klage abgewiesen; Düsseldorf (vwd) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klage des Düsseldorfer Flughafens gegen die Deutsche Lufthansa AG, Köln/Frankfurt, wegen Nachzahlung erhöhter Landegebühren abgewiesen. Diese Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, der Kartellsenat habe jedoch die Revision nicht zugelassen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf die Lufthansa noch zur Zahlung von rund 2,6 Mio EUR verurteilt. Hintergrund dazu war eine Erhöhung der Landegebühren durch den Flughafen zum 1. April 2000, die die Lufthansa und andere Fluggesellschaften abgelehnt hatten. +++ Eddy Holetic
vwd/18.6.2003/eh/mim
vwd/18.6.2003/eh/mim