STEUERHINTERZIEHUNG
Jagd auf Spekulanten
Die Finanzämter machen derzeit verstärkt Jagd auf unehrliche Kleinanleger. In einigen Bundesländern haben die Steuerbehörden die Überprüfung der Gewinne aus Börsengeschäften der Jahre 1998 bis 2000 zu einem Schwerpunktthema gemacht.
DDP
Üppige Gewinne im Börsenboom: Börse Frankfurt
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium diese Woche in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vorlegen wird.
Der Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke hatte sich beschwert, dass er zu den wenigen Anlegern gehöre, die realisierte Kursgewinne in ihrer Steuererklärung angeben. Währenddessen vertrauten die meisten anderen Anleger, so Tipke, zu Recht darauf, dass die Finanzämter ihre Börsengeschäfte nicht überprüfen. Dabei wisse der Fiskus genau, dass viele im Börsenboom üppige Gewinne realisiert und ihre Papiere innerhalb der steuerlich relevanten Frist von zwölf Monaten verkauft hätten.
Inzwischen, schreibt das Bundesfinanzministerium, gingen die Fahnder wesentlich strenger vor. So würden unter anderem verstärkt Freistellungsaufträge überprüft. Auch sei es den Finanzämtern in bestimmten Fällen erlaubt, die Depotunterlagen von Banken anzufordern. Tipke reichen diese Maßnahmen allerdings nicht aus: Er fordert, ähnlich wie schon seit langem bei Zinserträgen, eine Abschlagsteuer auf alle Aktiengewinne, die dann direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden könnte.
Jagd auf Spekulanten
Die Finanzämter machen derzeit verstärkt Jagd auf unehrliche Kleinanleger. In einigen Bundesländern haben die Steuerbehörden die Überprüfung der Gewinne aus Börsengeschäften der Jahre 1998 bis 2000 zu einem Schwerpunktthema gemacht.
DDP
Üppige Gewinne im Börsenboom: Börse Frankfurt
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium diese Woche in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesfinanzhof vorlegen wird.
Der Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke hatte sich beschwert, dass er zu den wenigen Anlegern gehöre, die realisierte Kursgewinne in ihrer Steuererklärung angeben. Währenddessen vertrauten die meisten anderen Anleger, so Tipke, zu Recht darauf, dass die Finanzämter ihre Börsengeschäfte nicht überprüfen. Dabei wisse der Fiskus genau, dass viele im Börsenboom üppige Gewinne realisiert und ihre Papiere innerhalb der steuerlich relevanten Frist von zwölf Monaten verkauft hätten.
Inzwischen, schreibt das Bundesfinanzministerium, gingen die Fahnder wesentlich strenger vor. So würden unter anderem verstärkt Freistellungsaufträge überprüft. Auch sei es den Finanzämtern in bestimmten Fällen erlaubt, die Depotunterlagen von Banken anzufordern. Tipke reichen diese Maßnahmen allerdings nicht aus: Er fordert, ähnlich wie schon seit langem bei Zinserträgen, eine Abschlagsteuer auf alle Aktiengewinne, die dann direkt von den Banken einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden könnte.