und das Eigentum an Wertpapieren
Russischer Emittent wird im Interesse einer anderen Person, auch einer Person, durchgeführt
in dessen Interesse der Inhaber von Wertpapieren eines russischen Emittenten handelt,
bei der russischen Hinterlegungsstelle vorlegen, wo das Depotkonto eröffnet wird
ausländischer Nominee zur Eintragung von Rechten an Wertpapieren
Russischer Emittent, Antrag auf Zwangsübertragung von Rechnungslegungsrechten
für solche Wertpapiere.
1 Wenn die Rechte an Wertpapieren eines russischen Emittenten auf einem Wertpapierdepot eines ausländischen verbucht sind
nomineller Inhaber und Durchführung von Geschäften mit solchen Wertpapieren im Ausland
2
Daher sieht das Bundesgesetz Nr. 319-FZ die Möglichkeit vor
Senden eines Antrags auf Zwangsübertragung der Buchhaltung für Rechte an Wertpapieren
Wertpapiere eines russischen Emittenten nicht nur vom Eigentümer der Wertpapiere, sondern auch
die Person, in deren Interesse der Eigentümer von Wertpapieren des Russen
der Emittent, einschließlich der Person, in deren Interesse die Person, die
nach dem Personenrecht berechtigt ist, ohne Eigentümer von Wertgegenständen zu sein
Sicherheiten, im eigenen Namen und im Interesse anderer Personen zu tätigen
rechtliche und tatsächliche Handlungen mit Wertpapieren, sowie
Ausübung von Rechten aus Wertpapieren oder durch den wirtschaftlichen Eigentümer
eine Person, die gleichzeitig die Anforderungen der Buchstaben „a“ und „b“ erfüllt
Absatz 12 des Dekrets Nr. 952, in dessen Interesse eine Person unter
ihrer Kontrolle, die Wertpapiere eines russischen Emittenten besitzt
(im Folgenden als kontrolliertes Unternehmen bezeichnet). Aufgrund der eingegangenen Bewerbung
der Person werden Wertpapiere eines russischen Emittenten gutgeschrieben.
Allerdings, wenn die kontrollierte Person unter der Kontrolle steht
mehrere Personen, dann einen Antrag auf Zwangsübertragung von Rechnungslegungsrechten an
Wertpapiere eines russischen Emittenten werden von allen Personen eingereicht
Kontrolle über die kontrollierte Person auszuüben.
Gemäß Teil 2 von Artikel 5 des Bundesgesetzes Nr. 319-FZ zum Antrag
über die erzwungene Übertragung der Bilanzierung von Rechten an Wertpapieren des Russen
Emittenten müssen Dokumente beigefügt werden, die in der vorherrschenden Sprache verfügbar sind
Umstände und Zeugnisse des Besitzes des Antragstellers (der Person
im Interesse des Antragstellers handelnd) um den entsprechenden Betrag an Sicherheiten
Wertpapiere eines russischen Emittenten, über die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit von Zinsen
Antragsteller, über Handlungen im Interesse des Antragstellers (sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist
Organisationen, die das Recht haben, Rechte an Wertpapieren aufzuzeichnen und zu übertragen, stellt sich heraus
unmöglich wegen der Einführung von
oder in Bezug auf den Eigentümer von Wertpapieren (eine andere Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt
Wertpapiere) oder in Bezug auf ausländische Organisationen, bei denen die Rechte des Eigentümers berücksichtigt werden
Wertpapiere (einer anderen Person, die Rechte aus Wertpapieren ausübt), restriktive Maßnahmen
oder als Folge unfreundlicher Aktionen fremder Staaten, international
Organisationen, ausländische Finanzorganisationen, einschließlich derjenigen, die mit der Einführung verbunden sind
restriktive Maßnahmen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und Bürger
Russische Föderation.
2 Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 5. März 2022 Nr. 95 „Über die vorläufige
Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“.
3
in dessen Interesse die Wertpapiere gehalten werden
russischen Emittenten), sowie über eine ausländische Organisation, in der
die Rechte des Antragstellers (einer Person, die im Interesse von
Antragsteller) auf Wertpapiere eines russischen Emittenten, auf alle ausländischen
Organisationen, bei denen Konten für im Interesse anderer handelnde Personen eröffnet werden
Personen, an denen die Rechte des Antragstellers (eine Person, die in
Interessen des Antragstellers) für Wertpapiere eines russischen Emittenten und ca
ausländischer Nominalinhaber, auf dessen Depotkonto eröffnet wurde
Russische Hinterlegungsstelle, die Rechte des Anmelders (der handelnden Person
im Interesse des Antragstellers) auf die Wertpapiere eines russischen Emittenten.
Die Frage der Angemessenheit der vorgelegten Belege
zusammen mit einem Antrag auf Zwangsumbuchung von Wertpapierrechten
russischen Emittenten, wird von der russischen Verwahrstelle entschieden, bei der die
Depotkonto
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