EU verlängert MwSt-Regelung für arbeitsintensive Dienstleistung
Brüssel (vwd) - Die EU-Staaten können ein weiteres Jahr eine ermäßigte Mehrwertsteuer (MwSt) auf bestimmte Dienstleistungen erheben. Einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission stimmte der EU-Ministerrat zu. Die Regelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2003. Neun EU-Staaten hatten mit Erlaubnis der EU seit Januar 2000 auf kleine Reparaturen, Renovierung von Privatwohnungen, Fensterreinigung, häusliche Pflegedienste und Friseurdienste einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz eingeführt.
Außerdem sollte geprüft werden, welche Auswirkungen eine solche MwSt-Senkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit haben. Die Ausnahme sollte ursprünglich nur bis Ende 2002 gelten. Im kommenden Jahr will die EU-Kommission Vorschläge vorlegen, um allgemein die Struktur von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen in den Mitgliedsländern zu überarbeiten. Im Zuge dieser Arbeiten soll dann auch die Auswirkung der Steuererleichterung für arbeitsintensive Dienstleistungen überprüft werden, wie die EU-Behörde im September mitgeteilt hatte.
Brüssel (vwd) - Die EU-Staaten können ein weiteres Jahr eine ermäßigte Mehrwertsteuer (MwSt) auf bestimmte Dienstleistungen erheben. Einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission stimmte der EU-Ministerrat zu. Die Regelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2003. Neun EU-Staaten hatten mit Erlaubnis der EU seit Januar 2000 auf kleine Reparaturen, Renovierung von Privatwohnungen, Fensterreinigung, häusliche Pflegedienste und Friseurdienste einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz eingeführt.
Außerdem sollte geprüft werden, welche Auswirkungen eine solche MwSt-Senkung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit haben. Die Ausnahme sollte ursprünglich nur bis Ende 2002 gelten. Im kommenden Jahr will die EU-Kommission Vorschläge vorlegen, um allgemein die Struktur von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen in den Mitgliedsländern zu überarbeiten. Im Zuge dieser Arbeiten soll dann auch die Auswirkung der Steuererleichterung für arbeitsintensive Dienstleistungen überprüft werden, wie die EU-Behörde im September mitgeteilt hatte.