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ich erlaube mir einmal einen Post vom Marshall Z. gekürzt hier einzustellen:
Infos von Cortal Consors:
WKN Bezugsrecht: A1JFK8
Bezugsverhältnis: 1 : 1 (für 1 Bezugsrecht können Sie 1 Aktie beziehen)
Trennverhältnis: 1 : 1 (für 1 gehaltene Aktie erhalten Sie 1 Bezugsrecht)
Bezugspreis: AUD 0,031
WKN bezogener Titel: A1JFK9 (Millennium Minerals Registered Deferred Shares o.N.)
Bezugsrechtshandel: 25.02.2011 bis 11.03.2011
Bezugsfrist: 04.03.2011 bis 21.03.2011 Zahlbar ab: 21.03.2011
Sonstiges: Der Bezug über Ihren Bestand an Bezugsrechten hinaus (Überbezug) ist möglich, kann jedoch nicht garantiert werden.
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Bei mir herrscht Verwirrung über die Fristen, Bezugsfrist ist doch 04:03.2011 bis 21.03.2011. Wieso schreiben hier einige man müsse bis 8. oder gar 7. 3 zeichnen?
Mein Bankmann sagte man könne bis 21.3. zeichnen. Was stimmt nun? Oder gibt es einen Unterschied in den Fristen zw. Bezugsrechten als solchen und den Aktien selbst? Wer kennt sich aus?
Wäre ärgerlich sollte sich die Auskunft bis 21.3. Zeit zu haben als falsch herausstellen.
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