Vorzeitig wandeln heißt m.E. alle Termine vor dem 29. 02.2024. Ich glaube, dass man die WS nicht in Aktien wandeln kann, wenn es eine Übernahme gibt. Man muss in dem Falle die WS halten bis 2024, w/ Verwässerungsschutz. Wenn aber am ersten Termin, 01.04. keine Übernahme war und man gewandelt hat, dann können die Aktien nichts wieder ausgebucht werden. Epi hat sich damit Zeit bis 01.04.2021 gekauft und der Übernehmer muss nicht mit Verwässerung rechnen vor 2024.
Oder gibt es andere Meinungen? Das würde den derzeitig hohen Kurs erklären.
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Laufzeit und Pflichtwandlung bei Endfälligkeit vorbehaltlich einer vorzeitigen Wandlung durch die Gläubiger
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 1. Februar 2021 und endet am 29. Februar 2024.
Soweit die Schuldverschreibungen am Endfälligkeitstag weder vorzeitig gewandelt noch zurückgekauft und entwertet worden sind, sind die Inhaber von Schuldverschreibungen am Ende der Laufzeit nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen verpflichtet, ihre Schuldverschreibungen in diejenige Anzahl an Wandelaktien der Anleiheschuldnerin zu wandeln (die Pflichtwandlung), die sich ergibt, wenn man den Nennbetrag der Schuldverschreibungen (je EUR 11,00) durch den Wandlungspreis teilt. Nach Pflichtwandlung werden ausschließlich ganze Aktien geliefert. Verbleibende Bruchteile von Aktien werden nicht geliefert, und es findet kein Barausgleich für Bruchteile von Aktien statt.