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Fundamentals nach Doc: Royal Dutch Shell

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Gruppe: Value Investing   Forum: Börse
Shell B Plc kein aktueller Kurs verfügbar
 
stksat|229130.:

Es liegt jetzt alles an der Ölpreisenwicklung

 
09.03.20 16:25
Sollten die Akteure am Ölmarkt nicht zur Vernunft kommen und ein Preiskrieg ausbrechen, weil sie die Förderung ausgerechnet bei fallender Nachfrage ausweiten, dann kann es ganz schön weit noch nach unten gehen. Mein Ölplattformbetreiber Transocean, hat sich wie seine Konkurrenten nie mehr erholt. Einziger momentaner Lichtblick, die US-Fracking-Industrie hält so tiefe Preise nicht lange aus. Zudem kommen jetzt auch noch die Kurszielabstufungen erschwerend hinzu.
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duftpapst2:

wo liegt füür den investierten

 
09.03.20 17:04
denn der Unterschied zwischen Aktien Sorte A oder Sorte B  ?

Preis scheint identisch.
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>Depots
börsenfurz1:

Ganz einfach

 
09.03.20 18:18
B ist Quellenstuer frei weil eben GB und nicht NL
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>1x bewertet
>Depots
börsenfurz1:

siehe, hier

 
09.03.20 18:21
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>Depots
darote:

Quellensteuer gibt es seit diesem Jahr

4
09.03.20 18:24
in den NL nicht mehr

Abschaffung der Kapitalertrag-/Quellensteuer ab 2020

www.gtkp.de/aktuelles/steuermeldungen-niederlande/
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>4x bewertet
DaSimmerl:

Shell A/B

 
09.03.20 18:25
Die Shell A Aktie unterliegt niederländischem Steuerrecht. Hier wird 15% Quellsteuer einbehalten (ist voll anrechenbar). Klasse B unterliegen britischen Steuerrecht und haben keinen Quellsteuerabzug (also werden "normal" mit KapESt + Soli besteuert).
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Gonzodererste:

abwarten

 
09.03.20 18:26
da gibt es keine endgültige Aussage, geplant war die Abschaffung das ist richtig  aber es gab Debatten darüber, Status Quo unbekannt, jedenfalls mir,

ich denke ich werde die nächsten Tage mal ein Finanzamt in Holland anrufen und mich schlau machen!
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DaSimmerl:

Shell A/B

 
09.03.20 18:27
Ist mir neu, dass es keine Quellsteuer mehr gibt in den Niederlanden. Danke für die Info!
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Buggi62:

Einfach die B Aktie kaufen

 
10.03.20 21:04
Da wird keine Quellensteuer einbehalten  
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11.03.20 09:42
Aktie ist aber auch egal, solange die ausl. Quellensteuer bei max. 15% liegt.
Weil dann die KESt. um exakt die ausl. Quellensteuer geringer ist.
Unterm Strich zahlt man dann halt an zwei Finanzämter, aber die Summe der Steuer bleibt gleich...
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>1x bewertet
K0MP4SS:

Quellensteuer gibts nicht mehr

 
12.03.20 10:46
Ralfine_S, die Quellensteuer gibts mMn seit diesem Jahr nicht mehr.
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K0MP4SS:

Quelle

 
12.03.20 10:47
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ralfine_s:

KOMPASS

 
12.03.20 11:05
Ja und?
Dafür zahlst halt die 15% jetzt an das deutsche Finanzamt.
Weil die 15% ausl. Quellensteuer nicht mehr angerechnet werden kann.
(Es sei denn, Du hast nen guten Draht in die Cum-Ex-Gemeinde...)

Alles nur viel heiße Luft um nix.
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>1x bewertet
ParadiseBird:

@ ralfine, QSt

 
12.03.20 12:39
Beim dt. Finanzamt  lässt sich die Kapitalertragssteuer ja ggf. zurückholen - entsprechend niedriges Einkommen oder hohe Abzüge vorausgesetzt. Bei einem ausländischen Finanzamt ist die QSt zumeist erstmal weg bzw. es ist ein kleinerer Teil zurückholbar - geeignetes Doppelbesteuerungsabkommen vorausgesetzt.

Die Shell B - Aktien sind dennoch anders als die A-Aktien, weil hier zweimal die Währung umgerechnet wird: du kriegst die Dividende in $, der wird in britische Pound umgerechnet, und das wird in € gutgeschrieben bei dir. Könnte sein, dass dabei ein paar Umrechnungsspesen hängenbleiben.

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oli59:

Leute, gebt doch nicht einfach ungeprüft solche

2
12.03.20 13:19
Falschmeldungen oder Fakes weiter. Die niederländische Quellensteuer wurde nie abgeschafft. Mir ist sie in diesem Jahr schon dreimal abgezogen worden. Und ich bin froh, dass sie nicht abgeschafft wurde!
Jetzt fragt aber nicht "warum"? Auch das wurde hier in den verschiedensten Foren schon mehrmals ausführlich erläutert.
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>2x bewertet
ralfine_s:

@ParadiesBird

 
12.03.20 14:48
Wenn Du das Thema "Steuern zurückholen" ansprichst, dann ist da natürlich etwas dran.
Aber die jährl. 800 Euro Freibetrag sind idR. nicht der Rede wert (weil sie eh von anderen Dividenden etc.) in Beschlag genommen werden. Und gerade die NL gehören jetzt nicht zu den Problemfällen, wenn es darum geht ausl. Quellensteuer zurückzuholen.

Das einzige Ziel meiner Anmerkung war dem Eindruck zu widersprechen, daß man bei entfallender Quellensteuer am Ende "mehr cash in de Täsch" hat. Das stimmt so (erstmal) nämlich nicht.

Die Anmerkung mit den verschiedenen Währungen ist richtig, aber die Umrechnung findet "nur auf dem Papier" statt.
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>1x bewertet
ParadiseBird:

@ ralfine, QSt nochmals

 
12.03.20 15:10
Die Niederlande ziehen 15% QSt ab, und davon gibt es nichts zurück. (D.h. diese 15% sind endgültig weg.) Und da hilft auch der Freibetrag von 801 € nichts dran. Via Doppelbesteuerungsabkommen ist von Ländern mit mehr als 15% QSt. meist der die 15% übersteigende Teil zurückzufordern, aber eben nur der (Beispiele sind die Schweiz und Dänemark (wo es derzeitig ganz lange dauert)).

Wenn jemand einen Steuersatz unterhalb von 26,375 % (KESt + Soli) hat, kriegt er ohne die Quellensteuer in den Niederlanden jedenfalls mehr zurück und hat so mehr in der Tasche (weil in D dann mehr abgezogen wird und er davon mehr zurückkriegt). Und in dieser Situation sind eben die B-Aktien klar vorzuziehen - selbst wenn diese einen engeren Markt haben etc.
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mc.cash:

Nicht die Niederländer

 
12.03.20 15:16
kassieren die QS sondern die Banken die ziehen weiterhin 15 % ab obwohl sie abgeschafft wurde.
www.gtkp.de/aktuelles/steuermeldungen-niederlande/
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ralfine_s:

@ParadiseBird

 
12.03.20 15:26
Alles richtig, was Du sagst,

bis auf den Denkfehler hier:

"Wenn jemand einen Steuersatz unterhalb von 26,375 % (KESt + Soli) hat, kriegt er ohne die Quellensteuer in den Niederlanden jedenfalls mehr zurück und hat so mehr in der Tasche (weil in D dann mehr abgezogen wird und er davon mehr zurückkriegt)."

Wenn Du Dir nämlich mal ne Jahressteuerbescheinigung Deiner Bank anschaust, dann wirst Du dort die Position "angerechnete ausl. Quellensteuer" finden . D.h. das dt. Finanzamt berücksichtigt bei seinen Berechnungen eben auch die 15 % ausl. Q-Steuer. Aber eben nur die 15%, weshalb Du Dir die darüber hinaus bestehenden Prozente (bspw. in der Schweiz) vom Ausland zurückholen kannst / mußt.

Aber ist mir eigentlich auch egal. Denk halt was / wie Du magst.
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#345

ParadiseBird:

@ ralfine

 
12.03.20 15:54
Also ja, die abgezogene QSt wird berücksichtigt.

Das heißt:
Bei 15% QSt wird in D nur noch 10% abgezogen. Nur diese 10% lassen sich dann per Steuererklärung in D wieder zurückholen, wenn der persönliche Steuersatz entsprechend gering ist. Natürlich werden die 15% auf den Betrag der Steuer in D angerechnet, das nützt jedoch demjenigen rein gar nichts, der gar keine Steuern in D bezahlen muss (diese Anrechnung verfällt dann eben sinnloserweise).

Ohne Abzug von QSt zieht der Fiskus die 26,375% ein. Bei geringem Steuersatz lassen sich diese ganz bzw. großteils zurückholen. Im Endergebnis ist es jedenfalls mehr.

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ralfine_s:

@ParadiseBird

 
12.03.20 16:19
Ok, dann vervollständige mein obiges Posting 338 in der Form:

"Gilt nur für Leute mit nem pers. Steuersatz beim dt. Fiskus von mind. 15%."
Aber wen betrifft das schon?
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>1x bewertet
ParadiseBird:

@ ralfine, wen betriffts?

 
12.03.20 17:10
"Gilt nur für Leute mit nem pers. Steuersatz beim dt. Fiskus von mind. 15%."
Aber wen betrifft das schon?

Ziemlich viele. Mal gerechnet: Um als Single auf einen Durchschnittssteuersatz von 15% zu kommen, braucht es ein zu versteuerndes Einkommen von 25.260 €. Das Bruttoeinkommen liegt dann noch um den Grundfreibetrag von 9.408 € und alle möglichen Abzüge (Sozialbeiträge, Freibeträge, sonstige Versicherungen, außergew. Belastungen etc.) höher. Wenn ich die Abzüge mal mit 5.000 € rund ansetze, braucht es ein Brutto von 39.668 € oder ca. 3.306 € / Monat.

Und das haben keinesfalls alle, zB die meisten Rentner, Kleinunternehmer, Nicht-Voll-Arbeitende, Berufsanfänger, Nicht-Akademiker, Nicht-Multimillionäre, oder eben auch Leute, die geschickt gestalten können, usw.

Und hier bei Royal Dutch geht es auch noch um echt hohe Dividenden, die Div.rendite ist geradezu riesig.  
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Nobody II:

Laut Rentenbescheid

 
12.03.20 17:47
liegt das Durchschnittseinkommen bei ca. 39.000 € und die Daten von der Rente greifen ja nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß
Nobody II
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Revan:

null Quellensteuer

 
12.03.20 18:38
Die meisten die sich belesen haben kaufen die B-Aktie. Ist halt am einfachsten und unkompliziert, da erst gar nichts an Quellensteuer abgezogen wird.
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