Ich hatte vor ein paar Tagen meine t-online Rechnung erhalten und glaubte meinen Augen nicht zu trauen: 1100 DM! Abrechnungszeitraum von 16.12.00!! bis aktuell. Eine Frechheit!Ich rief dort natürlich sofort an und wurde erfolgreich vertröstet: "Nein, wir werden das Geld natürlich nicht von ihrem Konto einziehen bis das Ganze geklärt ist", versprach man mir. Das Geld wurde mittlerweile doch per Lastschrift abgebucht. Eine Teil-Monats-Rechnung davon war übrigens so hoch, dass ich pro Tag(inkl.Sa,So) etwa 14 Std im Netz hätte sein müssen. Utopisch!
Nun, wer kennt sich aus? Darf t-online jetzt Leistungen von Dezember 2000 einfordern, oder gibts da so etwas wie Verjährung? Soll ich die Abbuchung zurückholen?
Schmuggler
Nun, wer kennt sich aus? Darf t-online jetzt Leistungen von Dezember 2000 einfordern, oder gibts da so etwas wie Verjährung? Soll ich die Abbuchung zurückholen?
Schmuggler