Erbitte juristische Info zu Vertragslaufzeiten


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zit1:

Erbitte juristische Info zu Vertragslaufzeiten

 
04.06.02 13:24
Es geht um folgendes Problem: Ein Hausverwalter hat Wartungsverträge über 20 Jahre Laufzeit abgeschlossen und möchte nun die Wartungsfirma wechseln.
Welche Möglichkeiten gibt es? Wer hat Infos zu gesetzlichen Grundlagen (BGB) und/oder ähnlichen?  
Antworten
Kicky:

wie wärs wenn ihr Eigentümer den Hausverwalter

 
04.06.02 13:47
abwählt?wenn du eine bestimmte Anzahl Stimmen zusammen kriegst-ich glaube 30%-,kannste ne Eigentümerversammlung erzwingen und ihn ersetzen wegen Unfähigkeit.Wer macht schon solche langfristigen Verträge? würd ich mir jedenfalls nicht bieten lassen!
Antworten
Thomastrada.:

@Kicky

 
04.06.02 13:50
Zit ist dieser Hausverwalter! ;-)

Gruß,
T.
Antworten
Kicky:

ggg o.T.

 
04.06.02 13:53
Antworten
zit1:

Es geht darum,

 
04.06.02 15:00
vorhande Wartungsverträge vor deren Ablauf zu Kündigen.
Es gibt irgendeine gesetzliche Regelung für die maximale Dauer von Wartungsverträgen.
Wer kann Hinweise dazu geben?
Danke!  
Antworten
Eddie:

Bei Versicherungsverträgen

 
04.06.02 15:08
sind Laufzeiten von 10 und mehr Jahren (glaube ich) nur dann
zulässig, wenn dann die Konditionen gegenüber Verträgen mit
kurzer Laufzeit besser sind (also kostengünstiger).

Ob es sowas bei Wartungsverträgen gibt weiß ich nicht. Ich
kann mir aber vorstellen, daß bei 20 Jahren Laufzeit der
Kunde (hier die Hausverwaltung) übermäßig benachteiligt ist,
wenn kein finanzieller Anreiz zum Abschluß eines derart langen
Vertrages besteht.

   
Antworten
Grinch:

@eddie: Ein Versicherungsvertrag mit

 
04.06.02 15:12
10 Jahren Laufzeit ist nach 5 Jahren, jeweils zum Jahresende kündbar... darum bieten die Gesellschaften diese auch nicht mehr an!!!

Antworten
flamingoe:

Versuch`smal hier: Link für Recht

 
04.06.02 15:35

www.valuenet.de/tsolcgi/...surl=0.29236.0.0.0&tsstmplt=content

u.der Link auf die Hauptseite

www.valuenet.de/ie.html
Antworten
zit1:

Danke nochmals für Eure Hilfe,

 
05.06.02 12:47
wenngleich nichts gesetzmäßiges dazu darunter war.
Es geht hier übrigens um Wartungsverträge von Aufzuganlagen.
Der Link von flamingoe ist gut, doch leider auch hier keine spezifischen Angaben zu meiner Problemstellung.
Beste Grüße,
Zit  
Antworten
Kicky:

vielleicht sowas?

 
05.06.02 21:49
www.vertragstexte.de/     Wartungsvertragformular
sehr gut auch www.ra-hahn.de/  oben links auf Datenbank klicken und dann in Suche Wartungsvertrag eingeben-da sollteste wirklich was finden
Antworten
Kicky:

@Zit up! o.T.

 
06.06.02 11:07
Antworten
Reila:

BGB 314

 
06.06.02 11:41
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.  
Antworten
zit1:

Hallo Reila - vielen Dank!

 
06.06.02 12:36

Ich bin jetzt übrigens u.a. wieder in der Aufzugbranche tätig, in einem Super-Team.
Falls du also mal eine Aufzuganlage benötigst, Umbauten, Wartungen, Service o.ä., melde dich, wir bieten hohe Qualität zu reellen Preisen.

Wie würdest du z.Z. das Timing zum Kauf einer Immobilie in/um Berlin einschätzen?

Gruß,
Zit  
Antworten
Reila:

Hi Zit,

 
06.06.02 12:56
Preise sind im Keller und nahezu beliebig. Gute Baugrundstücke zu vernünftigen Preisen findet man zwar immer noch selten (Die billigen haben meist einen Haken.), aber günstige Einfamilienhäuser gibt es massenhaft. Haben gerade eine 3-Mio-DM-Villa für 415.000 € verkauft (Eigentümer im Knast). Das sagt doch alles. Also, wer kaufen will und Geld hat, der sollte das jetzt tun.

Viel Erfolg im neuen (alten) Job

R.  
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