Erbitte Hilfe


Thema
abonnieren
Beiträge: 14
Zugriffe: 806 / Heute: 2
zit1:

Erbitte Hilfe

 
17.12.01 15:33
kann mir bitte jemand sagen, ab welchem zeitraum rechnungen verjähren?
ich dachte nach 2 jahren.
da es sich um ein betrügerisches unternehmen handelt, werde ich nicht zahlen.
ich habe heute eine rechnung vom 27.05.99 erhalten. telefonisch wurde mir mitgeteilt, daß diese erst am 01.01.02 verjähren würde.
was passiert, wenn ich bis zum 01.01.02 nicht zahle?
vorraus dankend,
zit  
Antworten
Grinch:

Hängt davon ab ...

 
17.12.01 15:35
1. bist du kaufmann oder hast über die Firma gekauft: 2 Jahre

2. bist du privatmann oder hast privat gekauft: 4 Jahre

3. zwischen privatleuten 30Jahre
Antworten
Grinch:

uppps

 
17.12.01 15:40
es gilt das Jahr der Rechnungsstellung + 2 Jahre, wenn du nich zahlst kriegst du nen gerichtlichen Mahnbescheid und dann heissts ZWANGSVOLLSTRECKUNG.

Hoffe geholfen zu haben...

grinchige Grüße

Antworten
Twinson_99:

Ergänzung zu Grinch

 
17.12.01 15:51
bei 1 und 2 Beginnt die Frist mit Jahresende, und bei 3 mit Entstehen.

Da ändert sich aber einiges ab nächstem Jahr.

Twinson

de.geocities.com/your_investor
Antworten
cap blaubär:

wenn das ne betrügerische Firma iss

 
17.12.01 15:52
also die Leistung Kacke war musste nicht zwingend blechen allerdings wenn Gewährleistung am ende iss+keine verdeckten Mängel siehts übler aus wenns um richtig Kohle geht frag lieber nen Profi wie es um die Chancen steht und was der Spass kosten kann wir sind ja nur juristische Trockenschwimmer
blaubärgrüsse
Antworten
Linus:

hallo zit...Aufklärung...

 
17.12.01 15:52
die Verjährung beginnt immer zum ersten des folgenden Jahres. Somit tritt der Ablauf in deinem Fall, ab dem 01.01.2000 ein.

Die Verjährungsfrist kann unterschiedlich gestaltet sein. Generell gehe ich mal von der Konstallation Kauf Privat aus.

Verjährungsfrist betraegt somit 2 Jahre.

Aber Vorsicht: Die gesetzliche Hemmung tritt ein, wenn du angemahnst wirst, und dies ist der Fall, und somit besteht nach BGB auch keine Verjährung, sie tritt nicht am 01.01.2002 ein.

und Grinch hatte schon recht, wesentlich wird der gerichtliche Mahnbescheid. Auf diesen kann man dann noch Einspruch einlegen, wenn nicht hat man nach Frist eh verloren.

So will es das Gesetz

Linus
Antworten
Grinch:

Danke im vorraus schon mal vom Grinch

 
17.12.01 15:54
mal wieder altes wissen aufgefrischt. Dann kommt noch Fristunterbrechung durch Stundung dazu usw.

@twinson99 und wie läufts mit deinen Threads? jetzt besser besucht?

grinchige Grüße
Antworten
zit1:

Vielen Dank - echt grinchig... ;-)

 
17.12.01 15:56
es handelt sich um die rechnung einer firma an eine privatperson.
eigentlich ist es ein längst abgeschlossener versicherungschaden, doch die versicherung kann den vorfall heute nicht mehr nachvollziehen und sagt sie habe längst gezahlt, daher will die firma das geld jetzt von mir.
ich konnte mir am telefon lautstarkes gelächter nicht verkneifen... :-)
auf jeden fall sind die plötzlich sowas von freundlich...  
Antworten
Twinson_99:

@ Grinch - Danke. Bessert sich. o.T.

 
17.12.01 15:57
Antworten
zit1:

Hahaha - es wird immer besser...

 
17.12.01 16:41
die versicherung hat doch nicht gezahlt und die firma bittet mich jetzt höflichst darum der versicherung druck zu machen, damit sie vor dem 01.01.02 noch ihr geld erhalten.

noch eine frage bitte:
kennt jemand ein wirkungsvolles mittel gegen unverschämte buchhalter und lachkrämpfe?  
Antworten
Grinch:

Da gibts einiges...

 
17.12.01 16:44
1. Doppelläufige Schrottflinte

2. Gute Verbindungen zu jemandem mit eigenartigen Namen (z. B. Don Corleone, Grinch, Osama ... ....., usw.)

3. Saufen und vergessen


Tja der Grinch hat für jeden einen Rat oder auch zwei

grinchige Grüße
Antworten
zit1:

Danke Grinch,

 
17.12.01 16:57
zu 1. wende ich nur in äußersten notfällen an
zu 2. ich habe einen job für dich
zu 3. steigert die probleme eher

gruß,
zit  
Antworten
Grinch:

Wer? Wann? Wo?

 
17.12.01 16:59
Nach "warum" wird nicht gefragt.

grinchige Grüße
Antworten
cap blaubär:

versicherungen müssen Ihr Altpapier 10J. aufheben

 
17.12.01 17:24
soll heißen die wollen den Vorgang nicht mehr.....können tun die,tja gegen unverschämte Buchhalter hilft Schönfelder hochheben über ihren Kopf nach unten beschleunigen und Fallstudie beenden(Telefonbuch geht in minderschwehren Fällen auch)wobei der juristische Weg(etwa2Kg)doch vorteile bietet
blaubärgrüsse
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--