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EPI Übernahme - Wir halten zusammen


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Epigenomics AG 1,0925 € -6,42% Perf. seit Threadbeginn:   -99,91%
 
Kuckuck01:

Mogli

 
21.01.21 11:19
Sorry habs grad selbst gemerkt 125 :59=2 x5
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Mogli3:

Kuck

 
21.01.21 11:20
125:59x5
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Mogli3:

Neutro

 
21.01.21 11:24
Partnerschaft mit Vorausbetrag und Meilensteinzahlungen sowie Umsatzbeteiligung. Ist bei Biotech so üblich. Mit diesem Geld können sie den Rest zB HCC oder ProLung weiter entwickeln und forschen . Zulassung und Erstattung wäre in 2-3 Jahren  möglich .
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Guru51:

aus der meldung

 
21.01.21 11:31
von heute. aus dem schlußsatz
" .......oder in partnerschaft mit anderen wichtigen akteuren in unserer branche  ".

die, die gh und hvp für die legitimen nachfolger von baron münchhausen halten, werden dies in die tonne treten.

für den ( kleinen )  rest eröffnen sich hoffnungsvolle aussichten.  
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Guru51:

neutro

 
21.01.21 11:39
und warum  " mit relativ kleinem geld ".

z. b.  hat exact nicht vor kurzem einen kleinen laden für 2 mrd usd aufgekauft ?

ich glaube nicht, dass in dieser branche üblicherweise die projekte mit " relativ kleinem geld " laufen.



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TheDude335:

Sinnbild der alten Administration

 
21.01.21 12:09
Genau damit muss man jetzt trommeln und auf die neue CMS-Führung zugehen. Den Test nicht zu erstatten ist ein Sinnbild der alten Administration und hat doch das Potenzial sich davon abzuheben.

"Die willkürlic­he Auswahl von Sensitivit­äts-, Spezifität­s- und Testinterv­allwerten aus verschiede­nen Tests sowie die Annahme, dass dadurch die Sterblichk­eit bei Darmkrebs reduziert wird, ist nicht der angemessen­e Weg, um evidenzbas­ierte Erstattung­sentscheid­ungen zu treffen", sagte Greg Hamilton, CEO der Epigenomic­s AG. "Durch die Verweigeru­ng der Kostenüber­nahme für den einzigen derzeit von der FDA zugelassen­en Bluttest, wird ein Teil der CMS-Versic­herten unnötigerw­eise an Darmkrebs sterben. Dies gilt insbesonde­re für unterverso­rgte Bevölkerun­gsgruppen,­ darunter Minderheit­en und ärmere Menschen."­
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Guru51:

thedude

 
21.01.21 12:14
5 sterne.
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neutro:

Guru

 
21.01.21 12:19
damit wollte ich sagen, dass wenn sich z.B. ein Roche an Epi beteiligen (nicht aufkaufen) möchte, die eben mal 50 Mil. einbringen können, was  Roche nicht jucken wird, aber Epi sehr viel weiter bringt.

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mucwolf:

mogli

 
21.01.21 12:21
du hattest es gesagt und keiner hat es geglaubt... ich glaube daran im Moment auch immer noch nicht, zu wenig konkretes  
Antworten
Guru51:

geschätzter neutro

 
21.01.21 12:23
dann habe ich dich mit dem vorgehenden beitrag  mißverstanden.
jetzt sind wir beide uns einig.
Antworten
Mogli3:

Mucw

 
21.01.21 12:29
Ich fand das sehr konkret mit dem wie der Stand von 3.0 ist. Was fehlt ist ein Zeitplan. Aber das geht natürlich erst wenn sie einen Partner haben der zahlt.  
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Mogli3:

CMS

2
21.01.21 12:34
Ich halte einen Einspruch für Zeitverschwendung. Geht 15-18 Monate und das für einen Test mit schlechten Daten und nur  für Verweigerer. Und bestenfalls alle 2 Jahre bezahlt. Man muss Vorwärts schauen mit einem Partner für 3.0. mit dessen Zahlungen man den Rest der Pipeline finanzieren kann zB HCC und ProLung.  
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Moritz2:

Mogli3

 
21.01.21 12:39
Wenn EPI gelingt einen Amerikanischen Partner zu finden kann es schnel gehen.
Vielleicht finden schon Gespräche statt?
Antworten
Mogli3:

M

 
21.01.21 12:58
Keine Ahnung. Richtige Gespräche fangen sicher erst jetzt an da man ja de CMS abwarten musste.
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Guru51:

mogli

 
21.01.21 13:34
"  einspruch ist reine zeitverschwendung ".
da bin ich nicht so sicher. einen versuch sollte es wert sein.

ein einspruch unmittelbar bei cms wird keinen hohen aufwand verursachen.
werder materiell noch personell. die erforderlichen unterlagen liegen vor.

ich bin bei dude, die neubesetzung der cms-spitze stellt eine seltene chance dar.
( wer wird schon am letzten tag abgeschossen ).


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arlonia:

Bezugsrecht ausüben...hä?

 
21.01.21 13:41
Hallo ihr... Also bitte erschlagt mich nicht aber ich versteh absolut nicht, wie ich Trade Republic meine Weisung erteilen soll... Ich hab 76 Aktien. Demnach hätte ich 1 Bezugsrecht zu 11 Euro. Ist das korrekt? Die schreiben da irgendwas von Bezugspreis 100 Euro... ich versteh das aber nicht. Ich habe aber nur die Option:

"Ich möchte xy meiner Bezugsrechte ausüben und gegen Bezahlung des je bezogenen Wertpapiers anfallenden Bezugspreises von 100 xy neue Wertpapiere im angegebenen Bezugsverhältnis beziehen"

Seh ich es richtig, dass ich eigentlich 1 Bezugsrecht habe und dieses dann zu 11 Euro ausübe und dafür 10 Aktien bekäme?!

Ich hab mich jetzt echt tagelang damit beschäftigt um es zu verstehen aber das was TR da schreibt macht für mich einfach keinen Sinn... Was soll das mit der 100?!
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Guru51:

mogli

 
21.01.21 13:55
einspruch einerseits   und   vorwärtsschauen mit partner andererseits
ist doch kein widerspruch.
das paßt ohne weiteres zusammen.
wahrscheinlich ergänzt sich das sogar.
Antworten
Bundesheinz:

Mogli3

 
21.01.21 13:57
Im anderen Board schreibst Du:

"Manchmal muss man nur 1 und 1 zusammen zählen. Wenn 3.0 die 3 Bedingungen der CMS erfüllt dann wird er erstattet und von der FDA zugelassen sowieso. Die CMS hat die Mindest- Werte für Sensitivität und Spezifität gerade festGelegt. In der PM steht dass 3.0 diese Werte überbietet. Mehr braucht es nicht. "

"Offen bleibt natürlich was für eine Studie die Fda verlangt, 2.0 haben sie ja zugelassen."

Mein Wunsch ans Universum: In jedem Fall dürfte es jetzt Sinn machen (wenn nicht jetzt wann dann), eine Börsennotierung in den USA anzustreben.  Mit der Aussicht auf 3.0 und HCC haben wir doch auch ein gutes Investmentszenario für ein US-Listing. Oder stelle ich mir das etwas zu naiv vor. Ich weiß, die Kosten des Listings...

Man würde sich dabei bei zukünftigen KEs sicherlich leichter tun. Und eine höhere Bewertung wäre sicherlich auf absehbare Zeit auch gleich drin und damit geringere Verwässerungen und und und

Ein Krebsforschungsunternehmen gehört nicht an ein deutsches Börsensegment! Ich weiß, das ist auf die Historie zurückzuführen.

Keine Ausrede mehr! Ändern!
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Mogli3:

BH

 
21.01.21 14:05
Das haben sie in der Schublade. Vor ca. 2 Jahren haben sie das mal von einer Kanzlei ausarbeiten lassen. Hat über 1 Mio gekostet soviel ich weiß. Es wird aber noch ein paar Monate dauern bis das Sinn macht.  
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Roothom:

Ich werf da mal die Frage in den Raum,

 
21.01.21 14:36
warum das erst heute gemeldet wird, wenn es so konkret und klar ist. Das werden die ja vermutlich nicht erst seit gestern wissen.

Kam da schonmal eine adhoc dazu? Als kursrelevant ist es ja wohl einzustufen.

Auch wegen der Begebung der WA ist das nicht unwichtig im Hinblick auf Haftung.

Abgesehen davon ergibt der Kursanstieg für mich keinen Sinn. Wenn man jetzt an eine langfristige Perspektive glaubt, wäre der Weg über die WA weit attraktiver. Die BZR notieren aber unverändert...
Antworten
busi25:

@root

 
21.01.21 14:43
Balathon.......?!
Antworten
Mogli3:

Root

 
21.01.21 15:00
Ich habe oben geschrieben warum. Wäre man mit 3.0 schon länger an die Öffentlichkeit- auch eine offizielle Studie ist öffentlich- dann hätte man bei der CMS Null Chancen gehabt auf Erstattung eines bereits veralteten Tests. Der Entscheid CMS kam am 19.1. nach 22 Uhr. Gestern hat man beraten was tun -u.a. AR- und heute veröffentlicht. Sehe hier das Problem nicht.  
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Guru51:

bh

 
21.01.21 15:23
dann ruf mal in leverkusen an.
da sitzt biofrontra, schau dir deren kurs an.
die sind vor einigen jahren an die nasdaq gegangen
und verkaufen in den usa.

mit einem gh an der spitze wird epi wissen,
wann die zeit gekommen ist, auch ein auswärtsspiel in den usa zu machen.

Antworten
Guru51:

roo

 
21.01.21 15:24
was ist denn so konkret und klar  ??
Antworten
HAL2016:

WS Bedingungen lesen

 
21.01.21 16:42
Warum der Kurs jetzt noch nicht nennenswert fällt Richtung 1,10 liegt an den Anleihebedingungen:

Bei einem Übernahmeangebot kann WS abgeblasen werden bis zum 27.01.2021. Und es scheint so, dass wenn Aktien bezogen werden, diese sich im Depot befinden und wenn eine Übernahme vor 01.04.2021 stattfindet, die WS nicht gewandelt werden kann. Evtl. muss man bis 2024 warten?

Verwässerungsschutz

Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen sehen einen für Wandelanleihen üblichen Verwässerungsschutz für den Fall von Kapitaländerungen vor. Keine Anpassung erfolgt im Falle eines Übernahmeangebotes, Pflichtangebotes und/​oder durch den Eintritt eines Kontrollwechsels im Hinblick auf die Gesellschaft; in diesen Fällen steht den Anleihegläubigern auch kein Recht zur vorzeitigen Wandlung zu.

Beendigung des Bezugsangebots

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Schuldverschreibungen zu beenden, wenn die Bezugsstelle den zur Übernahme der Schuldverschreibungen mit der Gesellschaft zu schließenden Begebungsvertrag nicht abschließt, wenn die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen aus Rechtsgründen unzulässig oder unmöglich ist oder wenn Vorstand und Aufsichtsrat zu der Einschätzung kommen, dass die Durchführung des Bezugsangebots nicht mehr im Unternehmensinteresse liegt.



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