Verlustverrechnung / Steuerverprobung
Verlustverrechnung vom: ...........
Erläuterungen zur Verlustverrechnung
Die Verlustverrechnung (Steuerverprobung) wird dann vorgenommen, wenn im Nachhinein entstehende
Verluste innerhalb eines Jahres zu einer Verringerung der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer führen.
Dies kann z.B. bei Stornierungen von Erträgen oder Abrechnungen oder bei einer unterjährigen
Neuanlage/Erhöhung eines Freistellungsauftrags der Fall sein. Aufgrund der Verlustverrechnung werden
Ihre ursprünglichen Abrechnungen weder storniert noch neu abgerechnet.
Ziel der Verlustverrechnung ist, dass Sie als Kunde Ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nicht
mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Nach der Saldierung verbleibende Verluste
werden am Jahresende grundsätzlich in das Folgejahr übernommen. Eine Ausnahme bildet die noch nicht
verrechnete anrechenbare
dies sollte jedoch nicht als Kaufempfehlung gewertet werden,
traut niemandem - nicht mal mir ! > No Risk, No Fun <