Russische offene Aktiengesellschaften dürfen bis spätestens 31. Dezember 2022 von ihnen platzierte Aktien kaufen, falls deren Durchschnittspreis im Laufe dreier Monate seit dem 1. Februar 2022 um mindestens 20% gesunken ist im Vergleich zu ihrem dreimonatigen gewogenen Durchschnittspreis seit 1. Januar 2021, wie auch im Falle einer Senkung des Börsenindex im Laufe von jedweden drei Monaten seit 1. Februar 2022 im Vergleich zu seinem Wert vor drei Monaten seit 1. Januar 2021.
Natürliche Personen dürfen Konten bzw. Sparkonten bei einer Kreditorganisation bei eigener Abwesenheit bzw. bei Abwesenheit ihrer bevollmächtigten Person eröffnen und Geldmittel von ihren Konten bei anderen Kreditorganisationen auf neue Konten überweisen.
Ziel dieser Maßnahmen ist, der Ausfuhr von Devisenerlösen russischer Steuerzahler ins Ausland vorzubeugen, insbesondere in Steueroasen sowie zur Stabilisierung des russischen Rubels beizutragen angesichts der harten Sanktionen.
Russland hat am 1. März seinen Luftraum für Schweizer Fluggesellschaften gesperrt. / Lenta.ru
Operativer Sanktions-Stab
Am 1. März wurde zudem die Gründung einer Operativen Zentrale zur Abwehr von Sanktionen verkündet unter der Leitung des russischen Ministerpräsidenten Michail Mischustin. Seine Stellvertreter sind der erste Vizepremier Andrej Beloussow und der Oberbürgermeister Moskaus, Sergej Sobjanin.
Kein Ausstieg aus russischen Vermögenswerten
Die russische Regierung will zudem ausländischen Investoren zeitweise die Möglichkeit einschränken, ihre Unternehmensbeteiligungen in Russland abzustoßen. Ziel sei, „den Geschäftskreisen die Möglichkeit zu geben, ausgeglichene Entscheidungen zu treffen“. Nach Angaben des russischen Premierministers liegt bereits ein entsprechender Gesetzentwurf vor.
Am 4. März findet eine außerordentliche Sitzung des russischen Parlamentsoberhauses statt, in der ein Paket von sanktionsbedingten Anti-Krisen-Maßnahmen diskutiert wird. Eine weitere Sitzung ist für 10. oder 11. März angesetzt. / RBC
Russland hat von diesem Mittwoch, 2. März, an die Ausfuhr von ausländischem Bargeld im Wert von umgerechnet 10.000 Dollar verboten. Ein entsprechendes Dekret hat gestern spät am Abend der russische Präsident veröffentlicht.
Darüber hinaus sieht das Dekret ab Mittwoch ein spezielles Verfahren für eine Reihe von Transaktionen von russischen Steueransässigen mit ausländischen Personen vor, die „mit unfreundlichen Nationen verbunden sind“. Auf im Ausland eröffnete Konten darf kein Geld mehr überwiesen werden. Ausnahmen sind möglich – nur durch Genehmigungen einer speziellen Regierungskommission.