11 von 40 Unternehmen mit einstweiliger Verfügung
rms Frankfurt - Mit Kinowelt, Digital Advertising und Travel24 haben am Mittwoch drei weitere Unternehmen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse erwirkt. Die Regeln waren am 1. Oktober in Kraft getreten und besagen, dass Gesellschaften, deren Kurs für einen bestimmten Zeitraum unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung unter 20 Mill. Euro liegt, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden können. Mit den einstweiligen Verfügungen billigt das Landgericht Frankfurt den Unternehmen eine "Schonfrist" von einem halben Jahr zu. In dieser Zeit können Gegenmaßnahmen wie zum Beispiel Reverse Splits oder Kapitalerhöhungen ergriffen werden. Dazu müssen in der Regel außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden.
Vorreiter der Klagewelle gegen das Delisting war der Prozessfinanzierer Foris, dessen Aktien mit einem Kurswert von 2,50 Euro von der Regelung zunächst gar nicht betroffen sind. Es folgten Advanced Medien, CPU, Abacho (vormals Endemann), Heiler, TelesensKSCL, Poet und Blue C. Die Mitteilung, dass eine einstweilige Verfügung erreicht wurde, hat jeweils zu heftigen Kursausschlägen geführt. So sprangen Blue C am Tag der Bekanntgabe um bis zu 130 %. Gestern stiegen Kinowelt in der Spitze um 42 %, Digital Advertising um 84 % und Travel24 ebenfalls um 42 %. Die Kursgewinne gingen in der Folge allerdings fast vollständig wieder verloren. Derweil ist unklar, ob die entsprechende Mitteilung über eine einstweilige Verfügung Ad-hoc-pflichtig ist. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüft dies gerade. Die Entscheidung dürfte von Interesse sein, weil in verschiedenen Fällen schon vor der Bekanntgabe deutliche Kurssteigerungen zu beobachtet waren.
Unterdessen hat die Deutsche Börse mitgeteilt, an den Delisting-Regeln und den entsprechenden Fristen festhalten zu wollen. Allerdings sind die Fristen de facto bereits ausgehebelt. Elf der derzeit rund 40 potenziell betroffenen Unternehmen haben einen Aufschub durchgesetzt. Nach Informationen der Börsen-Zeitung erwägen auch NSE Software und Fame entsprechende Schritte.
Börsen-Zeitung, 18.10.2001
rms Frankfurt - Mit Kinowelt, Digital Advertising und Travel24 haben am Mittwoch drei weitere Unternehmen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse erwirkt. Die Regeln waren am 1. Oktober in Kraft getreten und besagen, dass Gesellschaften, deren Kurs für einen bestimmten Zeitraum unter einem Euro notiert und deren Marktkapitalisierung unter 20 Mill. Euro liegt, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden können. Mit den einstweiligen Verfügungen billigt das Landgericht Frankfurt den Unternehmen eine "Schonfrist" von einem halben Jahr zu. In dieser Zeit können Gegenmaßnahmen wie zum Beispiel Reverse Splits oder Kapitalerhöhungen ergriffen werden. Dazu müssen in der Regel außerordentliche Hauptversammlungen einberufen werden.
Vorreiter der Klagewelle gegen das Delisting war der Prozessfinanzierer Foris, dessen Aktien mit einem Kurswert von 2,50 Euro von der Regelung zunächst gar nicht betroffen sind. Es folgten Advanced Medien, CPU, Abacho (vormals Endemann), Heiler, TelesensKSCL, Poet und Blue C. Die Mitteilung, dass eine einstweilige Verfügung erreicht wurde, hat jeweils zu heftigen Kursausschlägen geführt. So sprangen Blue C am Tag der Bekanntgabe um bis zu 130 %. Gestern stiegen Kinowelt in der Spitze um 42 %, Digital Advertising um 84 % und Travel24 ebenfalls um 42 %. Die Kursgewinne gingen in der Folge allerdings fast vollständig wieder verloren. Derweil ist unklar, ob die entsprechende Mitteilung über eine einstweilige Verfügung Ad-hoc-pflichtig ist. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüft dies gerade. Die Entscheidung dürfte von Interesse sein, weil in verschiedenen Fällen schon vor der Bekanntgabe deutliche Kurssteigerungen zu beobachtet waren.
Unterdessen hat die Deutsche Börse mitgeteilt, an den Delisting-Regeln und den entsprechenden Fristen festhalten zu wollen. Allerdings sind die Fristen de facto bereits ausgehebelt. Elf der derzeit rund 40 potenziell betroffenen Unternehmen haben einen Aufschub durchgesetzt. Nach Informationen der Börsen-Zeitung erwägen auch NSE Software und Fame entsprechende Schritte.
Börsen-Zeitung, 18.10.2001