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Tja Klausi (joelu) was soll noch groß losgehen? Wenn das Urteil gegen RTL nicht die erhofften sechstelligen Beträge eingebracht hat die hier so oft erwähnt wurden.
Wir hatten mal wieder Recht und wen willst du noch mit diesen billigen Pushversuchen beindrucken?
Das Urteil ist ein DESASTER für TCU:
"TCU AG: Schadenersatzurteil gegen RTL liegt vorVeröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Koblenz (pta035/22.07.2016/19:45) - Das Oberlandesgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag das Urteil des Landgerichtes Köln vom 26. Juli 2011 teilweise abgeändert und die Gegenseite verurteilt, an die Gesellschaft Eur 18.154,22 zu zahlen.[..]" (Quelle)
Die Rakete stürzt gerade ziemlich steil ab, die RTL Million an die man sich seit einem Jahrzehnt geklammert hat ist dahin - Piff-Puff. Man kann keine Fantasiezahlen mehr in die Bilanz buchen, was das heißt werden wir sehr bald sehen.
Anschnallen - der Absturz wird heftig!
adhoc.pressetext.com/news/1469209500348
Nicht einmal 20.000 Euro bekommt TCU, dafür aber die Verfahrenskosten aufgebrummt und musste natürlich einen Haufen Geld für die Anwälte ausgeben über all die Jahre.
Die Klage wird ein derbes Minusgeschäft für TCU gewesen sein.
Von den ganzen Nebenwirkungen mal abgesehen, denn damit ist der letzte Jahresbericht klar betrügerisch.
Die rechtswidrig dort eingebuchten 411.000 Euro sind mit dem Scheitern der Klage endgültig reine Fantasie. Eine Revision ist nicht möglich.
Eine Überschuldung kann damit nicht mehr geleugnet oder kaschiert werden. TCU hätte schon längst eine Fortführungsprognose veröffentlichen müssen.
"Anforderung einer Überschuldungsbilanz/Überschuldungsstatus
Die Rechtsprechung des BGH verlangt von dem Vorstand in der Krisensituation jederzeit, d. h. schlicht zur Tag- und Nachtzeit, eine Überschuldungsbilanz bzw. einen Überschuldungsstatus aufzustellen.
Dies gilt entsprechend für die Aufstellung des Liquidität- und Zahlungsplans, um die Zahlungsfähigkeit festzustellen. Verletzt er diese Pflicht, wobei bereits das fahrlässige Nichterkennen der Überschuldung genügt, so droht dem Vorstand die strafrechtliche und die zivilrechtliche Haftung.
Der Vorstand tut daher gut daran, bei ersten erkennbaren Anzeichen, eine entsprechende Überschuldungsbilanz aufzustellen."
-> www.dasagwissen.de/...zw.-fortf%C3%BChrungsprognose.html?src=1
Desaster!
Witzig am Rande: durch die Insolvenzverschleppung / das Nicht-Anerkennen der eigenen Überschuldung hat der Vorstand von TCU Zivilklagen gegen sich die Tür geöffnet. Wäre man immer im rechtlich gedeckten Rahmen geblieben könnte man nur das Vermögen der Gesellschaft heranziehen, aber nun sind sie wohl privat haftbar. Toll, oder? Vielleicht finden wir noch irgendwann den einen oder anderen glühenden Verehrer hier auf der Klägerseite, wenn das Kartenhaus vollends kollabiert. ^_^
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