EM.TV - Eine Chance für geprellte Anleger
Anleger, die mit Aktien von EM.TV [ Kurs/Chart ] Verluste erlitten haben, haben gute Chancen, einen Teil ihres Geldes wieder zurückerstattet zu bekommen. Nach Auffassung des Landgerichts Deggendorf müssen Banken für die Verluste ihrer Kunden haften, wenn sie in der zweiten Hälfte 2000 noch den Kauf von EM.TV-Anteilen empfohlen haben.
Die Kanzlei Rötter Rechtsanwälte hat sich in einem gerichtlichen Vergleich einer Sparkasse darauf geeinigt, dass der Kläger 50 Prozent des Gesamtschadens erstattet bekommt. Bei der in der zweiten Jahreshälfte erfolgten Kaufempfehlung sah das Gericht eine eindeutige Pflichtverletzung der Bank.
Im Verlauf des Verfahrens hatte der Kundenberater eingeräumt, noch im November 2000 EM.TV zum Kauf empfohlen zu haben. Als Grund gab er an, dass die Research-Abteilung der Bayerischen Landesbank trotz massiv negativer Pressestimmen klare Kaufsignale aussprach.
"Wenn die Bank dem Vergleich nicht zugestimmt hätte, wäre sie verurteilt worden. Dies ließ das Gericht durchblicken," sagte Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz. "Da das für die Aktionäre bedeutsame Strafverfahren gegen die Gebrüder Haffa unerwartet lange andauert, sollten Anleger prüfen, ob ihre Bank möglicherweise für Verluste haften muss. Wichtig ist dabei die Verjährungsfrist - sie läuft drei Jahre nach dem Kaufauftrag ab."
Anleger, die mit Aktien von EM.TV [ Kurs/Chart ] Verluste erlitten haben, haben gute Chancen, einen Teil ihres Geldes wieder zurückerstattet zu bekommen. Nach Auffassung des Landgerichts Deggendorf müssen Banken für die Verluste ihrer Kunden haften, wenn sie in der zweiten Hälfte 2000 noch den Kauf von EM.TV-Anteilen empfohlen haben.
Die Kanzlei Rötter Rechtsanwälte hat sich in einem gerichtlichen Vergleich einer Sparkasse darauf geeinigt, dass der Kläger 50 Prozent des Gesamtschadens erstattet bekommt. Bei der in der zweiten Jahreshälfte erfolgten Kaufempfehlung sah das Gericht eine eindeutige Pflichtverletzung der Bank.
Im Verlauf des Verfahrens hatte der Kundenberater eingeräumt, noch im November 2000 EM.TV zum Kauf empfohlen zu haben. Als Grund gab er an, dass die Research-Abteilung der Bayerischen Landesbank trotz massiv negativer Pressestimmen klare Kaufsignale aussprach.
"Wenn die Bank dem Vergleich nicht zugestimmt hätte, wäre sie verurteilt worden. Dies ließ das Gericht durchblicken," sagte Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz. "Da das für die Aktionäre bedeutsame Strafverfahren gegen die Gebrüder Haffa unerwartet lange andauert, sollten Anleger prüfen, ob ihre Bank möglicherweise für Verluste haften muss. Wichtig ist dabei die Verjährungsfrist - sie läuft drei Jahre nach dem Kaufauftrag ab."