Ich versuche mal eine verständliche Erklärung, wie mit dem Proxy Form zu verfahren ist, wenn man an dem AGM teilnehmen möchte:
Eigentlich muss das Proxy Form nur der Depotbank zugeleitet werden mit dem Auftrag, die entsprechende Weiterleitung an den Custodian zu veranlassen.
Als Shareholder oben in dem Proxy muss sich nämlich der Custodian eintragen. Und der Shareholder, also der Custodian, muss das Proxy unterschreiben und an das shares register weiter leiten.
Ferner sollte die eigene Bank das Feld mit der Aktienanzahl ausfüllen, kannt man aber vorgreifend auch schon selbst machen.
In das Kästchen danach ist der eigene Name einzutragen, zur Identifiaktion mit Angabe der Personalausweisnummer. Kann man auch selbst schon machen, müsste aber auch die Bank hinbekommen, da sie bei Eröffnung des Depots die Personalausweisnummer abfragte.
Also de facto erteilt der Custodian als Aktionär demjenigen, der auf das AGM möchte, die Vertretungsmacht (proxy). Klingt komisch, ist aber so ....
Die Depotbank muss also das Proxy - vermutlich über eine Sammelstelle - an den Custodian leiten, der das Proxy dann ausfüllt. Um sicher zu gehen, dass es auch geklappt hat sollte man siener Bank den Auftrag geben, dass sie eine Kopie des ausgefüllten Proxy vom Custodian anfordert und an einen slebst weiter leitet.
So verstehe ich das uns so hat mir das IR Office dies auch bestätigt.
Ob das jede Depotbank auch soi versteht und abarbeitet muss jeder selbst bei seiner Bank erfragen ...
Gruß
MMV
P.S: wer nicht selbst nach London fährt, aber einen Vertreter entsenden möchte, trägt einfach statt seinem eigenen Namen den des Vertreters mitsamt Personalausweisnummer ein. Im übrigen ist es dasselbe Verfahren!
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