ein spannendes Thema,gerade zur Verantwortung der Konzerne:
Ähnlich wie bei einer Bürgschaft garantieren die Energieversorger für die Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaften , die die juristisch haftenden Gesellschaften für den Atombetrieb sind, aufzukommen.
Jedoch ist diese Zusage im Rahmen des 2000er Ausstiegskonzeptes nur bis zum Jahre 2022 gemacht worden.
Bis dadin sind aber kaum Kosten für den Rückbau angefallen, lange Abklingzeiten, einige AKWs laufen bis zurm letzten Termin.
Machen die originär haftenden Betreibergesellschaften mit Einstellung der AKWs keine Gewinne mehr, läßt der Mutterkonzern sie allein aus betriebswirtschaftlichen Gründen pleitegehen, ansonsten würden ja Gelder des Mutterkonzern veruntreut bei unwirtschaftlicher Unterstützung der Töchter.
www.taz.de/Kommentar-Altlasten-der-Atomkraft/!138772/
Die Lösung der TAZ - eine Gesetzesänderung muß her -ist nicht so leicht umzusetzen, da dies einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Eigentumsposition der Versorger darstellen würde und im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festzustellen wäre, daß die Eigentümer insoweit Vertrauensschutz haben, als die Probleme der Rückbaukosten bereits im Jahre 2000 absehbar waren, also sich die Sachlage gar nicht nachträglich geändert hat.