– Unpraktikables ständiges Auskunftsrecht
Der Bundesrat schlägt vor, dass Aktionäre jederzeit, d.h.
auch ausserhalb der Generalversammlung ein schriftliches
Auskunftsrecht haben sollen. Der Verwaltungsrat würde
verpflichtet, eine verlangte Auskunft innert 60 Tagen
schriftlich zu erteilen oder eine allfällige Verweigerung der
Auskunft zu begründen (Art. 679 VE-OR). Insbesondere bei
Publikumsgesellschaften mit Tausenden von Aktionären
würde diese Ausweitung und Formalisierung des Auskunftsrechts
zu einem unverhältnismässig hohen administrativen
Mehraufwand führen. In der vorgesehenen
Form dürfte das Auskunftsrecht bereits aus rein organisatorischen
Gründen (wenn überhaupt) nur schwierig zu garantieren
sein. Zudem enthält der Vorschlag ein Missbrauchspotenzial
für querulatorische Aktionäre.
Je besser ein Unternehmen seine Aktionäre im Allgemeinen
informiert, desto geringer ist deren Bedürfnis nach
einem ständigen, individuellen und schriftlichen Auskunftsrecht.
Gerade das digitale Zeitalter ermöglicht zunehmend
die kontinuierliche und kostengünstige Bereitstellung
von leicht zugänglichen Informationen. Diese
Möglichkeiten werden von den Unternehmen denn auch
immer häufiger genutzt, z.B. durch den Einsatz des Internets.
www.economiesuisse.ch/web/de/...s/dosspol_CorpLaw_20060320.pdf
Was macht man nun?
Wenn ich Filmconfect schreibe bekomme ich sowieso keine Antwort.
Kann man dagegen Klagen?