Aus der FTD vom 20.11.2002
Eichel öffnet neues Steuerschlupfloch
Von Jens Tartler, Berlin
Finanzminister Hans Eichel schafft mit seinem Steuergesetz ein neues Schlupfloch für Besitzer großer Aktienpakete. In dem Gesetz, das Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, ist eine folgenschwere Änderung vorgesehen.
Der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent soll nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne. Gelten würde nicht mehr Paragraf 17, sondern Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. "Das würde die Regierung Milliarden kosten", sagte Jürgen Lüdicke, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC) und Professor an der Uni Hamburg, der FTD. Bisher werden Gewinne aus dem Verkauf solcher wesentlichen Beteiligungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert: Der Gewinn wird nur zur Hälfte herangezogen, doch gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern sind das insgesamt über 50 Prozent. Unter dem Strich ergibt sich eine Belastung von gut 25 Prozent.
Mit Eichels neuer Steuer würden nur noch 15 Prozent auf einen angenommenen Veräußerungsgewinn von zehn Prozent fällig. Die pauschalierte Einkommensteuer ergibt nach dem Regierungsmodell 1,5 Prozent des Verkaufserlöses. Wer nachweist, dass sein Gewinn niedriger ist als zehn Prozent, zahlt entsprechend weniger. "Das ist für Großaktionäre ein Riesenvorteil", sagte Hartwig Welbers von PwC in Düsseldorf. Wenn die Regierung Paragraf 17 abschaffe, gebe es im Gesetz keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionären mehr.
Nach geltendem Recht können Kleinaktionäre Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei kassieren, wenn sie zwischen Kauf und Verkauf die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten haben. Wer dagegen eine Beteiligung von mindestens einem Prozent an einem Unternehmen hält und verkauft, muss Kursgewinne jetzt mit seinem Steuersatz versteuern.
Interessant für Immobilienspekulanten
Im neuen Gesetz soll die Spekulationsfrist abgeschafft werden - und mit ihr die besondere Behandlung beim Verkauf größerer Aktienpakete. Die neue Regelung würde nicht nur Großaktionären Vorteile bringen, sondern auch Familien, die GmbH-Anteile verkaufen wollen. Auch die Private-Equity-Branche profitierte.
Berater Lüdicke weist darauf hin, dass Eichels Plan auch für Immobilienspekulanten interessant sei. Bei Immobilien soll die Spekulationsfrist von zehn Jahren fallen und durch eine Pauschalsteuer von 15 Prozent auf den Gewinn ersetzt werden. Wer einen Acker kaufe und dafür sorge, dass er Bauland werde, der könne in kürzester Zeit einen enormen Spekulationsgewinn zu einem niedrigen Steuersatz einstreichen, sagte Lüdicke.
Das Finanzministerium bestätigte die geplante Änderung. Zu den möglichen Folgen konnte das Ministerium noch keine Stellung nehmen. Das Eichel-Ressort war am Dienstag vor allem damit beschäftigt, die Pläne für die Besteuerung von Investmentfonds klarzustellen. Dabei unterscheidet man zwischen Verkaufsgewinnen aus dem laufenden Geschäft der Fonds und dem Verkauf von Fondsanteilen durch den Anleger.
Zwei Fälle
Im ersten Fall gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten werden und ob der Fondsanteil beim Anleger zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Bisher wurden die Gewinne nur besteuert, wenn sie vom Fonds an Anteilseigner ausgeschüttet wurden, die ihre Anteile im Betriebsvermögen hielten. Verkaufsgewinne sollen dem persönlichen Steuersatz unterliegen, Gewinne aus Aktienverkäufen dem Halbeinkünfteverfahren.
Verkaufen Anleger nun ihre Fondsanteile (Fall zwei), werden die einbehaltenen Erträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen, weil darauf schon Steuern berechnet wurden. Bei Fonds, die vor Gesetzesbeschluss gekauft wurden, gelten zehn Prozent des so gekürzten Gewinns. Bei Neufällen wird der Gewinn anhand der Anschaffungskosten ermittelt. Als Steuersatz gilt in jedem Fall die neue Pauschalsteuer von 15 Prozent.
© 2002 Financial Times Deutschland
Eichel öffnet neues Steuerschlupfloch
Von Jens Tartler, Berlin
Finanzminister Hans Eichel schafft mit seinem Steuergesetz ein neues Schlupfloch für Besitzer großer Aktienpakete. In dem Gesetz, das Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, ist eine folgenschwere Änderung vorgesehen.
Der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent soll nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, sondern mit der neuen Pauschalsteuer auf Verkaufsgewinne. Gelten würde nicht mehr Paragraf 17, sondern Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes. "Das würde die Regierung Milliarden kosten", sagte Jürgen Lüdicke, Partner bei PricewaterhouseCoopers (PwC) und Professor an der Uni Hamburg, der FTD. Bisher werden Gewinne aus dem Verkauf solcher wesentlichen Beteiligungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert: Der Gewinn wird nur zur Hälfte herangezogen, doch gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern sind das insgesamt über 50 Prozent. Unter dem Strich ergibt sich eine Belastung von gut 25 Prozent.
Mit Eichels neuer Steuer würden nur noch 15 Prozent auf einen angenommenen Veräußerungsgewinn von zehn Prozent fällig. Die pauschalierte Einkommensteuer ergibt nach dem Regierungsmodell 1,5 Prozent des Verkaufserlöses. Wer nachweist, dass sein Gewinn niedriger ist als zehn Prozent, zahlt entsprechend weniger. "Das ist für Großaktionäre ein Riesenvorteil", sagte Hartwig Welbers von PwC in Düsseldorf. Wenn die Regierung Paragraf 17 abschaffe, gebe es im Gesetz keine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinaktionären mehr.
Nach geltendem Recht können Kleinaktionäre Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei kassieren, wenn sie zwischen Kauf und Verkauf die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten haben. Wer dagegen eine Beteiligung von mindestens einem Prozent an einem Unternehmen hält und verkauft, muss Kursgewinne jetzt mit seinem Steuersatz versteuern.
Interessant für Immobilienspekulanten
Im neuen Gesetz soll die Spekulationsfrist abgeschafft werden - und mit ihr die besondere Behandlung beim Verkauf größerer Aktienpakete. Die neue Regelung würde nicht nur Großaktionären Vorteile bringen, sondern auch Familien, die GmbH-Anteile verkaufen wollen. Auch die Private-Equity-Branche profitierte.
Berater Lüdicke weist darauf hin, dass Eichels Plan auch für Immobilienspekulanten interessant sei. Bei Immobilien soll die Spekulationsfrist von zehn Jahren fallen und durch eine Pauschalsteuer von 15 Prozent auf den Gewinn ersetzt werden. Wer einen Acker kaufe und dafür sorge, dass er Bauland werde, der könne in kürzester Zeit einen enormen Spekulationsgewinn zu einem niedrigen Steuersatz einstreichen, sagte Lüdicke.
Das Finanzministerium bestätigte die geplante Änderung. Zu den möglichen Folgen konnte das Ministerium noch keine Stellung nehmen. Das Eichel-Ressort war am Dienstag vor allem damit beschäftigt, die Pläne für die Besteuerung von Investmentfonds klarzustellen. Dabei unterscheidet man zwischen Verkaufsgewinnen aus dem laufenden Geschäft der Fonds und dem Verkauf von Fondsanteilen durch den Anleger.
Zwei Fälle
Im ersten Fall gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder einbehalten werden und ob der Fondsanteil beim Anleger zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Bisher wurden die Gewinne nur besteuert, wenn sie vom Fonds an Anteilseigner ausgeschüttet wurden, die ihre Anteile im Betriebsvermögen hielten. Verkaufsgewinne sollen dem persönlichen Steuersatz unterliegen, Gewinne aus Aktienverkäufen dem Halbeinkünfteverfahren.
Verkaufen Anleger nun ihre Fondsanteile (Fall zwei), werden die einbehaltenen Erträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung abgezogen, weil darauf schon Steuern berechnet wurden. Bei Fonds, die vor Gesetzesbeschluss gekauft wurden, gelten zehn Prozent des so gekürzten Gewinns. Bei Neufällen wird der Gewinn anhand der Anschaffungskosten ermittelt. Als Steuersatz gilt in jedem Fall die neue Pauschalsteuer von 15 Prozent.
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