EXKLUSIV: Behauptungen und Fakten über Kimvestor

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proxicomi:

EXKLUSIV: Behauptungen und Fakten über Kimvestor

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04.02.01 01:28
News

 

EXKLUSIV: Behauptungen und Fakten über Kimvestor AG
02.02.2001
Die in den vergangenen Tagen mehrfach von Kim Schmitz, dem vermeintlichen Retter des Internetunternehmens Letsbuyit.com, veröffentlichten Aussagen, entbehren in weiten Teilen jeglicher Grundlage. TELEBÖRSE-Online stellt deshalb den wichtigsten Behauptungen die Fakten gegenüber:
Behauptung: "Die bislang fehlende Handelsregister-Eintragung der Kimvestor AG ist kein Problem, da wir noch kein Rechtsgeschäft getätigt haben."

Fakt: Herr Schmitz behauptete am Freitag, 26.1.2001, in einem Interview des Nachrichtensenders n-tv, dass die Kimvestor AG zwei Risikokapitalfonds betreue und Start Up-Unternehmen entwickelt bzw. realisiert. Zudem hat Herr Schmitz mehrfach betont, die Kimvestor AG habe Letsbuyit eine kurzfristige Finanzspritze vermittelt. Ohne ein Rechtsgeschäft zu tätigen, sind diese Aktivitäten nicht vorstellbar.

Behauptung (gegenüber n-tv, am Mittwoch, 31.1.2001): "Die Kimvestor AG wurde vor drei Monaten gegründet und wir warten bereits seit mehreren Wochen auf die Eintragung beim Handelsregister."

Fakt: Laut dem im Internet veröffentlichten Aktienverkaufsprospekt wurde die Kimvestor AG bereits im Januar 2000 gegründet. Nach Informationen der TELEBÖRSE ging der Antrag zur Eintragung der Kimvestor AG beim Handelsregister aber erst am Montag, 29. Januar 2001, also nach Beginn der TELEBÖRSE-Recherchen, ein. Bis zur Eintragung, die vermutlich noch mehrere Wochen oder Monate dauern wird, heisst das Unternehmen Data Protect GmbH.

Behauptung (gegenüber N-TV, am Mittwoch, 31.1.2001): "Der im Internet veröffentlichte Verkaufsprospekt verstösst nicht gegen Gesetze, weil eine Mindesteinzahlung von 50.000 Euro vorgesehen ist."

Fakt: Das Prospekthaftungsgesetz schreibt Herrn Schmitz aufgrund der Mindesteinlage von 50.000 Euro nicht vor, einen Prospekt zu veröffentlichen. Da er sich jedoch für einen Prospekt entschieden hat, muss dieser sämtliche Anforderungen nach dem Prospekthaftungsgesetz erfüllen. Der § 264a STGB (Kapitalanlagebetrug) regelt die strafrechtliche Seite. Dabei spielen weder Mindesteinlagen noch formelle Vorschriften eine Rolle. Zitat: "Wer im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapieren (...) in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten (...) nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafen von bis zu drei "Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Behauptung: "Pro Sieben wird weitere finanzielle Mittel zur Rettung von Letsbuyit zur Verfügung stellen."

Fakt: Pro Sieben dementiert gegenüber der n-tv-Telebörse weitere Investitionen bei Letsbuyit und will stattdessen das bisherige Engagement komplett abschreiben.


gruß
proxi



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