Frage zur Abgeltungssteuer

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band_apart:

Frage zur Abgeltungssteuer

5
30.12.10 09:44
Hallo in die Runde!
Vielleicht kann mir jemand, der sich mit dem Vorgehen der depotführenden Banken mit der Abgeltungssteuer eine Auskunft geben:

Es geht darum, wie Gewinne aus Aktienverkäufen mit Verlusten verrechnet werden.

Wenn ich eine Aktie mit Gewinn verkaufe, führt die Bank doch die Abgeltungssteuer gleich direkt an den Fiskus ab, oder?

Was ist dann, wenn ich im selben Jahr eine Aktie mit Verlust verkaufe? Muss ich das dann über die Steuererklärung mit dem Gewinn verrechnen oder macht die Bank das auch automatisch? Evtl. in der Form, dass mir Geld von der  Bank wieder gutgeschrieben wird?
Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wäre eine nette Sache.

Freue mich über Antworten!

Slater:

doch so ist es, jedenfalls bei inländischen

5
30.12.10 09:48
Anbietern.

Auch anders herum: Machst Du zunächst Verluste, wird es Deinem Verlusttopf gutgeschrieben, dann sind die nächsten Gewinne erstmal steuerfrei (in gleicher Höhe)



Das war ein Qualitätsposting
Radelfan:

Antwort aus der Runde!

4
30.12.10 09:51
In deinem Beispielfall (der sich offenbar auf Verkäufe von Aktien bezieht, die du nach dem 31.12.2008 erworben hast) verrechnet die Bank deinen Verlust mit dem NÄCHSTEN "Gewinn-Verkauf". Der erzielte Verlust landet solange in einem "Verlusttopf". Das müsstest du auch aus der Abrechnung deiner Bank bei dem "Verlust-Verkauf" sehen können.

Wenn du allerdings nicht bis zum nächsten Gewinn-Verkauf warten willst, kannst du das auch in der Steuererklärung alles angeben (zusammen mit der entsprechenden Jahresbescheinigung von deiner Bank). Der einfachere Weg ist aber der oben geschilderte.
Megamod ly moderiert megamäßig
band_apart:

Achso, das heißt,

2
30.12.10 09:54
die Bank sammelt auch erstmal die Gewinne in einem "Gewinntopf" und führt erst nach der Verrechnung mit dem "Verlusttopf" am Jahresende das Geld an den Staat ab.

Deshalb kann die Bank das Geld dann auch direkt wieder an den Kunden zurückzahlen, falls zuviel in den Gewinntopf geflossen ist, weil das Geld noch nicht an den Staat abgeführt wurde und somit noch bei der Bank ist?

Hab ich das so richtig erfasst? Glaube ich jetzt zumindest, danke schonmal für das Qualitätsposting
krauty77:

Genau sehr gut erklärt von Slater

3
30.12.10 09:54
und Radelfan.
Nur noch eine Ergänzung.
Wenn du den Verlusttopf zurücksetzen lassen willst (auf 0), kannst du dir eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Deadline hierfür: 15. Dezember.
Macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn du mehrere Depotstellen hast.
Jetzt kommt mir wieder die Galle hoch, wenn ich bedenke, was ich vor ein paar Wochen an Abgeltungsteuer gezahlt habe. Kotz!
Die Altverluste habe ich in der letzter Steuererklärung schön verrechnen lassen. Zumindest etwas.
Gruß
krauty77:

#4 Nein.

3
30.12.10 09:57
Die Abgeltungsteuer wird sofort überwiesen unter Anrechnung des Verlusttopfes. Bei späteren verlustbehafteten Transaktionen gibt es eine Gutschrift.
Slater:

richtig, hör auf den krauty

2
30.12.10 09:58
der kennt sich aus

Ist ja auch schon lange dabei ;)
band_apart:

@Radelfan

3
30.12.10 09:58
Ich meinte eigentlich, ob der Verlust mit dem VOR dem Verlust-Verkauf stattgefundenen Gewinn-Verkauf von der Bank direkt verrechnet wird..
krauty77:

hehe Slater.. Danke für die Blumen

 
30.12.10 09:58
Scansoft:

Was ist eigentlich, wenn man

 
30.12.10 09:59
Altverluste hat (vor der Abgeltungssteuer) aber Abgeltungssteuer auf in diesen Jahr realsierte Gewinne gezahlt hat. Muss man diese in seiner Steuererklärung angeben, damit die Verluste entsprechend verrechnet werden können und man die gezahlte Abgeltungssteuer zurückerhält?
Der dicke Hintern hat an der Börse stets mehr Geld gebracht  als der schnelle Finger
Radelfan:

#8

 
30.12.10 10:00
Wenn du vor dem Gewinn-Verkauf bereits einen Verlust-Verkauf hattest, dann wird beim Gewinn-Verkauf natürlich der Verlust berücksichtigt. Der steht doch dann im Verlust-Verrechnungstopf und das müsste eigentlich aus der Bankabrechnung genau zu ersehen sein!
Megamod ly moderiert megamäßig
krauty77:

Die musst du im Rahmer der Steuererklärung mit

 
30.12.10 10:01
gezahlter Abgeltungsteuer verrechnen lassen.
Radelfan:

#10 Altverluste kannst du nur über die Steuererkl

 
30.12.10 10:02
mit deinen Neu-Gewinnen verrechnen lassen. Dafür benötigst du aber eine Bescheinigung deiner Bank (siehe #5)!
Megamod ly moderiert megamäßig
sektoid:

@band_apart

 
30.12.10 10:02
alles gewinne und verluste, die du bei der gleichen bank machst, werden dierkt
verrechnet. nur wenn du bei verschiedenen bank gewinne und verluste gemacht hast, wird das erst bei der steuererklärung ausgeglichen.
band_apart:

@#11

3
30.12.10 10:05
Genau anders herum meinte ich es: dass ich vor dem Verlust-Verkauf einen Gewinn-Verkauf hatte.

Aber wenn ich krauty richtig verstanden habe, ist es ganz einfach: der Gewinn-Verkauf wird besteuert und beim danach erfolgenden Verlust-Verkauf erhalte ich bares von der Bank?

Oh mann, ich glaube, ich muss verkaufen...
Verkaufen!
Verkaufen!!!!!!!!!!
Scansoft:

@radelfan, danke für die Antwort

 
30.12.10 10:06
Der dicke Hintern hat an der Börse stets mehr Geld gebracht  als der schnelle Finger
krauty77:

ganz ruhig...

 
30.12.10 10:07
ich habe vor ein paar Wochen mächtig Kasse gemacht.
Habe nur meine Abgeltungsteuer-freien Bestände, Ford Motor und Royal Bank of Scotland und 2-3 andere Werte behalten.
TraJoe:

scansoft

 
30.12.10 10:09
altverluste aus der zeit vor einfuehrung der abgeltungssteuer koennen nur zeitlich begrenzt gegen gewinne seit einfuehrung der abgeltungssteuer verrechnet werden. dazu muessen sie zunaechst vom FA festgestellt worden sein und vorgetragen werden. dann muessen diese verluste als erste ueber die steuererklaerung mit den angefallenen gewinnen verrechnet werden. dies geschieht, s.o., ueber die bankbescheinigung, die idR bis 15. Dezember beantragt werden musste.

disclaimer> post spiegelt mein persoenliches verstaendnis wider, keine steuerberatung!
krauty77:

Na ja...

3
30.12.10 10:14
diese Bankbescheinigung zum 15. weißt dann deine Verluste im Sinne der Abgeltungsteuer aus.
Der Fall ist mit Altverlusten anders gelagert.
Hier meine Situation.

1. 2009 Abgeltungsteuer gezahlt
2. Altverlust zum 31.12.2008 vorhanden (durch FA bestätigt im Rahmen Steuererklärung 2008)
3. neue Altverluste durch unterjährigen Verkauf 2009 (2008 gekauft)

Im 1. Q. 2010 habe ich die ganz normale Jahresbescheinigung meiner Bank bekommen (Stichtag: 31.12.2009)
Diese ganzen Werte habe ich in WISO eingetackert und die Verrechnung der Altverluste zum 31.12.2008 (2) und die Verrechnung der laufenden Altverluste  (3) mit den gezahlten Abgeltungsteuern (1).

Hat dann doch noch zum November 2010 geklappt. :)
band_apart:

Danke an die Informanten!

2
30.12.10 14:42
Now Schäuble has to pay back!
Puda:

@ band_apart #15+20

 
30.12.10 14:59
Sehe ich anders.
Fiktiver Start deines Depots:
Du machst Gewinn , zahlst AG Steuer.
Dann machst Du Verlust , und dieser Verlust wird geparkt in Deinem Verlusttopf.
Wenn Du jetzt wieder Gewinn machts, reduziert sich die AG-Steuer um den %ualen- Betrag aus dem Verlusttopf.
Wenn Dein Verlust-Trade der letzte Trade ever war, müsstest Du zum Jahresende einen Steuerausgleich machen, um Bares zurück zu bekommen.

mfg
Puda:

beispiel

 
30.12.10 15:03
fiktive AG Steuer 25%:

Trade 1
100 Gewinn: 25 Steuer
Trade 2
100 Verlust: keine Steuer natürlich, keine Rückzahlung für Trade 1, Verlusttopf 100
Trade 3
50 Gewinn: keine Steuer, da im Verlusttopf noch 100

oder
Trade 1
100 Gewinn: 25 Steuer
Trade 2
100 Verlust: keine Steuer natürlich, keine Rückzahlung für Trade 1, Verlusttopf 100
kein weiterer Trade (z.B. Depot geschlossen)
Steuererklärung machen und vom FA die 25 Steuer aus Trade 1 zurückholen

mfg
Terminator100:

bei der Diba nennt sich das Verlustverrechnung

2
30.12.10 15:08
habe heute noch Kohle zurückbekommenda ich im November Gewinne hatte und die Steuer einbehalten wurde ,  aber gestern habe ich noch nen Loser mit Vetlust verkauft und man hat mir die damals zuviel einbehaltene Steuer zurückerstattet.
Die Abführung der KaPErtrSt. von der Bank an den Staat erfolgt erst 2011
dies sollte jedoch nicht als Kaufempfehlung gewertet werden,
traut niemandem - nicht mal mir !           > No Risk, No Fun <
Puda:

@#23

 
30.12.10 15:17
Aha, man lernt nie aus.
Habe ich bei der unübersichtlichen Flatex Abrechnung noch nicht so mitbekommen.
Weiss jemand, wo man dort die Verrechnung nach Terminator100 sehen kann?
band_apart:

Vielleicht ist das ne Besonderheit der Diba?

2
30.12.10 15:27
Sarahspatz:

Was passiert eigentlich,

 
30.12.10 15:32
wenn man bei verschiedenen Banken jeweils den vollen Freistellungsbetrag angibt?
Fliegt das in jedem Fall auf oder werden da nur Stichproben gemacht?

Ich würd sowas natürlich niemals machen, also nur mal so aus Neugierde gefragt :-)
TraJoe:

puda & sarah

2
30.12.10 16:35
puda> alle banken in deutschland machen es mW so, allerdings ging es (zumindest anfangs) bei den weniger gut organisierten/informatisierten banken erst mit verzoegerung und bei den anderen schon direkt mit der abrechnung des verlustgeschaeftes. kann aber sein, dass mittlerweile alle aufgeruestet haben und die verrechnung direkt machen koennen.

sarah> ab 2011 koennen neue freistellungsauftraege bzw. aenderungen bestehender nur noch unter angabe der steuer-ID-nummer eingereicht werden, um die kontrollmoeglichkeiten der FAs zu verbessern. offenbar waren die bislang nicht ausreichend.
oldboy59:

ein link dazu

4
30.12.10 16:52
...wo das gut erklärt ist

www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/...n_und_Zufluessen
Terminator100:

Verlustverrechnung / Steuerverprobung bei der DIBA

2
30.12.10 20:02
Verlustverrechnung / Steuerverprobung
Verlustverrechnung vom: ...........

Erläuterungen zur Verlustverrechnung
Die Verlustverrechnung (Steuerverprobung) wird dann vorgenommen, wenn im Nachhinein entstehende
Verluste innerhalb eines Jahres zu einer Verringerung der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer führen.
Dies kann z.B. bei Stornierungen von Erträgen oder Abrechnungen oder bei einer unterjährigen
Neuanlage/Erhöhung eines Freistellungsauftrags der Fall sein. Aufgrund der Verlustverrechnung werden
Ihre ursprünglichen Abrechnungen weder storniert noch neu abgerechnet.
Ziel der Verlustverrechnung ist, dass Sie als Kunde Ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nicht
mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Nach der Saldierung verbleibende Verluste
werden am Jahresende grundsätzlich in das Folgejahr übernommen. Eine Ausnahme bildet die noch nicht
verrechnete anrechenbare
dies sollte jedoch nicht als Kaufempfehlung gewertet werden,
traut niemandem - nicht mal mir !           > No Risk, No Fun <
Müchü:

Verrechnung zwischen mehreren Banken

 
10.08.11 22:09
Hallo,

Hat hier schon jemand Erfahrung gemacht?

Ich habe bei Bank A einen Verlust von sagen wir 2000 Euro.
Bei Bank B hab ich einen Gewinn von 1000 Euro.

Jetzt kann ich ja die 1000 Euro bei der Steuererklärung angeben.

Aber was dann? Teile ich Bank A das nun mit? damit der Verlusttopf dann auf 1000 Euro gesenkt wird?
Kann ich auch die verbleibenden 1000 Euro minus auf Bank B umschreiben lassen, wenn ich z.B. das Konto bei Bank A nicht mehr haben will?

Danke für die Hilfe.
Wer nichts weiss, muss alles glauben....
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