Frage zur T- Rechnung

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schmuggler:

Frage zur T- Rechnung

 
19.07.01 12:15
Ich hatte vor ein paar Tagen meine t-online Rechnung erhalten und glaubte meinen Augen nicht zu trauen: 1100 DM! Abrechnungszeitraum von 16.12.00!! bis aktuell. Eine Frechheit!Ich rief dort natürlich sofort an und wurde erfolgreich vertröstet: "Nein, wir werden das Geld natürlich nicht von ihrem Konto einziehen bis das Ganze geklärt ist", versprach man mir. Das Geld wurde mittlerweile doch per Lastschrift abgebucht. Eine Teil-Monats-Rechnung davon war übrigens so hoch, dass ich pro Tag(inkl.Sa,So) etwa 14 Std im Netz hätte sein müssen. Utopisch!
Nun, wer kennt sich aus? Darf t-online jetzt Leistungen von Dezember 2000 einfordern, oder gibts da so etwas wie Verjährung? Soll ich die Abbuchung zurückholen?


Schmuggler
hjw2:

@schmuggler

 
19.07.01 12:22
keine Frage, zurück mit dem Ding...
Ich musste auf zu viel abgebuchte Beträge 3 Monate warten, bis die Rückerstattung kam.

Würde der Rechnungsabt. aber die Gründe der Rückbuchung mitteilen...Mail genügt
mfg
schmuggler:

@Hans

 
19.07.01 12:33
Ist die Rechnungsstellung für den Zeitraum von 7 Monaten, mal abgesehen von der Höhe, denn rechtens?  
hjw2:

@

 
19.07.01 12:45
Wenn die Forderungen berechtigt sind, ist auch ein Zeitraum von 7 Mon. 0K
Verjährung greift nicht!
Aktie-X:

T-Rechnung

 
19.07.01 12:54
Bei mir war es ähnlich. Meine Rechnung war allerdings nicht so hoch. Bei mir waren es 5 Monate. Ich hatte allerding bei T-online reklamiert das ich schon 3 Monate keine Rechnung zu meinem Onlineanschluß bekommen habe. Die Leistung von T-online wurde ja erbracht. Du hast nur eine chace wenn die Rechnung nachweislich zu hoch war.

Aktie-X
schmuggler:

@Aktie

 
19.07.01 13:09
Wie soll ich denen das nachweisen? Die werden voraussichtlich behaupten, dass ihre Zähler in Ornung sind und dass bei ihnen kein Fehler vorliegt. Und was dann??

@Hans: Kannst Wolfgang zu mir sagen :-)
luiza:

Noch eine wahre Geschichte zu T-Mobil:

 
19.07.01 13:13
Ich hatte bereits das Inkasso Institut (Dr. Dausend) am Hals mit Androhung des Gerichtsvollzieher: Aber der reihe nach.
-ich bekam eine Mahnung über ein XTRA Handy zum Preis von 99,--DM
-Anruf bei T-Mobil ( kostenpflichtige Nr.) daß ich noch nie ein Handy bekommen bzw. bestellt habe Antwort: Wir kümmern uns darum
- Danach Mahnung 2, wieder das selbe Spiel, diesmal auch schriftlich-Antwort wir kümmern uns darum
-danach am Ostersamstag Mahnung 3: Anruf um bitte so etwas zu unterlassen und androhung meines Anwaltes- antwort s.o.
1 Woche später Schreiben vom inkassoinstitut, mir platzte der Kragen
-Schriftliche Stellungnahme mit Androhung meines Anwaltes und kleinem Tip von mir sie sollten doch mal nachschauen wer die XTRA Card freischalten hat lassen!!!!!!
-Nach meinem Sardinien-Urlaub nun das Schreiben von Dr. Dausend das Verfahren gegen mich sein von der Klägerin eingestellt, Frechheit!
-Bis heute warte ich noch auf eine Entschuldigung der T-Mobil
blindfish:

Kann mindestens noch...

 
19.07.01 13:26
...drei, vier gleiche Geschichten wie luiza aus eigener Erfahrung erzählen! Es ist schon Gewohnheit, mindestens 1x pro Monat wegen Telefon, Internet oder Handy (da habe ich glücklicherweise Interkom, nicht aber meine Freundin) mit der "T-Family" zu telefonieren (na ja, regelmäßiges Telefonieren stärkt ja das Gemeinschaftsgefühl...)! Fazit: Saftladen!

Gruß blindfish.
schmuggler:

@Luiza

 
19.07.01 13:26
Innerhalb großer Unternehmen kommt es wohl oft zu solchen Fehlleistungen, da die eine Hand nicht weiß, was die andere tut.

Auf meinen Fall bezogen:
Auf die Anfrage, warum das mit dem Abbuchungsstop nicht geklappt hätte, kam die Antwort, dass diese innerbetrieblichen Wege oft 4 Wochen dauern!!! Da stelt man sich doch unwillkürlich die Frage, wozu eigentlich das Telefon und der Computer erfunden wurde. Ein echtes Armutszeugnis.


Schmuggler  
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