Ein Visa für Deutschland


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MaxGreen:

Ein Visa für Deutschland

 
17.02.05 18:06
Verhängnisvolle Einladungen
Außenminister Fischer musste in der Visa-Affäre die Verantwortung einräumen. Hans O. saß deswegen in Haft und will nun einen neuen Prozess.
Von Thomas Schade

Das Verhängnis des Hans Ohnmacht beginnt am 31. Mai 2001 bei einer Routinekontrolle auf der A 93 irgendwo zwischen Regensburg und Weiden. Beamte der Verkehrspolizei Amberg überprüfen die Papiere von sieben Ukrainern. Daruner ist die Technologin Ljubov V. von der Firma „Small Enterprise Svitlana“. Sie will in Deutschland Geschäftsverhandlungen mit der Wirtschaftsberatung Ohnmacht in Dresden führen, so steht es in ihren Papieren. Doch die Ukrainer sind unterwegs nach Österreich. Da werden die bayerischen Beamten misstrauisch, sie vermuten einen Verstoß gegen das Ausländergesetz und leiten gegen die Ukrainer ein Verfahren ein.

Das sächsische Landeskriminalamt (LKA) wird daraufhin gebeten, die Wirtschaftsberatung Ohnmacht doch mal zu überprüfen. Die Ermittler stellen fest: Die Firma reicht bei der Dresdner Ausländerbehörde jede Menge so genannter Verpflichtungserklärungen für Ukrainer ein. Diese Erklärungen sind Voraussetzung, um in der deutschen Botschaft in Kiew ein Visum für die EU zu bekommen. Fünf Wochen nach der Verkehrskontrolle auf der A 93 beginnen LKA-Ermittler, gegen Hans Ohnmacht und zwei seiner Mitarbeiter zu ermitteln. Der schwerwiegende Verdacht: gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern.

Längst haben Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt Hinweise, dass Reisebüros in der Ukraine mit Touristen-Visa tausenden Landleuten die Einreise in die EU ermöglichen – nicht zum Urlaub, sondern um als Billiglöhner unterzukommen. Ein Visa-Erlass des Auswärtigen Amtes mit dem lateinischen Spruch „In dubio pro libertate“ (Im Zweifel für die Reisefreiheit) hatte im März 2000 die Tore nach Westeuropa weit geöffnet.

Als das LKA im Juli 2002 die Telefone von Hans Ohnmacht anzapft, erreicht der Sturm auf die deutsche Botschaft in Kiew einen Höhepunkt: Binnen vier Wochen werden rund 34 000 Ukrainern Touristenvisa erteilt. Deutsche Sicherheitsbehörden warnen vor neuen Reisebüros, die wie Pilze aus der Erde schießen und als Brückenköpfe ukrainischer Schleuser in Deutschland betrachtet werden.

Der in Dresden tätige Reiseunternehmer Ohnmacht scheint genau in dieses Muster zu passen, so glauben es wohl die Ermittler der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser von LKA und Bundesgrenzschutz. Doch die Telefonüberwachung liefert keine Hinweise für eine banden- und gewerbsmäßige Schleusertätigkeit. Ohnmacht verkauft Reisen in viele Länder, bucht Hotels, holt Angebote ein. Dennoch schlagen Polizei und Justiz am 7. August 2001 zu, durchsuchen Wohnungen und Geschäft und nehmen Ohnmacht, der zu dem Zeitpunkt 14 Mitarbeiter beschäftigt, fest. In der beschlagnahmten Buchhaltung wird das ganze Ausmaß von Ohnmachts Ost-Geschäften sichtbar. Mehr als eintausend Ukrainer hat er seit dem Jahr 2000 mit seiner Reiseagentur und mit Wirtschaftsberatung wie vorgeschrieben formal eingeladen. Doch die Ermittler glauben wohl endgültig an einen großen Fall.

Weiterreise nach Portugal

Akribisch lassen sie die Namen aller Kunden durch die Fahndungscomputer laufen und werden fündig. In Bad Oeynhausen zum Beispiel. Hier fallen fünf junge Ukrainerinnen auf, die in dem niedersächsischen Kurort der Prostitution nachgehen. Jede hat ihr Visum mit einer Verpflichtungserklärung erhalten, die Hans Ohnmacht gegenüber der Dresdner Ausländerbehörde abgegeben hatte. Insgesamt 60 Kunden werden in Portugal aktenkundig, weil sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Andere werden mit abgelaufenem Visum angetroffen.

Doch drei Mitarbeiter der Dresdner Ausländerbehörde, mit denen Ohnmacht Kontakt hat, bringen nichts vor, was den mutmaßlichen Schleuser belastet. Der erklärt den Ermittlern, wie die Kooperation mit den ukrainischen Partnerbüros, der hiesigen Ausländerbehörde und der Botschaft in Kiew laufe. „Ich habe versucht zu erklären, dass ich Reisen verkaufe und keine Visa, aber die haben das nicht verstanden“, sagt der heute 64-Jährige.

Als die Ermittlungen im März 2003 abgeschlossen werden, ist in der Bundesgrenzschutz-Direktion in Koblenz bekannt, dass der eigentliche Tatort der Visa-Affäre in der Botschaft in Kiew liegt. Doch Ermittlungen in dieser Richtung bleiben in Dresden aus. Dafür lässt die Anklage den Vorwurf der Bandenbildung fallen. Die Staatsanwaltschaft ahnte wohl, wenn es eine Bande gab, dann müssten Mitarbeiter der Ausländerbehörde und der Botschaft in Kiew dazugehören. Schließlich konnte Ohnmacht nachweisen, dass er nur in enger Abstimmung mit diesen Behörden gehandelt hatte. Vor einer so komplexen Sicht auf den Fall scheute sich die Dresdner Justiz dann doch.

So wirft sie dem Reiseunternehmer vor, er habe gewusst, dass seine Verpflichtungserklärungen missbraucht werden, um die illegale Einreise zu erschleichen. Darauf konzentriert sich im Juli 2002 auch die Verhandlung des Dresdner Landgerichts. Einen Tag lang erörtert es akribisch alle Reisen, die die Ermittler aus den Firmenunterlagen rekonstruiert haben. Ohnmacht und zwei ebenfalls angeklagte Mitarbeiter leugnen ihre Arbeit nicht, was einem Geständnis gleichkommt. Vergeblich versucht der gebürtige Berliner dem Gericht zu erklären, dass es nicht seine Aufgabe gewesen sei, die ankommenden Ukrainer zu betreuen.

„Ich bin 30 Jahre in der Reisebranche tätig, habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und dann hängen sie mir meine Kontakte nach Osteuropa an“, sagt er heute frustriert. Dabei habe die Deutsche Tourismuszentrale auf Reisemessen zu neuen Ostkontakten ermuntert. Aber Erörterungen zum Reisegeschäft sind im Urteil nicht zu finden. Seine Argumentation wird als „Schutzbehauptung“ abgetan, die Tätigkeit der Ämter wird nicht beleuchtet. Ihm wird lediglich zugute gehalten, „dass sowohl die Dresdner Ausländerbehörde als auch die Deutsche Botschaft in Kiew die Angaben des Angeklagten nicht kontrollierten und ... so erst die Taten ermöglichten“. Drei Jahre Haft für 52 Schleusungen, lautet schließlich das Urteil.

Vielleicht Zeuge in Berlin

Zu dieser Zeit beginnt der Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles gerade, im Verfahren gegen den Ukrainer Barg das ganze Ausmaß des Visa-Missbrauchs auszuloten. Im Februar 2004 kritisiert der Kölner Richter Ulrich Höppner im Urteil gegen Barg „schweres Fehlverhalten“ des Auswärtigen Amtes und nennt den so genannten Vollmer-Erlass einen „kalten Putsch gegen die bestehende Gesetzeslage“. Der Fall wird endgültig zur politischen Affäre. In der Haft verfolgt Ohnmacht die Entwicklung so gut es geht. Noch 2002 stellt er Strafanzeige gegen das Außenministerium. Ein Berliner Staatsanwalt teilt ihm mit, dass die von ihm geschilderten Vorgänge „unter mancherlei Aspekten diskussionswürdig“ seien, für einen Schleuserverdacht im Hause Fischer sieht er keinen Hinweis.

Im März 2003 wird Ohnmacht „unvermittelt“, wie er sagt, aus der Haft entlassen. Seine Firmen sind in der Insolvenz. „Nun liege ich dem Staat auf der Tasche, aber der hat es ja so gewollt“, sagt er. Mittlerweile ist Hans Ohnmacht gefragter Gesprächspartner in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Vielleicht werde ich als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss geladen.“

Wichtiger ist ihm aber sein eigenes Schicksal. „Ich bin kein Straftäter.“ Mit dem Dresdner Rechtsanwalt Mike Sturm bereitet er deshalb die Wiederaufnahme seines Falls vor. „Eine schwierige Sache“, sagt Sturm. Man müsse juristisches Neuland betreten. Zu klären wäre, ob nachträglich festgestelltes Fehlverhalten von Politik und Verwaltung die Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen. In einem ist sich Anwalt Sturm sicher: „Die Arbeit meines Mandanten wurde damals kriminalisiert“.

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