Expertenvorschlag zur Steuerreform
Rot-Grün will Kapitalerträge bevorzugen
Von der rot-grünen Bundesregierung hatten sie den Auftrag für den Entwurf eines neuen Steuersystems erhalten. Jetzt legten die Sachverständigen ihren Vorschlag vor - und er hört sich auf den ersten Blick fast an, also ob er von der FDP wäre.
Berlin - Über die Anforderungen, die an ein ideales Steuersystem zu stellen sind, sind sich die Experten über die Parteigrenzen hinweg im Prinzip einig: Eine niedrige Belastung für die Steuerzahler, ausreichend Geld in den Kassen des Fiskus und womöglich eine segensreiche Steuerungswirkung für die Volkswirtschaft. So lässt sich auch - vereinfacht - die Aufgabe für die Experten von Sachverständigenrat, Max-Planck-Institut und ZEW umschreiben, die für die Regierung die Grundlagen für eine große Steuerreform in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten sollten.
Die stießen schnell an die Grenzen des Vorhabens. Denn niedrige Steuern lassen sich nicht ohne weiteres mit gesicherten Staatsfinanzen vereinbaren - jedenfalls nicht ohne die Liste der Aufgaben, die dem Staat zufallen, zu beschneiden. Betroffen davon wären zwangsläufig die Sozialleistungen - und das wäre für große Teile der SPD-Linken nicht verhandelbar.
Eng gesteckter Rahmen
Dem eng gesteckten Rahmen versuchen die Experten durch einen neuen Ansatz zu entkommen. Grundgedanke des neuen Steuersystems bleibe, so schrieben Mitglieder der Kommission in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen zu sichern. Dieser Einsicht folgend, plädieren die Experten für eine "duale" Einkommensbesteuerung. Einkommen aus Kapital soll danach niedriger besteuert werden, als solches aus Arbeit.
Kapitalerträge sollten "in jeder Form" mit 25 Prozent (inklusive Gewerbesteuer) belastet werden, so der Vorschlag. Erfasst sein müssten Kapitalerträge unabhängig von der Rechtsform von Unternehmen, unabhängig vom Objekt der Investition, vor allem aber auch unabhängig davon, ob mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert wurde. Die Einkommen aus Arbeit müssten progressiv besteuert werden, wobei die Sachverständigen keine Tarifsätze nennen.
Abgrenzung schwierig
Das Kernproblem eines solchen Steuersystems sehen die Autoren des Berichts, darunter der Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard, selbst: Wie lassen sich beide Steuerarten voneinander abgrenzen? Wenn man Unternehmen und Unternehmer gegenüber dem Steuerpflichtigen begünstigen wolle, stelle sich die Frage: "Soll der Kaufmann weniger Steuern zahlen als sein Prokurist? Soll der Seniorpartner einer Anwaltskanzlei einem niedrigeren Steuersatz unterliegen als sein angestellter Mitarbeiter?"
"Diesen Anspruch erfüllt eine Steuer, die Kapitalerträge in jeder Form mit einem Niedrigsteuersatz belegt, sei es die Eigenkapitalverzinsung in Körperschaften und Personengesellschaften, seien es die Erträge aus Fremdkapital, seien es die Einkünfte aus Immobilien und ähnlichen Anlagen", formulierten die Experten. Die Besteuerung von Arbeitseinkommen müsse unabhängig davon gelten, ob es sich bei den Besteuerten um Arbeitnehmer, Unternehmer oder Teilhaber von Gesellschaften handelt. Dabei gelte es ein Verfahren zu finden, das beide Besteuerungsformen beim einzelnen Besteuerten unterscheidet.
Kapitaleinsatz belohnen
"Es muss dafür gesorgt werden, dass in Höhe einer gesetzlich zu bestimmenden Verzinsung des eingesetzten Betriebskapitals ein niedriger Steuersatz angewandt wird, nur der übersteigende Gewinn wird dem progressiven Tarif unterworfen", schreiben die Experten. Geschehen sollte dies mit Hilfe eines Rechnungszinses, der den Kapitaleinsatz belohne. Je höher dieser Rechnungszins auf das eingesetzte Eigenkapital sei, desto höher sei die Begünstigung der Unternehmen. Die Entscheidung über diese Höhe sei daher ein "Politikum ersten Ranges". Die Experten schlugen in Abhängigkeit vom Marktzins eine Spanne zwischen fünf und zehn Prozent vor.
Derzeit zahlen deutsche Kapitalgesellschaften - mit der Körperschafts- und Gewerbesteuer - 38 bis 39 Prozent Steuern. Der Einkommensteuer-Höchstsatz, dem auch Personengesellschafter unterliegen, beträgt 42 Prozent.
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© SPIEGEL ONLINE 2005
Bevorzugung der Kapitalerträge , das ist doch was für Börsianer.
Rot-Grün will Kapitalerträge bevorzugen
Von der rot-grünen Bundesregierung hatten sie den Auftrag für den Entwurf eines neuen Steuersystems erhalten. Jetzt legten die Sachverständigen ihren Vorschlag vor - und er hört sich auf den ersten Blick fast an, also ob er von der FDP wäre.
Berlin - Über die Anforderungen, die an ein ideales Steuersystem zu stellen sind, sind sich die Experten über die Parteigrenzen hinweg im Prinzip einig: Eine niedrige Belastung für die Steuerzahler, ausreichend Geld in den Kassen des Fiskus und womöglich eine segensreiche Steuerungswirkung für die Volkswirtschaft. So lässt sich auch - vereinfacht - die Aufgabe für die Experten von Sachverständigenrat, Max-Planck-Institut und ZEW umschreiben, die für die Regierung die Grundlagen für eine große Steuerreform in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten sollten.
Die stießen schnell an die Grenzen des Vorhabens. Denn niedrige Steuern lassen sich nicht ohne weiteres mit gesicherten Staatsfinanzen vereinbaren - jedenfalls nicht ohne die Liste der Aufgaben, die dem Staat zufallen, zu beschneiden. Betroffen davon wären zwangsläufig die Sozialleistungen - und das wäre für große Teile der SPD-Linken nicht verhandelbar.
Eng gesteckter Rahmen
Dem eng gesteckten Rahmen versuchen die Experten durch einen neuen Ansatz zu entkommen. Grundgedanke des neuen Steuersystems bleibe, so schrieben Mitglieder der Kommission in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen zu sichern. Dieser Einsicht folgend, plädieren die Experten für eine "duale" Einkommensbesteuerung. Einkommen aus Kapital soll danach niedriger besteuert werden, als solches aus Arbeit.
Kapitalerträge sollten "in jeder Form" mit 25 Prozent (inklusive Gewerbesteuer) belastet werden, so der Vorschlag. Erfasst sein müssten Kapitalerträge unabhängig von der Rechtsform von Unternehmen, unabhängig vom Objekt der Investition, vor allem aber auch unabhängig davon, ob mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert wurde. Die Einkommen aus Arbeit müssten progressiv besteuert werden, wobei die Sachverständigen keine Tarifsätze nennen.
Abgrenzung schwierig
Das Kernproblem eines solchen Steuersystems sehen die Autoren des Berichts, darunter der Wirtschaftsweise Wolfgang Wiegard, selbst: Wie lassen sich beide Steuerarten voneinander abgrenzen? Wenn man Unternehmen und Unternehmer gegenüber dem Steuerpflichtigen begünstigen wolle, stelle sich die Frage: "Soll der Kaufmann weniger Steuern zahlen als sein Prokurist? Soll der Seniorpartner einer Anwaltskanzlei einem niedrigeren Steuersatz unterliegen als sein angestellter Mitarbeiter?"
"Diesen Anspruch erfüllt eine Steuer, die Kapitalerträge in jeder Form mit einem Niedrigsteuersatz belegt, sei es die Eigenkapitalverzinsung in Körperschaften und Personengesellschaften, seien es die Erträge aus Fremdkapital, seien es die Einkünfte aus Immobilien und ähnlichen Anlagen", formulierten die Experten. Die Besteuerung von Arbeitseinkommen müsse unabhängig davon gelten, ob es sich bei den Besteuerten um Arbeitnehmer, Unternehmer oder Teilhaber von Gesellschaften handelt. Dabei gelte es ein Verfahren zu finden, das beide Besteuerungsformen beim einzelnen Besteuerten unterscheidet.
Kapitaleinsatz belohnen
"Es muss dafür gesorgt werden, dass in Höhe einer gesetzlich zu bestimmenden Verzinsung des eingesetzten Betriebskapitals ein niedriger Steuersatz angewandt wird, nur der übersteigende Gewinn wird dem progressiven Tarif unterworfen", schreiben die Experten. Geschehen sollte dies mit Hilfe eines Rechnungszinses, der den Kapitaleinsatz belohne. Je höher dieser Rechnungszins auf das eingesetzte Eigenkapital sei, desto höher sei die Begünstigung der Unternehmen. Die Entscheidung über diese Höhe sei daher ein "Politikum ersten Ranges". Die Experten schlugen in Abhängigkeit vom Marktzins eine Spanne zwischen fünf und zehn Prozent vor.
Derzeit zahlen deutsche Kapitalgesellschaften - mit der Körperschafts- und Gewerbesteuer - 38 bis 39 Prozent Steuern. Der Einkommensteuer-Höchstsatz, dem auch Personengesellschafter unterliegen, beträgt 42 Prozent.
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© SPIEGEL ONLINE 2005
Bevorzugung der Kapitalerträge , das ist doch was für Börsianer.