EU verschärft Regeln gegen Mißbrauch an der Börsen
Die Richtlinie gegen Marktmißbrauch sollte manipulative Manöver an Europas Börsen erschweren.
WIEN. "Ich gehe davon aus, daß es bei einer Änderung der Rechtslage zu mehr Verurteilungen nach dem Insider-Straftatbestand als bisher kommen wird", erklärt der scheidende Leiter der Bundeswertpapieraufsicht (BWA), Thomas Goldmann, der "Presse". Die anstehenden Rechtsänderungen werden gegenwärtig auf europäischer Ebene vorbereitet.
Insider-Handel mit Aktien betreibt, wer an unveröffentlichte und kursrelevante Informationen gelangt und diese durch Aktiengeschäfte für die eigene Tasche nützt. So notwendig das Verbot solcher Machenschaften, für das Ansehen eines Finanzplatzes ist, so schwierig sind diese nachzuweisen. Seit dem Erlaß des Gesetzes hat es erst eine einzige Verurteilung gegeben.
Ein Grund dafür besteht in der beschränkten Kompetenz der BWA. Sie darf lediglich hat bei ihren Ermittlungen keine polizeilichen Gewalt und muß bei Verdachtsmomenten den Polizeiapparat mobilisieren - (anders etwa als die amerikanische Wertpapieraufsicht SEC). Laut Goldmann ist diese Zusammenarbeit bürokratisch sehr kompliziert und zeitaufwendig.
Der Fluß von Insider-Information laufe etwa in 80 Prozent aller Fälle über das Telephon. Die in diesem Zusammenhang interessanten Protokolle über Zeitpunkt, Dauer und Teilnehmer von Telephonaten muß die BWA im Moment noch über die Polizei besorgen. "Das kann dann schon ein bis zwei Jahre dauern", sagt Goldmann. In der EU-Richtlinie soll den Wertpapieraufsichten das Recht zugestanden werden, die prekären Protokolle selbst anzufordern. Auch bei den von der Behörde für eine Verurteilung zu sammelnden Beweisen wird künftig die Latte niedriger liegen.
Eine andere bevorstehende Neuerung: "Es ist bei uns erlaubt und üblich, daß etwa Banken Geschäfte mit Aktien machen, um den Kurs in eine bestimmte Richtung zu bewegen", erklärt Goldmann. Diese Kurspflege schaue so aus, daß "die Bank A von der Bank B Aktien über die Börse kauft und sie dann außerbörslich wieder an die Bank B verkauft". Geschäfte dieser Art würden mitunter bei sehr illiquiden Titeln vorgenommen, um den Markt in Bewegung zu bringen.
Aber auch die Kursmanipulation aus reinem Eigennutz ist noch legal. Wer einen Titel in der Absicht kauft, den Kurs nach oben zu treiben und die Aktien nach dem Anstieg sofort wieder abzustoßen, handelt rechtens - in Europa. "In den USA ist das verboten und wir werden jetzt mit den USA gleichziehen". Das in der Richtlinie vorgesehene Verbot der Kursmanipulation werde besonders für kleine illiquide Börsen wie Wien relevant. Weil dort die Manipulation relativ leicht - das heißt mit geringen Geldmitteln - vorgenommen werden kann.
Die Erlaubtheit bestimmter Manipulationsgeschäfte in Europa, erklärt Goldmann, sei übrigens der ursprüngliche Grund dafür, warum europäische Banken und Brokerhäuser nicht als Handelsmitglieder an der New Yorker Börse zugelassen sind, sondern über US-Institute ihre Geschäfte erledigen müssen. Ob sich das mit der Richtlinie ändert, ist natürlich nicht sicher. Schließlich, so Goldmann, sei das Verbot wohl auch aus "Wettbewerbs-Gründen" in Geltung.
Die Richtlinie gegen Marktmißbrauch sollte manipulative Manöver an Europas Börsen erschweren.
WIEN. "Ich gehe davon aus, daß es bei einer Änderung der Rechtslage zu mehr Verurteilungen nach dem Insider-Straftatbestand als bisher kommen wird", erklärt der scheidende Leiter der Bundeswertpapieraufsicht (BWA), Thomas Goldmann, der "Presse". Die anstehenden Rechtsänderungen werden gegenwärtig auf europäischer Ebene vorbereitet.
Insider-Handel mit Aktien betreibt, wer an unveröffentlichte und kursrelevante Informationen gelangt und diese durch Aktiengeschäfte für die eigene Tasche nützt. So notwendig das Verbot solcher Machenschaften, für das Ansehen eines Finanzplatzes ist, so schwierig sind diese nachzuweisen. Seit dem Erlaß des Gesetzes hat es erst eine einzige Verurteilung gegeben.
Ein Grund dafür besteht in der beschränkten Kompetenz der BWA. Sie darf lediglich hat bei ihren Ermittlungen keine polizeilichen Gewalt und muß bei Verdachtsmomenten den Polizeiapparat mobilisieren - (anders etwa als die amerikanische Wertpapieraufsicht SEC). Laut Goldmann ist diese Zusammenarbeit bürokratisch sehr kompliziert und zeitaufwendig.
Der Fluß von Insider-Information laufe etwa in 80 Prozent aller Fälle über das Telephon. Die in diesem Zusammenhang interessanten Protokolle über Zeitpunkt, Dauer und Teilnehmer von Telephonaten muß die BWA im Moment noch über die Polizei besorgen. "Das kann dann schon ein bis zwei Jahre dauern", sagt Goldmann. In der EU-Richtlinie soll den Wertpapieraufsichten das Recht zugestanden werden, die prekären Protokolle selbst anzufordern. Auch bei den von der Behörde für eine Verurteilung zu sammelnden Beweisen wird künftig die Latte niedriger liegen.
Eine andere bevorstehende Neuerung: "Es ist bei uns erlaubt und üblich, daß etwa Banken Geschäfte mit Aktien machen, um den Kurs in eine bestimmte Richtung zu bewegen", erklärt Goldmann. Diese Kurspflege schaue so aus, daß "die Bank A von der Bank B Aktien über die Börse kauft und sie dann außerbörslich wieder an die Bank B verkauft". Geschäfte dieser Art würden mitunter bei sehr illiquiden Titeln vorgenommen, um den Markt in Bewegung zu bringen.
Aber auch die Kursmanipulation aus reinem Eigennutz ist noch legal. Wer einen Titel in der Absicht kauft, den Kurs nach oben zu treiben und die Aktien nach dem Anstieg sofort wieder abzustoßen, handelt rechtens - in Europa. "In den USA ist das verboten und wir werden jetzt mit den USA gleichziehen". Das in der Richtlinie vorgesehene Verbot der Kursmanipulation werde besonders für kleine illiquide Börsen wie Wien relevant. Weil dort die Manipulation relativ leicht - das heißt mit geringen Geldmitteln - vorgenommen werden kann.
Die Erlaubtheit bestimmter Manipulationsgeschäfte in Europa, erklärt Goldmann, sei übrigens der ursprüngliche Grund dafür, warum europäische Banken und Brokerhäuser nicht als Handelsmitglieder an der New Yorker Börse zugelassen sind, sondern über US-Institute ihre Geschäfte erledigen müssen. Ob sich das mit der Richtlinie ändert, ist natürlich nicht sicher. Schließlich, so Goldmann, sei das Verbot wohl auch aus "Wettbewerbs-Gründen" in Geltung.